IG Metall lehnt Arbeitsvertragsgesetz-Entwurf ab

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 13.06.2008

Die IG Metall lehnt den von den Kölner Professoren Henssler und Preis vorgelegten Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes offenbar ab. Das ergibt sich aus einem Beitrag von Andrej Wroblewski, Ressort Arbeitsrecht der IG Metall, in NZA 2008, 622. Als „unerlässliche Mindestanforderung“ für eine Kodifikation des Arbeitsrechts fordert Wroblewski darin, dass jegliche Verschlechterung, Abbau oder Lockerung arbeitsrechtlicher Positionen der Arbeitnehmer unterbleiben müsse („absolutes Verschlechterungsverbot“). Demgegenüber sieht der Entwurf von Henssler/Preis zwar eine Reihe von Verbesserungen für die Arbeitnehmer gegenüber dem geltenden Recht – etwa ein einwöchiges Widerrufsrecht bei außergerichtlichen Aufhebungsverträgen (§ 134 Abs. 4 ArbVG-E) –, aber durchaus auch Verschlechterungen vor, so z.B. die Beschränkung der Entgeltfortahlung auf maximal 6 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, auch bei unterschiedlichen Krankheitsursachen (§ 51 Abs. 1 ArbVG-E).

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Die Kritik seitens der Gewerkschaften am ArbVG-Entwurf reißt nicht ab. Heft 6/2008 von "Arbeit und Recht" widmet sich in seinem Aufsatzteil ausschließlich dem Gesetzentwurf. Sämtliche Autoren lehnen das Konzept des ArbVG bzw. die von ihnen jeweils untersuchten Regelungsvorschläge unisono ab.

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