Rheinland-Pfalz: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Gewaltprävention durch Täterarbeit

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 14.05.2008

Das rheinland-pfälzische Kabinett hat am 09.05.2008 einem Gesetzentwurf des Landesjustizministeriums zur Verbesserung von Gewaltprävention durch Täterarbeit zugestimmt. Ziel dieser Gesetzesinitiative ist es, die Möglichkeiten, Straftäter über staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Weisungen in Ermittlungs- und Strafverfahren Täterprogrammen zuzuweisen, zu verbessern und zu erweitern. Rheinland-Pfalz will den Entwurf alsbald in den Bundesrat einbringen.

Um häuslicher Gewalt effektiv vorbeugen zu können, sei Täterarbeit ein wichtiger Baustein, erläuterte der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD). Um die Opfer nachhaltig schützen zu können, müssten auf Täterseite Verhaltens- und Wahrnehmungsänderungen bewirkt werden. Den Tätern müsse durch gezielte psychologische Betreuung die Fähigkeit vermittelt werden, Verantwortung zu übernehmen und sich zu kontrollieren. In Rheinland-Pfalz seien mittlerweile in jedem Landgerichtsbezirk Einrichtungen zur Täterarbeit geschaffen worden.

Neben dem Aufnahmeverfahren und den Folgeterminen dauert ein professionelles Täterprogramm laut rheinland-pfälzischem Justizministerium sechs Monate. Die Fristen zur Erfüllung der staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Weisungen sollen auf ein Jahr verlängert werden. Auch im Falle der Verwarnung mit Strafvorbehalt soll die Teilnahme an einem Täterprogramm bestehen. Minister Bamberger betonte, dass diese bislang nicht bestehende Möglichkeit sinnvoll und notwendig sei. Die Verwarnung mit Strafvorbehalt habe gegenüber der Verfahrenseinstellung den Vorteil, dass mit ihr eine gerichtliche Schuldfeststellung einhergehe. Gerade dem Opfer könne dies die erforderliche Genugtuung verschaffen, das Erlebte zu verarbeiten.

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