Bei einer Reisezeit von über 4 Stunden darf der Anwalt in der 1. Klasse mit der Bahn reisen

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 05.02.2009

Auch das OLG Celle hat sich - Beschluss vom 16.01.2009, 2 W 15/09 - kürzlich zu den erstattungsfähigen Reisekosten eines Anwalts geäußert. Bei den zu erstattenden Reisekosten war eine Vergleichsberechnung durchzuführen und die Kosten der Anreise per Kfz mit den Kosten einer Anreise per Bahn zu vergleichen. Zu Recht hat das OLG Celle bei einer Reisezeit von über 4 Stunden die Kosten für die Anreise per Bahn in der 1. Wagenklasse in die Berechnung eingestellt. Übernachtungskosten wurden ebenfalls bei der Ermittlung der fiktiven Reisekosten in Ansatz gebracht, denn der in Betracht kommende Zug wäre um 5.17 Uhr gefahren, dies liegt aber nach dem OLG Celle in der Nachtzeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens, so dass eine Übernachtung (100 Euro) gerechtfertigt gewesen wäre.

 

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