Anwaltshonorar von der Verlobten oder der Ehefrau?

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 27.03.2009

Das OLG München hatte im Urteil vom 18.03.2009 - 15 U 5298/08 - die Frage zu entscheiden, ob ein Anwalt gegen seine geschiedene Ehefrau Anspruch auf Zahlung von Anwaltshonorar hat. Da ausdrückliche Entgeltvereinbarungen nicht geschlossen waren, ging das Gericht in drei von vier Angelegenheiten von einer unentgeltlichen Tätigkeit des Klägers im Rahmen des ehelichen Beistands aus. Bei einer Angelegenheit, die der Kläger im Stadium der Verlobung für die Beklagte begonnen hatte, stufte das Gericht die Chancen des Klägers höher ein, lehnte jedoch auch letztlich diesen Anspruch ab. Unter Verlobten sei die Interessenlage anders als bei einer bloßen Freundschaft oder Lebensgemeinschaft. Der Umfang einer Tätigkeit als Indiz für die Entgeltlichkeit sei hier weniger brauchbar, da zwischen Eheleuten zahlreiche Hilfeleistungen auf Dauer und ohne Abrechnung erbracht würden. Auch würden Ehepartner als „auch nach heutiger Rechtsauffassung grundsätzlich auf Dauer" angelegte Lebens- und Zugewinngemeinschaft bei einer Gesamtbetrachtung von einer Geltendmachung von Honorarforderungen im Innenverhältnis allenfalls in atypischen Fällen profitieren.Fazit: Darum prüfe wer sich ewig bindet - sind auch alle Anwaltsrechnungen gestellt und bezahlt!

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