Störerhaftung von Foren-Betreibern: Demnächst Neues aus Hamburg?

von Dr. Michael Karger, veröffentlicht am 22.01.2009

Wird sich demnächst die "Hamburger Linie" einer strengen Störerhaftung von Foren-Betreibern für rechtswidrige fremde Inhalte ändern ? Der Kollege Sascha Kremer berichtet auf seiner Website vom Verlauf der unlängst stattgefundenen mündlichen Verhandlung vor dem OLG Hamburg. Dort ging es um Klagen gegen Forenbetreiber wegen urheberrechtswidrig in Fremdbeiträge eingebundene Photos. Während das LG Hamburg den Klagen weitgehend stattgegeben hatte, scheint das OLG den Forenbetreibern nunmehr weniger strenge Pflichten zuweisen zu wollen. Der Kollege fasst die wesentlichen Ergebnisse der Verhandlung in 7 "vorläufigen Leitsätzen" zusammen. U.a. scheint das OLG Hamburg die folgenden Standpunkte zu vertreten (zitert nach Kollege Kremer):

  • "Weder aus der Veröffentlichung von Werbung in einem Forum noch aus der Vorgabe bestimmter Themen für das Forum lässt sich ein zu Eigen machen der im Forum von Dritten veröffentlichten Inhalte begründen mit der Folge, dass der Forumsbetreiber hierfür wie für eigene Inhalte haften könnte."
  • "Eine pro-aktive Überwachungspflicht des Forumsbetreibers für die im Forum veröffentlichten Inhalte Dritter besteht nicht, insbesondere nicht bei Fotos. Anders könnte dies sein, wenn Gegenstand des Forums potentiell strafrechtliche Inhalte sind oder der Gegenstand des Forums sonst offensichtlich dazu geeignet ist, Rechtsverletzungen der Nutzer zu fördern."

Sollten sich diese Ansätze tatsächlich in dem noch abzuwartenden Urteil bestätigen, wäre Hamburg als Gerichtsstand für Forum-Shopper künftig möglicherweise etwas weniger interessant. Allerdings dürfte es im Grundsatz dabei bleiben, dass Deutschland für Foren-Betreiber - wie SPIEGEL ONLINE meint - ein "Risikogebiet fürs Web 2.0" bleibt, jedenfalls so lange die Rechtsprechung die Privilegierungen des TMG nicht auch auf die Störerhaftung anwendet.

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