Verschärfung des Jugendsexualstrafrechts abgemildert - Altersgrenze bleibt bei 18 Jahren

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 14.05.2008

Das Sexualstrafrecht für Jugendliche wird in geringerem Ausmaß verschärft als zunächst geplant. Nach den überarbeiteten Planungen sollen wie bisher erst Täter ab 18 Jahren für bezahlten Sex mit Jugendlichen bestraft werden können. Der Rechtsexperte der CDU/CSU-Fraktion, Jürgen Gehb (CDU), sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» vom 13.05.2008, Union und SPD hätten sich geeinigt, in solchen Fällen diese Altersgrenze für Verurteilungen im Grundsatz beizubehalten. Der Zeitung zufolge muss ein jugendlicher Täter künftig nur dann Strafe befürchten, wenn er eine Zwangslage des Opfers bewusst ausnutzt.

Auf diese Fassung einigten sich laut Gehb die Rechtsexperten von CDU/CSU und SPD mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Der ursprüngliche Entwurf aus dem Jahr 2007 hatte vorgesehen, künftig auch 14- bis 17-Jährige bestrafen zu können, wenn sie andere Jugendliche durch Geld oder einen geldwerten Vorteil (etwa eine Einladung) zu sexuellen Handlungen motivieren. Experten hatten in einer solchen Regelung eine mögliche Kriminalisierung von normalen Annäherungsversuchen zwischen Teenagern gesehen.

Ein Sprecher des Justizministeriums sagte auf dpa-Anfrage, kein Jugendlicher müsse eine Bestrafung befürchten, wenn er einen anderen ins Kino einlädt und hofft, dass es zum Austausch von Zärtlichkeiten oder sexuellen Berührungen kommt. Solches «Knutschen im Kino» sei und bleibe straffrei. Mit dem Gesetzentwurf folge die Bundesregierung ihrer Pflicht, Vorgaben eines Rahmenbeschlusses der Europäischen Union in nationales Recht umzusetzen. Ziel sei, Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in Prostitution zu schützen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, sagte: «Es war völlig unverständlich, warum der Gesetzentwurf der Koalition eine Aufhebung des Täteralters beim sexuellen Missbrauch vorsah.» Die sexuelle Reife und Erfahrung von jungen Menschen sei verkannt worden. Einvernehmliche jugendtypische sexuelle Beziehungen dürften nicht in rechtliche Grauzonen gedrängt werden. Das Gesetz müsse die Balance zwischen selbstbestimmter Sexualität und dem Schutz junger Menschen vor sexuellem Missbrauch wahren.

Nach dem Zeitungsbericht soll es künftig auch unterschiedliche Strafrahmen für Jugend- und Kinderpornografie geben. Wer solche Abbildungen von Kindern verbreitet oder herstellt, muss mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Bei Darstellungen von Jugendlichen, also Personen zwischen 14 und 17 Jahren, kann es der Richter bei einer Geldstrafe belassen. Straflos bleiben sollen Minderjährige, die mit Einwilligung der Betroffenen pornografische Fotos, Filme oder Texte angefertigt haben und besitzen.

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