Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - AGG
von , veröffentlicht am 02.03.2008Die EU-Kommission hat am 31. Januar 2008 die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Die EU-Kommission moniert die unvollständige Umsetzung der Rahmen-Richtlinie 2000/78/EG durch den deutschen Gesetzgeber. Konkret werden folgende Defizite des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) benannt:
- Das nationale Recht decke Entlassungen nicht ab. Das bezieht sich auf den bereits vielfach kritisierten § 2 Abs. 4 AGG, wonach für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten sollen (hierzu Hamacher/Ulrich, NZA 2007, 657).
- Menschen mit Behinderungen seien von Seiten des Arbeitgebers unzureichend geschützt.
- Die Frist von zwei Monaten für eine Beschwerde sei zu kurz (vgl. § 15 Abs. 4 AGG).
Man darf gespannt sein, wie sich die Bundesregierung auf diese förmliche Aufforderung hin äußert. Sie hat hierfür zwei Monate Zeit.
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