Zypries für stärkeren Schutz von Whistleblowern

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 25.08.2008
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtAnhörungWaasWhistleblowerZypries2|3713 Aufrufe

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat auf einer Tagung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers in Frankfurt für einen stärkeren Schutz von Beschäftigten aus, die Verstöße von Kollegen oder Vorgesetzten anzeigen. Der derzeitigen Gesetzesinitative (hierzu bereits der Beitrag vom 16.5.2008) wird damit der Rücken gestärkt. Sie beruht offensichtlich auf einem ressort- und parteiübergreifenden Konsens hat damit gute Chancen noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu treten. Die letzte Station im Gesetzgebungsverfahren war die Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 4.6.2008. Bei dieser Anhörung zeigte sich, daß die Arbeitgeberverbände den Vorstoß strikt ablehnen, während die Gesetzesänderung von Seiten der Gewerkschaften und der Lebensmittelkontrolleure nachdrücklich unterstützt wird. Besonders hervorhebenswert ist die Einschätzung von Prof. Dr. Bernd Waas, FernUniversität Hagen, der in seiner Stellungnahme vor dem Ausschuss die Neuregelung im Grundsatz ebenfalls begrüßte. Er Entwurf sei geeignet die Rechtssicherheit zu erhöhen, habe überwiegende klarstellenden Charakter und sei dort, wo er Änderungen vorsehe, rechtspolitisch gut begründbar.

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Der Gesetzentwurf geht mir nicht weit genug. Dass der Arbeitnehmer bei Straftaten seines Arbeitgebers Anzeige erstatten darf, ist durch die Rechtsprechung des BAG (vgl. Urteil vom 7.12.2006, 2 AZR 400/05) geklärt. Die zu klärende Frage scheint mir zu sein, wie das Arbeitsverhältnis nach einer (berechtigten) Anzeige fortgesetzt werden soll. Anders als die meisten Deutschen bin ich der Auffassung, dass richtige Arbeit Spaß macht (vgl. Csikszentmihalyi, Flow im Beruf; love it or leave it). Eine Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird i.d.R. beiden keinen Spaß mehr machen.
Was soll der Arbeitnehmer nach einer berechtigten Anzeige tun? Für den Rest seines Erwerbslebens auf Spaß bei der Arbeit verzichten? Selbst fristgerecht kündigen (mit Sperrzeitproblem bei der Bundesagentur für Arbeit) und den Bestandsschutz nach dem KSchG verlieren, weil andere sich rechtswidrig verhalten haben?
M.E. sollte der Arbeitnehmer nach einer berechtigten Anzeige für einen bestimmten Zeitraum (6 Monate "Probezeit") die Möglichkeit erhalten, auf eigenen Wunsch gegen Zahlung einer üblichen Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden (entsprechende Anwendung der §§ 9, 10 KSchG als Rechtsfolgeverweis).

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