Ergebnisse der Steuerfahndung für die Jahre 2005 - 2007

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 27.08.2008

Im Monatsberichtaugust 2008 teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass allein im Jahr 2007 rund 1, 6 Milliarden € infolge des Einsatzes der Steuerfahndung als Nachzahlung festgesetzt wurden. Die rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafen sdteigen, von 1.013 im Jahr 1997 auf 1.624 im Jahr 2004.

Nach Ansicht von Experten würden an die 30 Milliarden € jährlich am Fiskus vorbei geschleust. Um den Ausfällen zu begegnen, ist in den letzten fünf Jahren die Zahl der Steuerfahndung von 2000 auf 2400 erhöht worden - allerdings habe es in der Folge keinen nennenswerten Anstieg von entdeckten Intrigen gegeben. Dennoch verteidigen das Bundesfinanzministerium wie auch der Chef der Steuergewerkschaft die Aufstockung. Zum einen erwirtschafte ein Steuerfahnder 800.000 € für den Fiskus im Jahr, zum anderen seien die Fälle schwieriger geworden. Nach wie vor sind der Zufall sowie frustrierte Mitarbeiter von Banken oder betrogene Ehefrauen die besten Steuerfahnder.

 

Aus der Datenbank beck-online:

Kemper, Die Selbstanzeige nach § 371 AO - eine verfehlte "Brücke zur Steuerehrlichkeit"?, ZRP 2008, 105
Ondracek, Bessere Sanktionsmöglichkeiten leisten Beitrag zur Steuergerechtigkeit, ZRP 2008, 163
Schaefer, Das Umsatzsteuerkarussell, NJW-Spezial 2007, 231

 

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