Mediationsnacht am Flughafen

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 22.01.2009

Es geschah noch kurz vor der Landtagswahl und ist außerhalb Hessens nicht in vollem Ausmaß registriert worden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat über den Ausbau des Flughafens Frankfurt im Eilverfahren entschieden. Vordergründig wurden alle Anträge gegen den Ausbau abgewiesen. In den Gründen macht der VGH deutlich, dass Nachtflüge nicht zuzulassen seien.

Was hat das mit Mediation zu tun? Nun, es gab einmal ein sogenanntes Mediationsverfahren in Hessen zum Ausbau des Flughafens. Problematisch war dieses Verfahren wegen erheblicher Bedenken gegen die Neutralität des Gremiums, dem der Präsident der IHK Frankfurt als einer von drei Mediatoren angehörte. Die IHK vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und kann in einem solchen Mediationsverfahren nicht neutraler Mediator sein. Trotzdem: Ein Ergebnis dieses Verfahrens war eine Einigung der Beteiligten auf ein Verbot von Nachtflügen. Anschließend wurde aufgrund einer Empfehlung des Mediationsverfahrens das regionale Dialogforum zum Flughafen Frankfurt gegründet. Dort wurde ein Anti-Lärm-Pakt  verabschiedet und in das Planfeststellungsverfahren eingebracht.

Dennoch hat die Landesregierung den Ausbau mit einer erheblichen Anzahl von Nachtflügen genehmigt. Dies obwohl sie zuvor dem Nachtflugverbot zugestimmt hatte. Argument war, dass andernfalls die Genehmigung rechtlich nicht zu halten sei. Diese Auffassung hat der hessische Verwaltungsgerichtshof nicht bestätigt.  In der Pressemitteilung weist der VGH ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis des Mediationsverfahrens in den 2007 geänderten Landesentwicklungsplan Eingang gefunden habe. Der Landesentwicklungsplan ist die Basis der Planfeststellung zum Flughafenausbau. Der VGH betont, dass in der Begründung des Landesentwicklungsplans dem Verbot planmäßiger Flüge in der Nacht von 23 bis 5 Uhr als Ergebnis des Mediationsverfahrens ein so erhebliches Gewicht beigemessen werde, dass kaum ein Spielraum für die Zulassung planmäßiger Flüge in der "Mediationsnacht" bestehe.

Es war ärgerlich, dass von der Landesregierung selbst mit erarbeitete Ergebnis der Mediation dennoch ignoriert wurde. Obwohl das Nachtflugverbot auch in den Landesentwicklungsplan übernommen wurde, sollten dann Nachtflüge in erheblichem Ausmass plötzlich zulässig sein. Erfreulich ist nun, dass der VGH das offenbar korrigiert und eine deutlich andere Rechtsauffassung vertritt. Die Verwaltung tut gut daran, Bürgerbeteiligung in Verwaltungsverfahren ernsthaft zu praktizieren. Mediation, richtig eingesetzt, kann dabei helfen. Voraussetzung der Mediation ist ein ergebnisoffenes Verfahren mit wirklich neutralen Mediatoren. Wesentliche Voraussetzung ist aber auch der Wille der Verwaltung, zu ihrem im Mediationsverfahren gegeben Wort auch zu stehen.

Pressemitteilung

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1 Kommentar

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Es freut mich sehr, dass nun auch im Beck-Blog das Thema Mediation seinen gebührenden Stellenwert hat. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Bloggen und freue mich auf einen kollegialen Austausch mit dem ADR-Blog!

Über das sogenannte "Mediationsverfahren" um den Frankfurter Flughafen wurde auch in Mediations-Fachkreisen viel diskutiert. Ihre Kritik an der Neutralität des Mediatorenteams kann ich nur teilen. Leider ist nicht immer Mediation drin, wo Mediation drauf steht.

Eine ausführliche Stellungnahme zu diesem Thema finden Sie u.a. auch unter http://www.adr-blog.de/?p=175 .

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