Wieder einmal der EuGH zum EG-Führerschein...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 23.11.2008

Man mag diese Entscheidungen eigentlich schon  gar nicht mehr lesen, glaubt man doch, zum EG-Führerschein sei doch bereits alles entschieden. Dem ist aber nicht so. Der EuGH Urteil v. 20.11.2008 -C-1/07 (Rechtssache Frank Weber) musste sich jetzt mit dem Fall eines Deutschen befassen, der ursprünglich zwei Führerscheine hatte - einen aus Deutschland und einen aus Tschechien. Objektive Führerscheindaten des Frank Weber: 18. September 2004: Fahren mit Cannabis und Amphetamin. 17. November 2004: BG-Bescheid 18. November 2004: Erwerb eines tschecischen FS 7. Januar 2005: Einleitung des Verwaltungsverfahrens zur Prüfung der Fahreignung. Im Februar 2005: Führerscheinabgabe 17. März 2005: Fahrerlaubnisentziehung im Verwaltungsverfahren Später wurde Herr Weber trotz der Existenz des tschechischen Führerscheins in Deutschland wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Berufungskammer hat das Verfahren dem EuGH vorgelegt, der glücklicherweise entschieden hat:

"Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, in seinem Hoheitsgebiet die Anerkennung einer Fahrberechtigung abzulehnen, die sich aus einem in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, auf dessen Inhaber im erstgenannten Mitgliedstaat eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis, wenn auch erst nach der Erteilung des fraglichen Führerscheins, angewendet wurde, sofern dieser Führerschein während der Dauer der Gültigkeit einer Maßnahme der Aussetzung der im erstgenannten Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis ausgestellt wurde und sowohl diese Maßnahme als auch der Entzug aus zum Zeitpunkt der Ausstellung des zweiten Führerscheins bereits vorliegenden Gründen gerechtfertigt sind."

Kurz und gut: Frank Weber ist ohne Fahrerlaubnis gefahren...

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3 Kommentare

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der glücklicheweise entschieden hat !!!!!
Angeblich werden in Deutschland pro Jahr 500.000 Führerscheine aus verschiedenen Gründen entzogen.Zum Großteil wohl berechtigt.
Aber dann beginnt die Hetzjagd der deutschen Behörde : Ein Beamter im Landratsamt bestimmt,daß die MPU gemacht werden muß.Wie kommt man zu den Kursen,die zwingend notwendig sind,sonst fällt man durch?
Wie kommt man zur Arbeit,wenn man wie ich auf dem Land lebt?Wie zu Fachärzten oder Zahnarzt ?
Die ganz gescheiten werden sagen,das hätte man sich vorher überlegen müssen.
Mich freut es direkt,daß wir Rezession haben.500.000 ohne FS kaufen sich kein Auto,bezahlen keine Kfz-Steuer,tanken nicht und die mit EU-Führerschein fahren im Ausland(ich in Österreich)und essen,trinken,tanken auch dort.
Aber klar,immer noch besser,als wenn diese "Alkoholiker"auf unseren Strassenverkehr losgelassen werden und "Massenmord"begehen.
Jeder kennt einen oder mehrere ,denen schon der Schein genommen wurde.Sind das alles Leute,die einen Entzug brauchen?Oder war nicht oft Pech im Spiel?
Macht so weiter,deutsche Politiker und ihr macht nicht nur die Autoindustrie kaputt,sondern Fremdenverkehr,Gastronomie usw.genauso.
Wir sind 11 Paare,die einen ausländischen Schein haben.Unsere Frauen fahren bis zur Grenze,dann machen wir Urlaub in Österreich,wo die Hetzjagd zum Glück nicht stattfindet.Und schön ist es auch noch .

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Lieber Oskar,

die Erfahrung zeigt, daß es keine betrunkenen Autofahrer gibt, nur autofahrende Trinker.

Wer nicht kapiert, daß Alkohl und andere Drogen im Straßenverkehr nichts zu suchen haben, muß zu Recht den Lappen abgeben.

Ich bin es leid immer wieder den Hinweis auf den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuerausfall für jeden nur denkbaren Blödsinn zu hören.

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Unsinn? Soweit Sie mit autofahrende Trinker den alkoholkranken Autofahrer meinen, kann man dessen Existenz sicherlich nicht abstreiten. Soweit Sie aber meinen, dass jeder alkoholisiert Fahrende zugleich ein Trinker, also alkoholsüchtig ist, frage ich mich doch, woher Sie Ihre Lebensweisheit beziehen. Ich kenne alleine schon genug Fälle von Personen, die durchaus mal alkoholisiert gefahren sind - erwischt oder nicht erwischt ist ja bei Ihrer pauschalen Aussage egal. Und diese Leute sind garantiert nicht alkoholkrank.

Im Rest haben Sie dagegen natürlich voll und ganz Recht. Wer betrunken fährt, hat die Konsequenzen zu tragen. Und diese sind auch im Regelfall absehbar.

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