Statisik der BNetzA: Mehr Überwachungsmaßnahmen im Mobilfunkbereich

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 09.05.2008

Von den Gerichten wurden im vergangenen Jahr 38.386 Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation sowie 7.603 Verlängerungsanordnungen erlassen. Die Anordnungen betrafen 39.200 Rufnummern von Mobiltelefonanschlüssen und 5.078 Rufnummern von Festnetzanschlüssen (analog und ISDN). Dies ergibt sich aus der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Amtsblatt veröffentlichten Jahresstatistik 2007 der strafprozessualen Überwachungsmaßnahmen der Telekommunikation nach § 110 Abs. 8 TKG.

Im Mobilfunkbereich sei damit ein anhaltender Anstieg der Überwachungsmaßnahmen zu verzeichnen, der generell auf Teilnehmerzuwächse zurückzuführen sei. 2007 sei die Zahl der Mobiltelefonteilnehmer um über 13 Prozent gestiegen. Folge sei ein entsprechend steilerer Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren. Im Festnetzbereich sei die Anzahl der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zum Vorjahr dagegen leicht zurückgegangen.

Die bisherige gesetzliche Verpflichtung der Betreiber von Telekommunikationsanlagen, eine Jahresstatistik zu den durchgeführten Überwachungsmaßnahmen zu erstellen sowie der gesetzliche Auftrag der Bundesnetzagentur, diese zu veröffentlichen, sind zum 01.01.2008 weggefallen. Diese Aufgabe übernehmen nun gemäß § 100b Abs. 5 und 6 StPO die Bundesländer, der Generalbundesanwalt und das Bundesamt für Justiz. Die Länder und der Generalbundesanwalt berichten dem Bundesamt für Justiz kalenderjährlich jeweils bis zum 30.06 des dem Berichtsjahr folgenden Jahres über in ihrem Zuständigkeitsbereich angeordnete Maßnahmen nach § 100a StPO. Das Bundesamt für Justiz erstellt eine Übersicht zu den im Berichtsjahr bundesweit angeordneten Maßnahmen und veröffentlicht diese im Internet.

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