Neue Form der Abzocke: Connects 2 Content GmbH

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 01.04.2009

Eine neue Form der Internetabzocke hat die Firma Connects 2 Content GmbH aus Düsseldorf erfunden. Zunächst bot das Unternehmen einen kostenlosen Zugang zu der Webseite fabriken.de gegen kurze Registrierung an. Dann folgte einige Wochen später eine längere Mail, in der es u.v.a. heißt: Man sei leider gezwungen, den Zugang kostenpflichtig zu machen. Sofern der User nicht binnen kurzer Frist widerspreche, sei er verpflichtet, 7 Euro pro Monat zu zahlen. 

 

Das ist eine Diskussion wert: Ist das nicht versuchter Betrug (Frage für Strafrechtler)? Kann mann so etwas AGB-rechtlich machen (Frage für Zivilrechtler).

 

Hier eine Echt-Mail des Unternehmens:

 

Sehr geehrte/r Herr / Frau

wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Premium-Mitgliedschaft der
Internet-Community Fabriken.de. Nachdem wir Sie am 14.01.2009 und
10.02.2009 über die zukünftige Kostenpflichtigkeit von Fabriken.de
informiert haben, wurde das Ihnen gesetzlich eingeräumte
Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen.

Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und
erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung
das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß der folgenden Aufstellung in
Rechnung zu stellen:

12-Monatszugang für Fabriken.de - 84,00 EUR Zeitraum: 01.02.2009 -
01.02.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
--------------------------------------------------------------------------
zu zahlender Rechnungsbetrag: 84,00 EUR
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113 Kommentare

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Hallo zusammen,

ich habe heute am 06.04.09 eine zweite Mahnung von Connects 2 Connent erhalten. Wie kann das sein, wenn doch schon die Kripo Düsseldorf ermittelt? Wie muss ich mich verhalten? Bisher habe ich nur per email an diese Firma geschrieben, dass ich den Betrug durchschaue. Hatte ich wirklich ein schriftliches Einschreiben schicken müssen? Ich denke, ich ignoriere die emails in Zukunft, oder? Was kann der Anbieter im schlimmsten Fall tun? Vor Gericht kommt er doch damit  nicht durch?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

LG

 

Silja

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...noch ein kleiner Zusatz: Habe gerade bei der Kripo Düsseldorf angerufen. Die dürfen keine Auskunft geben, habe mir jedoch gesagt, ich könnte in meiner Stadt eine Anzeige erstatten. Die wird dann im Sammelpaket nach Düsseldorf weitergeleitet, weil der Andrang so groß ist. Leider konnte man mir nicht sagen, ob ich auch Anzeige erstattet soll, wenn ich nicht gezahlt habe und "nur" Mahnungen erhalte. Was raten die Experten? (Richter, Anwälte, Rechtsexperten)?

VG

Silja

0

Auch wenn sich mal wieder jemand als "Hoeren" ausgegeben hat (den echten gibts nur mit Konterfei) - er hat Recht. Also:

1. Niemals zahlen! Unter keinen Umständen! Auch nicht bei harschem Ton der Mail. Die "Abzocker2 leben davon, dass 95% der Leute verängstigt zahlen. Verklagt wird nie einer der Säumigen.

2. Strafantrag stellen - auch wenn man nicht gezahlt hat. Es geht um versuchten Betrug - und der ist strafbar. Der Text des Strafantrags ist einfach: Unternehmen benennen, Strafantrag wegen versuchten Betrugs erwähnen und Ausdrucke der Mails beifügen. Je mehr Strafanträge zusammenkommen, dest deutlicher fällt die strafrechtliche Verfolgung aus.

3. Die Verbraucherschutzverbände einbeziehen (siehe dazu Hinweise oben). M.E. hätten die schon längst tätig sein müssen - und zwar nach UWG mit Antrag auf Gewinnabschöpfung. Es wäre extremes Unrecht, wenn diesem Unternehmen auch nur ein Cent der erschlichenen Vergütung verbliebe.

 

Ich habe mich Auch im September dort angemeldet und schon eine erneute Zahlungsaufforderung heute bekommen wohne aber nicht in Düsseldorf wohne in Gera soll ich da hier zur Polizei gehen und was soll ich mitnehmen nur die Zahlungsaufforderungen oder auch die E-Mails die ich geschrieben da ich 2 mails woher nicht erhalten habe und die mir geantwortet haben das ich trotzdem zahlen muss da ich auf die anderen schreiben nicht antworten konnte weil ich die nicht erhalten habe.

Bin etwas nervös deshalb, bezahle zwar nicht auch wenn die mir jetzt mit allen gedroht haben will mich aber absichern und die polizei nach rat beten.

0

Guten Morgen noch ne frage soll ich da in Düsseldorf anrufen oder hier bei mir zur Polizei gehen.

Oder wenn ich nicht bezahlt einfach nicht drauf reagieren egal mit was die drohen?

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Ich habe mich  mal bei der Firma gemeldet und sie aufgefordert, sich mal unseren Blog anzusehen und Stellung zu beziehen. Hier die Antwort (melden werden die sich hier wohl nie):

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre Support-Anfrage erhalten und in unser Support-Ticket-System
aufgenommen. Ein Mitarbeiter wird sich in Kürze per E-Mail bei Ihnen
melden und Ihre Anfrage beantworten. Wir bitten um etwas Geduld.

Ihre Support-Ticket-ID:
2009040610032851

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung

--------------------------------------------------------------------------
Connects 2 Content Gmbh - Spanger Str. 38a - 40599 Düsseldorf
Geschäftsführer: Tomas Franco HRB 59974 Amtsgericht Düsseldorf
Steuernummer: 106/5736/0081

hallo,

ich habe ebenfalls am 06.04. diese Zahlungsaufforderung erhalten.

Ich hatte mich am 14.09. dort angemeldet, habe allerdings diese Bestätigungsemail, mit dem Link zum Freischalten des KOSTENLOSEN Discounts nie bestätigt. Kann mich ja also auch nirgends abmelden, oder? Nicht das da zukünftig noch irgendwas neues kommt, weil ich angeblich immer noch angemeldet bin.

Wenn ich jetzt nichts weiter unternehme, also auch keine Strafanzeige stelle, kann mir doch dennoch nichts geschehen, oder?

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Liebe Anja (Nr. 50),

wer nichts macht, macht in diesem Fall auch nichts falsch. Einfach auf die Zahlungsaufforderungen nicht reagieren!

Lieber Herr Prof. Thomas Hoeren,

habe heute eine 2. Mahnung von Concept erhalten. Also wie ich allen Kommentaran entnehmen kann, soll man nicht reagieren. Denn ich war ja nun wirklich am überlegen, ob ich die Angelegenheit meinem Anwalt weitergeben soll. DANKE für die ganzen Kommentare. DANKE!

 

HG
Heike

 

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Hallo Herr Dr. Hoeren und all die anderen "Irritierten",ob hier die Gesetzeskraft reifen kann wage ich doch stark zu bezweifeln.Ich finde es nur sehr schade das so ein Irrer immer noch seine Opfer findet. Man stelle sich nur vor,von 30 Mahnungen 3 Zahlungseingänge,gute Quote, oder?. Ich habe mir jedenfalls in einer saftigen Rückmail die nötige Luft gemacht, weil telefonisch hat man bei dem Komiker eh keine Chance.

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Sehr geehrter Prof. Hoeren,

vor einiger Zeit hatte ich einen heftigen Disput mit meinen jugendlichen Kindern: sie hatten sich unter meinem Namen (wegen der Volljährigkeit) im Internet bei einem Klingeltonanbieter aus dem morgentlichen Sonntag- Kinder-TV angemeldet und sollten auf ähnlich perfide Weise abgezockt werden. Zum Glück konnte alles geklärt werden. Nun bin ich von Connects2Content selbst betroffen und habe reagiert, wie von Ihnen empfohlen. Die zentrale Frage für mich ist: Warum ist der Gesetzgeber nicht in der Lage, durch Einführung klarer rechtlicher Regelungen diese immer wieder auftretende Abzocke wirksam zu unterbinden ? Das läuft nun schon seit Jahren so und fast muß man annehmen, daß der Gesetzgeber mit der Aufgabe überfordert oder an der Lösung dieser Problematik überhaupt nicht interessiert ist. Es ist doch schon schizophren: immer neue Rechtskommentare, Verweise, Änderungen - selbst Juristen (wie der Mailaustausch mit ihrem Kollegen weiter oben zeigt) sind sich in ihren Auffassungen nicht ganz einig (hier: was die Möglichkeiten einer wirksamen Strafverfolgung anbetrifft) - aber keiner handelt so richtig. Selbst im Mittelalter ging das schneller und wirksamer.

Ich bin auf jeden Fall sehr froh, daß es Bürger wie Sie (und ihren o.g. Kollegen) gibt, die noch Zivilcourage haben und sich solcher Themen annehmen. Weiter so.

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Sehr geehrte Mitdiskutanten,
was Herr frank v. im vorherigen Kommentar äußert, erscheint mir auch symptomatisch für die vergangenen Jahre: Im Internet macht sich eine Abzocker- und Abmahner-pest (gemeint sind hier die missbräuchlichen Massenabmahnungen, allein um überzogene Gebühren abzukassieren) breit, ohne dass der Gesetzgeber sinnvoll eingreift. Quellen sind häufig nicht erreichbare Briefkasten"anwälte" und "-geschäftsführer", die sich von solchen betrügerischen (Ab-)Mahnungen zumindest in der Masse einen Gewinn versprechen können. Erfolge gegen diese Machenschaften sind selten und haben offenbar kaum abschreckende Wirkung. Anderen Interessengruppen hingegen gelingt es durchaus, den Gesetzgeber etwa zur Änderung des Urheberrechts zu bringen, um "Raubkopien" zu verhindern. Offenbar haben letztere die effektivere Lobby als der normale Internet-User und "Wähler".

Beste Grüße
Henning Ernst Müller

zu #49:

Lieber Hr. Hoeren, Sie haben Recht, auf dieses Support-Ticket werden Sie leider NIE eine Antwort erhalten. Ich selbst habe im März 3 dieser Tickets eröffnet, nach heutigem Anruf bei dieser 01805- Nr. wurde ich gleich mit dem Spruch empfangen: Sie melden sich sicher, da Sie eine Mahnung erhalten haben! Nach Rückfrage, warum man auf meine 3 Tickets nicht geantwortet hätte, wurde mir verkündet, dass in der zuständigen Abteilung leider der Grippevirus kursiert :-))) Das Gespräch wurde dann von Seiten der Dame mit den Worten: Schicken Sie doch eine weitere Email, bis dahin einen schönen Tag noch... AUFGELEGT!

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Auch ich hatte mich vielleicht unbewußt damals im Sept. auf der kostenlosen HP registriert - es ist mir heute nicht mehr wirklich bewußt. aber angeblich läge meine IP Adresse vor, was m.E. ja jedesmal eine andere ist, sofern ich mich neu einlogge im Internet.

Jedenfalls habe auch ich NICHT die Änderungs-AGB-Email erhalten. Daher werde ich nicht zahlen. Werde mal zur Vorsicht die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und mal anfragen was mein to do ist. Will nicht Ärger mit einem Inkassobüro bekommen. Werd auch mal beim Verbraucherschutz anfragen, lieber zahl ich da mal ein paar Euro, aber dann weiß ich was Sache ist. bzgl. der Polizei bin ich auf folgende HP gestossen:

http://www.polizei-nrw.de/presseportal/behoerden/duesseldorf/article/meldung-090309-145836-16-272.html

 

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Hallo Janett!

Anzeige kannst Du bei jeder Polizei erstatten. Hier liegt ja immerhin versuchter Betrug und/oder versuchte Nötigung vor.

Auf KEINEN Fall bezahlen, egal womit gedroht wird. Erst wenn ein Brief von einem Gericht nach Hause geschickt wird (was in diesen Abzockereien nie passiert), muß man sich Sorgen machen.

 

Ich habe so eine Rechnung auch schon in Papierform nach Hause geschickt bekommen. Ebenfalls Anzeige...Ermittlungsmitteilung der Saatsanwaltschaft bekommen....nie wieder von gehört.

So viel dazu.

 

und für Susi81:

Die IP mit Datum und Uhrzeit der Nutzung läßt immer einen Schluß auf die Adresse zu, wo der Computer den Internetzugang benutzt hat.

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Nachdem ich die Beiträge hier im Forum gelesen hatte, ging ich gestern sofort zur Kripo Düsseldorf. Der zuständige Beamte hat schon sehr viele Überstunden auf dem Konto allein wegen dieses Falls. Er betonte nochmals, wie wichtig es sei, dass viele Zeugen sich melden,  - und bedankte sich für meine Anzeige.

Bettina

 

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Guten Abend!

Ich komme aus Österreich und bin auch auf die Internetseite(rezepte-ideen.de) hereingefallen. Ich habe mich voriges Jahr dort angemeldet unter den umständen das diese konstenfrei sei. Ich habe und wollte mir nur ein Rezept raussuchen da alle anderen Seiten kostenpflichtig waren.Aber wie sich herausgestellt hatte war das wieder einmal eine dubiose Internetfalle!

Ich habe zwar die 2 Newsletter bekommen aber ich konnte sie nicht gleich sehen, sie waren leer und nach einiger zeit konnte ich sie wieder einsehen mit text! Durch die erste Zahlungsaufforderung wollte ich kontakt aufnehmen unter der angegebenen Hotline nummer doch wie sich herausstellte war diese nicht einmal vergeben! Ich habe mich mit der Arbeiterkammer (Konsumentenschutz) in Verbindung gesetzt. Auch einen Musterbrief habe ich an die angegebene Adresse per Einschreiben geschickt und keine reaktion von denen! Außer eine e-mail  haben die mir geschickt da ich denen mal eine mail geschickt habe, wo ich denen ausdrücklich gesagt habe das sie meinen account löschen sollen und ich nichts zahlen werde! stattdessen haben sich die bedankt bei mir das ich als premium kunde hier bin und dann haben sie gleich drauf mit paragraphen herumgeschmießen und das die kündigungsfrist von 2 wochen angegeben war und ich diese nicht genutzt habe und ich mich durch die vorherigen AGB verpflichtet habe meine Mails unter angegeben Adresse immer zu lesen. doch ich frage mich auch was wäre wenn ich jetzt auf urlaub wäre und das zb. 2wochen lang, dann kann ich diese nicht lesen und bei uns in österreich ist es so das ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe,

aber wie ist das in deutschland stimmt das, dass ich dort wie angegeben ein Frist von 2 wochen habe oder stimmt das auch nicht?!?

Mit freundlichen Grüßen,

 

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Interessant: ich habe gestern vorm Schlafengewhen durch Zufall Akte09 bei SAT1 angeschaltet.Dort gab es einen langen Bericht über Fabriken.de mit Interviews der Staanwälte etc.

http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/topthemen/internet/content/38427/

und ein eigenes Forum: http://forum.sat1.de/forumdisplay.php?f=18

Also das Fazit des Films: DieConnects 2 Content GmbH gibt es real nicht unter der Adresse, auch der Geschäftsführer ist nicht auffindbar. Die Spuren verweisen auf eine Gruppierung, die mir schon früher bei Recherchen aufgefallen ist: den sog. Frankfurter Kreisel. Der Chef Michael Burat (dessen große Villa in Rodgau im Film auch gezeigt wird) hat eine Reihe von Firmen gegründet, die schon seit Jahren mit illegaler Faxwerbung und Internetabzocke ihr Geld machen; die Firmen heißen Online-Content Ltd., Online Services Ltd. etc. Der Clan ist extrem aggressiv; ich wurde vor Jahren mal telefonisch mit Prügel bedroht, als ich für einen NJW-Beitrag zur Faxwerbung recherchiert habe. Hoffentlich nimmt die Kripo dieses Nest jetzt einmal aus.

 

 

 

Hallo Herr Prof. Dr. Hoeren,

ich bin aus Ungarn, heute habe ich auch eine Mahnung von Connect 2 GmbH bekommen. Ich werde nicht bezahlen. Wo soll ich mich melden? Es ist genug wenn ich ein mail für Polizei Düsseldorf schreibe?

Mfg

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Ich habe mir hier alles durchgelesen und habe desöfteren gelesen das manche die hotline angerufen haben und sich dort jemand gemeldet, doch ich habe es schon ein paar mal probiert und diese nummer ist nicht vergeben.

auch die newsletter wurden an mich verschickt (leider konnte ich sie nicht gleich sehen, da sie leer waren und erst nach ca.3wochen sichtbar waren!

FRAGE: Soll ich mich auch bei der polizei melden? In Österreich oder dort in Düsseldorf??

mfg. Anja B.

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Liebe Frau Anja B,

schicken Sie einfach Ihre Unterlagen ausgedruckt an die Kripo Düsseldorf - das hilft allen Betroffenen.

Ich wohne auch nicht in Düsseldorf habe bei in der Stadt anzeige erstattet und sie leiten das weiter nach an die stelle die dafür zuständig sind.

Mann muss jede E-Mail von den mitnehmen und das was du an sie geschrieben hast und dann geht das seinen weg sogar der Polizist wusste von der Firma und hat gesagt ich soll auf alle Zahlungsaufforderung einen Wiederspruch machen diesen ausdrucken und der Polizei überbringen.

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Hallo, also ich bekomm fast jeden 2. Tag eine nette e-mail dieser netten Firma und das ust die letzte e-mail die ich bekommen habe....aber nicht von fabriken.de sondern von der 2. Seite dieser Spinner....rezepte-odeen.de...also jetzt kommt die mail....

ZAHLUNGSERINNERUNG

Sehr geehrte/r Herr / Frau,

leider konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere
Rechnung RE41-320338 vom 04.03.2009 feststellen. Sicherlich handelt es sich
dabei um ein Versehen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie
dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Kundennummer:    RI-215334
Rechnungsnummer: RE41-320338

--------------------------------------------------------------------------
12-Monatszugang für Rezepte-Ideen.de - 84,00 EUR
Zeitraum: 01.02.2009 - 01.02.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
--------------------------------------------------------------------------
zu zahlender Rechnungsbetrag: 84,00 EUR
--------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 84,00 EUR bis zum 13.04.2009
unter Angabe des Verwendungszwecks 41-OTAOOS-320338-KXXCDX-3
auf unsere nachstehend angegebene Bankverbindung.

Kontoinhaber: Connects 2 Content GmbH
Kontonummer: 1005256449
Bankleitzahl: 30050110
Bankinstitut: Stadtsparkasse Düsseldorf

Bei EU-Überweisungen:
Iban: DE79 3005 0110 1005 2564 49
Swift/Bic:  DUSSDEDDXXX

Verwendungszweck: 41-OTAOOS-320338-KXXCDX-3

Informationen zu dieser Zahlungserinnerung:

Sie haben sich am 07.12.2008 auf der Internetseite Rezepte-Ideen.de mit der
IP-Adresse 80.134.96.61 unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihres
Geburtsdatums und Ihrer E-Mailadresse angemeldet und unsere AGB akzeptiert.

Durch unsere Community-Newsletter 3 und 4 wurden Sie nachweislich über die
zukünftige Kostenpflichtigkeit informiert:

Auszug aus Versende-Protokoll: schornicw@freenet.de
2009-01-15 17:34:13 <= no-reply@rezepte-ideen.de H=(http71) [10.72.45.71]
P=esmtp S=9313 id=20090115163536.21219.364865971.swift@http71

Das Ihnen eingeräumte gesetzliche Kündigungsrecht von zwei Wochen haben Sie
nicht in Anspruch genommen,
daher haben wir Ihnen am 04.03.2009 für die Bereitstellung und Erbringung
unserer Dienstleistung
das vereinbarte Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt.

Diese Zahlungserinnerung wirkt verzugsbegründend und bewirkt gem. §§ 280,
286 BGB, dass Sie von nun an zum Ersatz des sog. Verzugsschadens verpflichtet
sind.
Dazu gehören insbesondere auch die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung, etwa
durch weitere Mahnungen, Einschaltung eines Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros oder
Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.

Wenn Sie Ihre Zugangsdaten oder Ihr persönliches Passwort vergessen haben,
können Sie jederzeit unter http://Rezepte-Ideen.de/request_password Ihre Daten
erneut anfordern.

Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot
haben, steht Ihnen unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00
Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent /  Minute aus dem deutschen Festnetz,
Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

Im Anhang finden Sie die Zahlungserinnerung im Originalformat auf unserem
Briefpapier.
Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die
Rechnung anschauen zu können. 

Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

Mit freundlichen Grüßen,

Connects 2 Content GmbH
Buchhaltung

Persönliche Rechnungssignatur:
WHHCASYVQYLXDAMNBBXLRXBGFGYTVNGZACELMWUJ

Connects 2 Content GmbH - Spanger Str. 38a - 40599 Düsseldorf
Geschäftsführer: Tomas Franco
HRB 59974 Amtsgericht Düsseldorf
Steuernummer: 106/5736/0081

 

Da frage ich mich echt was soll diese Scheisse...Also wenn ich von denen einen in die Finger bekomme...dann.....naja was soll man machen.Habe auch Anzeige erstattet und ich hoffe das haben alle anderen auch gemacht...Gruss

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ich habe genauso wie alle anderen Schreiber vor mir die entsprechende Zahlungsaufforderung bekommen. Werde nicht zahlen und morgen früh sogleich einen Strafantrag stellen....

Vielen Dank für diesen Blog.... vielleicht hätte ich sonst gezahlt.

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Sehr geehrter Herr Dr.Hoeren

ich wende mich heute an Sie mit der Bitte, mir mal einen Tip zu geben

wie ich mich gegen die Firma Connects 2  Content GmbH wehren kann, bin auch vor langem auf diese seite gekommen und habe mir mehr darunter vorgestellt. Und jetzt auf einmal bekomme ich laufend emails ,Mahnungen per email usw. Habe versucht, dort anzurufen , habe mehrere emails dorthin geschickt,alles ohne erfolg,wenn man dort anruft heißt es "alle unsere Mitarbeiter....." dann kommt musik und nix geht mehr,die emails kamen auch alle zurück. Bitte helfen Sie mir, damit ich bei diesem Schabernack nicht auch ein Opfer werde.

Vorab vielen Dankfür Ihre bemühung,

Mit freundlichem Gruß

S.Schneider

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Wenn du denen schreiben willst, schreibe an die info@fabriken.de Da haben die mir immer zurück geschrieben. Das bringt zwar nicht viel, aber die wissen, dass man nicht klein beigibt - und zahlen brauchst du nicht. Auf alles Widerspruch einlegen und Anzeige erstatten.

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Sehr geehrte Betroffene,

offenbar werden die Mahnungen automatisiert verschickt, ohne dass irgendjemand sich die Mühe macht, Ihre Einschreibebriefe zu lesen oder individuell zu beantworten.

Nach einigen Berichten sind mittlerweile über 2000 Strafanzeigen gestellt worden. Einige 1000 Betroffene müssen auch gezahlt haben, denn das arrestierte Konto der GmbH weise inzwischen 670.000 Euro Guthaben auf.

 

Herr Jurist,

nach § 261 Abs.5 genügt Leichtfertigkeit im Hinblick auf die Herkunft des Gegenstands. Sie haben aber nicht geschrieben, in welcher Form Sie § 261 StGB objektiv als erfüllt ansehen, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, um die Opfer für die Täter zu mahnen und mit weiteren Schritten zu drohen bzw. zu klagen. Ich sehe hier im objektiven Tatbestand einige Probleme sowohl bei Absatz 1 (Verbergen? Herkunft verschleiern?) als auch bei Absatz 2 (Sich Verschaffen? Dritter?). Abgesehen davon träte § 261 zurück hinter die Beihilfe zur Vortat, wenn beides mit gleicher Tat verwirklicht wird.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:
....

Herr Jurist,

nach § 261 Abs.5 genügt Leichtfertigkeit im Hinblick auf die Herkunft des Gegenstands. Sie haben aber nicht geschrieben, in welcher Form Sie § 261 StGB objektiv als erfüllt ansehen, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, um die Opfer für die Täter zu mahnen und mit weiteren Schritten zu drohen bzw. zu klagen. Ich sehe hier im objektiven Tatbestand einige Probleme sowohl bei Absatz 1 (Verbergen? Herkunft verschleiern?) als auch bei Absatz 2 (Sich Verschaffen? Dritter?). Abgesehen davon träte § 261 zurück hinter die Beihilfe zur Vortat, wenn beides mit gleicher Tat verwirklicht wird.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Zum objektiven Tatbestand § 261 Abs. 2. Nr 1 „einem Dritten verschafft" in Verbindung mit § 261 Abs. 3 und § 261 Abs. 5 StGB.

Zur Konkurrenz habe ich nichts gesagt. Aber diese Frage stellt sich dann nicht, wenn schon der subjektive Tatbestand der Beihilfe nicht nachgewiesen werden kann.

 

 

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Lieber Kollege Müller,

jetzt komme ich mal in die Rolle des Fragenden (mangels strafrechtlicher Spezialkenntnisse). Wenn ich jetzt in der Süddeutschen lese, daß Connect2 mit anwaltlicher Hilfe die Sperrung ihres Sparkassenkontos aufheben lassen will, stellt sich für mich (wieder) die Frage nach den Sanktionen gegen den Hausanwalt von Connect 2. Wann macht sich ein solcher Anwalt wegen Beteiligung am Betrug von Connect2 o.ä. strafbar? Ich habe keine Urteile gefunden.

Lieber Herr Kollege Hoeren,

Beihilfe zum Betrug sehe ich dann, wenn Opfern bewusst vorgespiegelt wird (bzw. die entsprechende Vorspiegelung  des Mandanten verstärkt wird), dass der Mandant einen Zahlungsanspruch hat und bewusst zu der Verwirklichung von dessen ungerechtfertigter Bereicherung auf Kosten des Opfers beigetragen wird. Natürlich ist hier der subjektive Tatbestand entscheidend, d.h. man muss dem Anwalt nachweisen, dass er die Machenschaften des Mandanten durchschaut. Sicherlich gibt es Fälle, in denen die Mandantschaft auch dem Anwalt etwas vorspiegelt, aber in vielen Fällen wird der Anwalt aufgrund seiner juristischen und faktischen  Kenntnis durchschauen, dass hier kein Zahlungsanspruch besteht und dann halte ich eine Beihilfe zum Betrug nicht für abwegig. Es gibt hier kein Anwaltsprivileg, das dem der Richter und Schiedsrichter (via § 339 StGB) entsprechen würde. Dennoch scheint es eine gewisse Zurückhaltung zu geben bei der Strafverfolgung von derart aktiven  Rechtsanwälten (anders bei Strafverteidigern, bei denen in der Praxis schon eher mal der Vorwurf der Starfvereitelung erhoben wird und auch entspr. Urteile zu finden sind, z.B. hier).

Die jetzt von Ihnen angesprochene Tätigkeit eines Anwalts, die Freigabe des Geschäftskontos betreffend halte ich hingegen nicht für Beihilfe zum Betrug, weil dies  - nach Vollendung des Delikts (es gibt allerdings a.A.) - ohnehin nicht einschlägig ist, es käme m.E. nur Begünstigung (§ 257 StGB) in Betracht. Aber dass  Rechtsanwälte sich für ihre Mandanten gegen Eingriffe der Behörden wenden, kann nicht von vornherein strafbar sein, weil die Anwaltstätigkeit insofern Bestandteil eines ordnungsgemäßen rechtsstaatlichen Verfahrens ist. Es mögen hier ja auch rechtlich vertretbare Argumente vorgetragen werden, warum die Arrestierung des Kontos nicht gerechtfertigt ist, nähere Einzelheiten sind uns dazu nicht bekannt. Solange der Rechtsanwalt nicht bewusst lügt oder prozessuale Rechte bewusst missbraucht, wird man ihm deshalb auch keine Begünstigung  vorwerfen können - analog zum (bekannteren) Problem der Grenzziehung zwischen Strafverteidigung und § 258 StGB, s.o.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Lieber Herr Kollege Müller,

besten Dank für die wichtige und prompte Rückmeldung. Ich sehe aufgrund dessen da eine spannende Aktionsmöglichkeit für Betroffene. Diese können nicht nur gegen den "Abzocker", sondern auch seinen Inkassoanwalt vorgehen. Wie Sie zu Recht kritisch feststellen, ist wohl seitens der Strafverfolgungsbehörden wenig zu machen. Aber die Anwaltskammern sind als standesrechtliche Aufsichtsorgane gefragt. Wenn das Vorgehen etwa einer Katja Günther oder eines Olaf Tank in die Nähe des versuchten Betruges kommt, wäre das auch ein Verstoß gegen das Standesrecht (§ 43 BRAO). Dann sollte man als Betroffener auch an die Anwaltskammern schreiben und solche Anwälte anzeigen.

Welche AnwaltskollegInnen - außer Günther oder Tank - sind denn noch in der "Szene" tätig?

Lieber Herr Hoeren,

im Falle Rechtsanwalt Olaf Tank und den Schmidtlein-Brüdern hat die Staatsanwaltschaft bekanntlich ein Verfahren wegen Betrugs eingestellt. Die zuständige Rechtsanwaltskammer konnte dann offenbar auch nichts gegen Herrn Tank unternehmen, obwohl es seitens der Kollegen Beschwerden hagelte. Allerdings ist jeder Fall anders. Bei den Abofallen der Schmidtleins war/ist die Zahlungspflicht und damit die Abzocke auf der website jedenfalls (wenn auch kleingedruckt) erkennbar. Im hier diskutierten Fall einer Auferlegung einer angeblichen Zahlungspflicht durch missbräuchliche nachträgliche AGB-Änderung liegt der Sachverhalt schon näher am Betrug.

Es sind nur sehr wenige Rechtsanwälte, die ihren guten Ruf für so etwas hergeben, es tauchen offenbar immer wieder dieselben Briefköpfe über den Inkassomaßnahmen der einschlägig bekannten Abzockerfirmen auf: Neben den von Ihnen genannten z.B. die Rechtsanwälte Celine Lürmann und Boris Höller, beide leicht zu googeln.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Hallo.

Ich verfolge diese Angelegenheit mit Connect 2 Content schon eine Weile.

Ich kann hier nur all das bestätigen, was bisher geschrieben wurde:

Nicht zahlen und ignorieren. Der nächste Schritt nach diesen lächerlichen Mahnungen wird dann der Brief des Inkassobüros sein. Gegen einen eventuell ergehenden Mahnbescheid einfach Einspruch einlegen und gut ist. Was sich diese Betrüger nun wirklich nicht leisten können, wäre ein rechtskräftiges Gerichtsurteil in ihrem Fall.

In diesem Zusammenhang ist auch leider noch Frau Katja Günther aus München zu nennen - leider eine Dame die das Examen bestanden hat und nun den Ruf der ganzen Zunft versaut!!! Ich kann kaum verstehen, dass die RA-Kammer nichts dagegen tun kann.

Folgender Link ist auch noch interessant, die Kripo Düsseldorf hat bereits die Konten der Connects 2 Content GmbH gesperrt!

http://www.verbraucherrechtliches.de/2009/03/11/connects-2-content-gmbh-...

 

Viele Grüße

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Hallo, auch ich bin wie alle von dieser Abzocke betroffen. Habe auf 2 Rechnungen/Mahnungen von dene reagiert und zusätzlich Anzeige erstattet, aber ich bin es leid. Auf die 3. Mail von wegen das ist rechtens und bla bla bla werd ich nicht mehr reagieren. Hab auch nie Newsletter von denen erhalten und hatte Ihnen geschrieben, solange sie mein Einverständnis zur Nutzung nicht nachweisen können, betrachte ich die Rechnung als gegenstandslos.

Allerdings hab ich mal eine pauschale Frage, nachdem ja anscheinend bei vielen diese "tollen" Newsletter im SPAM-Ordner gelandet sind. Wie übrigens die 1. Rechnung die ich erhalten habe auch. Ist SPAM nicht eigentlich in Deutschland auch verboten? Und es läßt sich ja anscheinend wenn ich das richtig verstanden habe, auch ziemlich gut nachweisen, dass diese Mails absichtlich so gestaltet worden sind, dass sie im SPAM-Ordner landen. Ich mein jede halbswegs gut informierte Firma, weiß es zu verhindern das ihre Post im SPAM-Ordner landet und man die Newsletter oder Post auch wirklich bekommt. Und eine Firma in der angeblichen Größenordnung hat doch auch hierfür eigentlich direkt geschulte Angestellte oder? Ok, sollte man zumindest von ausgehen ;-)

Des weiteren würde mich mal interessieren, ob man C2C GmbH nicht evtl. auch wegen Belästigung anzeigen kann? Ich habe in meinen E-Mails aufgefordert, mir keine E-Mails mehr zu schicken, da ich mich durch diese ungerechtfertigen Rechnungen belästigt fühle. Ich mein, jeden anderen darf ich wegen Belästigung verklagen bzw. anzeigen, dass müßte doch evtl. hier auch gehen oder? Und wegen SPAM?

Lieben Gruß

Anja

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Liebe "Anja",

da  wird es schwierig. Spam wäre es nur, wenn man wirklich beim Erstbesuch der Fabiken.de-Seite kein Einverständnis mit Werbung gegeben hätte. Ich weiß nicht, wie die Registrierungsbedingungen von fabriken.de aussahen. Im übrigen ist die Übersendung einer Rechnung (egal ob diese berechtigt ist oder nicht) erst einmal keine Werbung. "Belästigung" gibt es als solches nicht als Tatbestand (abseits von Stalking). Die Zielrichtung kann nur sein: Betrug - gerade auf dem Hintergrund der offensichtlich bewußt gesteuerten Spamfilter-Notiz. Also Polizei/StA (s.o.). Ich hoffe, die Info hilft weiter.

Hat schon jemand ein Brief vom Amtsgericht bekommen?

Ich werde auch dauernd mit diesen Mahnungen belästigt und werde natürlich nicht zahlen!

Kann das Thema für mich erledigt sein, wenn ich bald ein neuen Namen und Adresse bekomme?

Bin ich dann erlöst von der Belästigung?

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Ich habe am 8.04. Anzeige erstattet habe dann wieder einen widerspruch gemacht habe auch drunter geschrieben das ich anzeige gemacht habe zeit dem habe ich nichts wieder von den gehört bzw. gelesen.

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@Herr Jurist

der "Dritte" kann aber nicht der Täter der Vortat sein. § 261 soll ja das Einschleusen der Tatbeute in den Wirtschaftskreislauf verhindern, nicht erst das Einklagen der Tatbeute zugunsten des  Täters. Ich sehe weiterhin hier keinen Raum für Geldwäsche.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

 

Hallo!

Ich bekomme auch seit einiger Zeit E-mails von dieser Firma. Habe keine Änderung-Mail bekommen, das diese Seite jetzt kostenflichtig ist. War zwar letztes Jahr im November auf dieser Seite da war sie noch kostenfrei, sollte ein Passwort bekommen, dies habe ich auch nicht bekommen. Bei mir kam nur eine Zahlungsauforderung an. Habe auch nicht vor zu zahlen. Habe dieser Firma auch dies geschrieben, erst bekam ich nur diese Mail, dass sich ein Mittarbeiter bei mir melden wird. Dies geschah nicht. Jeden Monat eine Zahlungsauforderung. Jetzt habe ich wieder eine Mail von denen bekommen. Da heisst es, ich hätte gefragt, ob ich in Raten bezahlen könnte. Dies habe ich nie getan. Da heisst es außerdem, Ratenzahlungen wüden sie nicht machen. Jetzt wollen die, dass ich denen einen Brief schreibe. Habe auch einen Vordruck bekommen, was drin stehen soll. Mein Vater sagt, das sei ein Schuldeingeständnis. Darauf werde ich auch nicht reagieren, ich werde jetzt zur Polizei gehen.

Vielen Dank für die ganzen Tips.

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Aus dem (exzellenten) Informationsdienst MIR

http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2009_095.pdf

AG München, Urteil vom 18.02.2009 - 262 C 18519/08

1. Wird auf einer Internetseite (hier: Internet-Abo-Angebot) ein geringer Preis für eine "Probemitgliedschaft" hervorgehoben dargestellt, ist eine auf dieser Seite im nachfolgenden, ungegliederten Fließtext versteckte - darüber hinausgehende - Entgeltlichkeitsklausel überraschend.

2. Befindet sich eine Verlängerungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Punkt "Zahlung und Preise" und wird nicht etwa mit "Vertragslaufzeit und Verlängerung" überschrieben, ist eine solche Klausel ebenfalls überraschend und daher unwirksam.

3. Ein von Minderjährigen getätigter Vertragsschluss im Rahmen von Internet-Abo-Angeboten ist regelmäßig schwebend unwirksam, §§ 106, 108 BGB. Wird ein solcher Vertragsschluss weder von den Erziehungsberechtigten oder dem zwischenzeitlich volljährig gewordenen Minderjährigen genehmigt (§ 108 BGB) ist dieser unwirksam.

Gruss Thomas Hoeren

Hallo an alle!

Nachdem ich diese Geschichte jetzt schon längere Zeit verfolge und auch von dieser Firma belästigt werde, habe ich noch eine (mehrere) konkrete Frage:

Mir wurde in der letzten Mahn-E-Mail zum Einen erklärt, sie könnten mir durch "Protokolle" usw. nachweisen, dass ich die Änderungsmails erhalten hätte.

Zum Anderen wird auf einen Paragraphen hingewiesen: "Das Ihr Schweigen als Zustimmung für eine Premium-Mitgliedschaft gewertet wurde ist keine überraschende Klausel sondern eine Erklärungsfiktion gemäß § 308 Nr. 5 BGB."

Ich habe - wie die anderen User auch - weder jemals eine E-Mail erhalten (außer den Mahnungen) noch habe ich bezahlt (was ich auch nicht tun werde!) und werde ein Einschreiben schicken (Textvorlage aus Internet).

Trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl, ob die mir nicht doch was "am Zeug flicken" können (Ugs).Wie kann ich Strafanzeige stellen? Was muss ich da nachweisen? Soll ich die Mails ausdrucken und damit zur Polizei gehen? Tut mir leid, wenn ich mich ein bißchen naiv anstelle, vielleicht bekomme ich ja hier Hilfe und guten Rat von jemanden. Wäre toll!

M. Ringhof

 

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Hallo

Habe heute diese E-mail bekommen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei der Connects 2 Content GmbH:

Wir haben Ihre Kündigung erhalten und bestätigen Ihnen diese. Sie werden in Kürze für Ihre Unterlagen zusätzlich noch eine separate Kündigungs-Bestätigung per E-Mail erhalten.

 

Trotz Ihrer eingereichten Kündigung möchten wir Sie herzlich als Premium Kunde bei der Connects 2 Content GmbH begrüßen und gratulieren Ihnen zu dem Entschluss, sich für eines unserer Premium - Portale entschieden zu haben. Profitieren Sie zukünftig durch professionelle, umfangreiche, aktuelle und wachsende Datenbanken und Specials. Unsere Aufzeichnungen und Protokolle belegen eine nachweisbare Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Die Mitgliedschaft wurde nicht ohne Ihre Einwilligung vorgenommen. Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen mit unserem Newsletter vom 14.01.2009 und 10.02.2009 nachweisbar mitgeteilt haben, dass wir zukünftig einen Mitgliedschaftsbeitrag für unsere Premium-Portale erheben werden. Wir hatten Ihnen im Newsletter auch mittgeteilt, dass Sie ab Erhalt des Newsletters innerhalb von zwei Wochen schriftlich von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Ansonsten geht die bisherige Mitgliedschaft in die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft über. Das Ihnen eingeräumte Sonderkündigungsrecht, welches sogar am 10.02. aus Kulanzgründen verlängert wurde, haben Sie nicht genutzt. Sie hatten sich bei Anmeldung bereit erklärt, dass wir Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen an Ihre Email-Adresse schicken können (Punkt 3.2. der damaligen AGB). Dies haben wir mit Zusendung des Newsletters auch getan. Das Ihr Schweigen als Zustimmung für eine Premium-Mitgliedschaft gewertet wurde ist keine überraschende Klausel sondern eine Erklärungsfiktion gemäß § 308 Nr. 5 BGB. Diese ist wirksam, wenn Sie eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung erhalten haben und wir Sie zu Beginn auf die Bedeutung Ihres Verhaltens bei Schweigen hingewiesen haben. Hierauf hatten wir Sie unter Punkt 9.1. der damaligen AGB sowie auch im Newsletter vom 14.01.2009 und 10.02.2009 hingewiesen. Ebenfalls wurde auch die Internetseite mit einem deutlichen Hinweis versehen, dass die Angebote in Kürze in die Kostenpflichtigkeit übergehen: WICHTIGE MITTEILUNG:Bitte beachten Sie die Umstellung zur kostenpflichtigen Premium-Community sowie Ihr Kündigungsrecht bis zum 24.02.2009 - Weitere Informationen erhalten Sie in den Community-Newslettern, welche Sie jederzeit in Ihrem Postfach oder auf unserer Webseite einsehen können. Ebenfalls können wir nachweisen, dass die Newsletter, insbesondere Newsletter 3 und Newsletter 4, an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse geschickt wurden. Bitte überprüfen Sie ggfs. Ihren Spam-Filter oder Ihre E-Mail-Account Konfiguration. Gerne können Sie zur Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit jederzeit ein detailliertes Newsletter-Protokoll anfordern. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere telefonische Kunden-Betreuung - die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.Die Newsletter finden Sie selbstverständlich jederzeit auch auf der Webseite. Unter Berücksichtigung der genannten Punkte wurden Sie daher hinreichend über die zukünftige Kostenpflichtigkeit des Webportals informiert und sind somit zur Zahlung verpflichtet. Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen ebenfalls unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung

 

Keine Ahnung was die da wollen zu einem haben die meine Kündigung nun endlich akzeptiert aber zum anderen begrüßen die mich schon wieder als premium Mitglied

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Hallo Janett,

genau diese Mail habe ich auch bekommen, allerdings ohne das mit der Kündigung.

Das war ja auch meine Frage an andere community-Mitglieder: Kann es sein, dass man haftbar gemacht werden kann, aufgrund sogenannter "Protokolle" und nachweisbarer ip-Adresse????

Wobei mich wundert, wie die an meine ip-Adresse kommen können - geht das denn?

Marita

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das weiß ich auch noch nicht muss erstmal wieder zur Polizei und die Mail noch nachreichen und da werde ich mich da mal erkundigen

in anderen seiten wo es auch um dieses thema geht haben die auf solche fragen mit nein die können einen da nix.

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Natürlich will diese "Firma", dass diese Klausel als fingierte Erklärung im Sinne des § 308 Nr.5a interpretiert wird und damit das Schweigen als Zustimmung zur  Vertragsänderung gelten soll.  Wenn man das Schweigen als Zustimmung interpretieren will (und nur dann), müsste die "Firma" dafür im Einzelfall nachweisen, dass sie E-Mails an die richtige Adresse verschickt haben - sie müssten dann diese Protokolle vorlegen, wenn sie denn wirklich welche haben.

Davon sollte man sich aber nicht irritieren lassen. Denn schon die Änderungsklausel in den AGB selbst (die erklärt, dass man dei AGB zum Nachteil des Kunden ändern dürfe) ist sicherlich ohnehin unwirksam. Der BGH hat mit Urteil vom 11. 10. 2007 - III ZR 63/07 (OLG Frankfurt a.M.), abgedruckt in NJW-RR 2008, 134, ähnliche Klauseln als gegen Treu und Glauben verstoßend und den Kunden unangemessen benachteiligend angesehen und deshalb für unwirksam erklärt. Schon Herr Dr. Sodtalbers (Kommentar #12) hatte auf diese Entscheidung hingewiesen. Die zitierte Entscheidung wurde durch Verbandsklage gegen eine seriöse Firma herbeigeführt. Man kann relativ sicher sein, dass die hier in rede stehende Bande von Abzockern nicht einmal versuchen wird, die Summe im Klageweg einzutreiben.

Zitat: "Nach dem Inhalt der Klausel ist die Bekl. berechtigt, ihren Geschäftspartner nach Vertragsschluss durch Änderung vereinbarter Bedingungen schlechter zu stellen, als er bei Abschluss des Vertrags stand. Die Anpassung durch neue, allein vom Verwender aufgestellte Regelungen stellt einen Eingriff in ein bestehendes Vertragsverhältnis dar. Dieser lässt sich nach der Rechtsprechung des IV. Zivilsenats zu Versicherungsverträgen nach den gem. § 307 I BGB zu berücksichtigenden Interessen beider Vertragsparteien nur rechtfertigen, wenn durch unvorhersehbare Änderungen, die der Verwender nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird (BGHZ 141, 153 [155] = NJW 1999, 1865). (...) Soweit eine AGB-Klausel eine darüber hinausgehende Abänderungsbefugnis enthält, benachteiligt sie den Gegner des Verwenders unangemessen i.S. des § 307 I BGB. Denn soweit sich der Verwender das Recht einräumt, über die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses oder das Füllen von Lücken hinaus vertragliche Positionen seines Partners zu verschlechtern, versucht er entgegen den Geboten von Treu und Glauben einseitig, seine eigenen Interessen zu Lasten des Geschäftspartners durchzusetzen (BGHZ 141, 153 [156]= NJW 1999, 1865)."

 

mein mann erhält auch seit längerer zeit emails (zahlungsaufforderungen/ mahnungen etc.) von connect 2 content. zunächst haben wir nicht darauf reagiert, weil ich mir schon gedacht habe, dass es sich um eine abzocke handelt. inzwischen haben wir 2x aufgefordert, die kundendaten zu löschen und den kontakt zu uns zu unterlassen. nachdem nun heute erneut eine email mit folgendem inhalt eingegangen ist, werden wir heute noch anzeige bei der polizei vor ort erstatte. wenn ich es richtig verstanden habe, wird dies dann gesammelt und an die kripo düs weitergeleitet.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei der Connects 2 Content GmbH:

Unsere Aufzeichnungen und Protokolle belegen eine nachweisbare Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind.

Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung.

Sie behaupten, dass die Anmeldung gar nicht von Ihnen vorgenommen wurde. Zur Klärung bräuchten wir von Ihnen eine genaue Darlegung des Sachverhalts, in der insbesondere die folgenden Fragestellungen beantwortet werden:

- Waren Sie zum in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt im Internet und über welchen Provider?

- Hat außer Ihnen noch eine weitere Person Zugriff auf den bei uns eingetragenen Email-Account?

- Haben Sie Maßnahmen implementiert, die Ihr EMail-Konto vor dem unbefugten Zugriff Dritter (auch Haushalts-/Familienangehörige) schützen? ist insbesondere Ihr Zugangspasswort zu dem Email-Konto im Rechner zur automatischen Vervollständigung abgespeichert und nutzen Dritte diesen Rechner?

- Können Sie kategorisch ausschließen, dass eine dritte Person (auch Haushalts-/Familienangehörige) Ihre Email Daten verwendet hat, um sich bei uns anzumelden?

- Wenn tatsächlich nur Sie Zugang zu Ihrem Email-Account haben, bedarf es ebenfalls einer Darlegung, wie ein unikater Aktivierungslink, der in einer an Ihr Email-Konto gerichteten E-Mail enthalten war, ausgelöst worden ist.

Die selbstverständlich freiwillige Beibringung dieser Informationen ist in Ihrem wie in unserem Interesse, denn wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen, gleichzeitig aber auch strafrechtliche Schritte gegen die Person einleiten, die Ihre Daten zur Anmeldung bei uns missbraucht und uns über Ihre Identität getäuscht hat.

Rein vorsorglich möchten wir Sie aber auch darauf hinweisen, dass wir die für die Recherche entstehenden Kosten im Rahmen eines Schadenersatzanspruches geltend machen werden, wenn sich anhand der mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers gespeicherten IP-Adresse herausstellt, dass Sie entgegen der nachfolgenden Erklärung doch die Anmeldung durchgeführt haben sollten.

Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft getreten. Der Internetprovider speichert die IP-Adresse welche bei der Anmeldung auf unserer Internetseite übermittelt wurde. Unter Berücksichtigung des genauen Anmeldezeitpunkts ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.

Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.

Zur Ihrer Information verweisen wir ebenfalls auf § 269 Abs. 1, 2 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten.

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
(...)"

Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen ebenfalls unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung

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Connects 2 Content Gmbh - Spanger Str. 38a - 40599 Düsseldorf
Geschäftsführer: Tomas Franco
HRB 59974 Amtsgericht Düsseldorf
Steuernummer: 106/5736/0081

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Hallo auch ich habe Bekanntschaft mit fabriken.de gemacht. So blöd wie ich war, habe ich nach dem Schreiben von Rechtsanwalt (Tank Olaf Wolfgang) überwiesen und zwar mit Gebühren (139,00). Was kann ich jetzt noch machen?

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