Fahrverbot: Arbeitgeberbescheinigung kann ausreichen!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 20.06.2008

Grundsätzlich lässt die Rechtsprechung sog. Arbeitgeberbescheinigungen (hierzu: Deutscher VRR 2005, 370;  Krumm SVR 2006, 38; Krumm, Das Fahrverbot in Bußgeldsachen, 2006, § 5 Rn. 141) nicht ausreichen, wenn es um die Glaubhaftmachung/den Nachweis beruflich drohender Härten (=Kündigung) infolge eines drohenden Fahrverbotes geht. Zu verweisen ist hier etwa auf OLG Hamm BA 41, 535. Dies ist aus Sicht der Betroffenen ärgerlich, da ihre Chefs meistens schlicht und einfach keine Lust haben, als Zeugen aufzutreten. Eben eine solche Zeugenverehmung fordern die OLGe jedoch von den Amtsgerichten, wollen sie dem Betroffenen einen drohenden Arbeitsplatzverlust glauben. Das AG Lüdinghausen hat hier nun in NStZ-RR 2008, 154 = VRR 2008, 117 jedenfalls für die Fälle eines Probearbeitsverhältnisses, in denen ohne weiteres jederzeit ohne besondere Begründung eine Kündigung stattfinden kann entschieden, dass ausnahmsweise eine Arbeitgeberbescheinigung ausreichen kann. Es bedürfe hier keiner Vernehmung des Arbeitgebers.

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