EG-Minister verabschieden neue Arbeitszeit- und Zeitarbeits-Richtlinien

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 12.06.2008
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtRichtlinieArbeitszeitEGZeitarbeit|2798 Aufrufe

Die Arbeits- und Sozialminister der EG haben sich nach langem politischem Tauziehen auf einen Kompromiss zur Änderung der Arbeitszeit-Richtlinie sowie auf eine Richtlinie zur Zeitarbeit verständigt. Die neue Arbeitszeit-Richtlinie hat folgende Eckpunkte:

  • die gesetzlich höchstzulässige Arbeitszeit bleibt EU-weit bei 48 Stunden wöchentlich
  • individuelle Ausnahmen (bis zu 60 Wochenstunden) sind mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich
  • bei Bereitschaftsdiensten, namentlich in Krankenhäusern, wird die bisherige Höchstarbeitszeit von 78 auf künftig 65 Stunden reduziert
  • die Richtlinie lässt künftig eine Unterscheidung zwischen aktiven (als Teil der Arbeitszeit betrachteten) und inaktiven Bereitschaftsdiensten zu.

Der Entwurf der Zeitarbeits-Richtlinie statuiert den Grundsatz der Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern mit anderen Beschäftigten in den Bereichen Arbeitsentgelt, Erholungs- und Mutterschaftsurlaub. Abweichungen aufgrund von Vereinbarungen der Tarifpartner bleiben aber möglich. Verstöße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung müssen von den Mitgliedstaaten geahndet werden. Die Arbeitgeber werden verpflichtet, Zeitarbeitskräfte über verfügbare Stellen mit unbefristeten Arbeitsverträgen zu informieren.

Beide Richtlinienentwürfe bedürfen noch der Behandlung durch das Parlament.

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