Hessische und schleswig-holsteinische Vorschriften zur automatisierten Erfassung der Kfz-Kennzeichen für nichtig erklärt

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 11.03.2008

Das könnte in Strafverfahren immer wieder einmal relevant werden: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen! Jetzt müssen sechs weitere Länder ihre  Gesetze überprüfen: Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, 2 BvR 1254/07 - die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt,  sie verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung , wenn  das Kennzeichen nicht unverzüglich mit dem Fahndungsbestand abgeglichen und ohne weitere Auswertung sofort wieder gelöscht wird.

Die beanstandeten Regelungen genügen nicht dem Gebot der
Normenbestimmtheit und Normenklarheit, da sie weder den Anlass noch den
Ermittlungszweck benennen, dem die Erhebung und der Abgleich der Daten
dienen sollen. Darüber hinaus genügen die angegriffenen Vorschriften in
ihrer unbestimmten Weite auch dem verfassungsrechtlichen Gebot der
Verhältnismäßigkeit nicht. Sie ermöglichen schwer wiegende Eingriffe in
das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen, ohne die
für derart eingriffsintensive Maßnahmen grundrechtlich geforderten
gesetzlichen Eingriffsschwellen hinreichend zu normieren.

In klaren Worten warnt das BVerfG vor Dauerobservation und Einschüchterungseffekten!

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7 Kommentare

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Interessant ist die Enscheidung auch, weil einige der Argumente danach klingen, als würden wir sie demnächst auch in der Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung lesen:

Abs. 78: "Informationserhebungen gegenüber Personen, die den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben, sind grundsätzlich von höherer Eingriffsintensität als anlassbezogene."

"Werden Personen, die keinen Erhebungsanlass gegeben haben, in großer Zahl in den Wirkungsbereich einer Maßnahme einbezogen, können von ihr auch allgemeine Einschüchterungseffekte ausgehen, die zu Beeinträchtigungen bei der Ausübung von Grundrechten führen können. Die Unbefangenheit des Verhaltens wird insbesondere gefährdet, wenn die Streubreite von Ermittlungsmaßnahmen dazu beiträgt, dass Risiken des Missbrauchs und ein Gefühl des Überwachtwerdens entstehen. Das aber ist gerade bei der seriellen Erfassung von Informationen in großer Zahl der Fall."

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Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der Erfassung von Kfz-Kennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein den Einsatz von Kennzeichen-Lesegeräten am 11.03.2008 gestoppt. Die Entscheidung erschwere die Bekämpfung der Kriminalität, bedauerte Bouffier das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der automatisierte Abgleich von Autokennzeichen mit Fahndungsdaten der Polizei in Schleswig-Holstein wird nach Angaben von Landesinnenminister Lothar Hay (SPD) ebenfalls sofort beendet.

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Lothar Hay äußerte gegenüber der Presse übrigens auch, dass man bei 130.000 erfassten Fahrzeugen gerademal 26 Treffer hatte, welche allerdings nur Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz waren; keine Kfz-Diebstähle oder schwerere Kriminalität.

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Sehr geehrte Frau/Herr Benjamin, sehr geehrter Herr Bock,

besten Dank für den Hinweis auf die gesetzlichen Regelungen in Niedersachsen und im Saarland. - Ihre Einschätzung teile ich: In der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung werden wir das wieder lesen!

Mit freundlichen Grüssen
Bernd von Heintschel

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Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode plant der Bundestag nun, in den nhsten Tagen den Polizei-Behörden zur anlasslosen Auto-Kennzeichenerfassung und zur Speicherung der Daten eine gesetzelihe Grundlage zu den Datenschutzeingriffen zu geben.

Quelle: https://www.heise.de/news/Cyberbunker-Klausel-in-StPO-Durchsuchungen-kuenftig-auch-zur-Nachtzeit-6062828.html

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Kurz vor Ende der laufenden Legislaturperiode plant der Bundestag nun, in den nhsten Tagen den Polizei-Behörden zur anlasslosen Auto-Kennzeichenerfassung und zur Speicherung der Daten eine gesetzelihe Grundlage zu den Datenschutzeingriffen zu geben.

Quelle: https://www.heise.de/news/Cyberbunker-Klausel-in-StPO-Durchsuchungen-kuenftig-auch-zur-Nachtzeit-6062828.html

 

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