Neue Form der Abzocke: Connects 2 Content GmbH
von , veröffentlicht am 01.04.2009Eine neue Form der Internetabzocke hat die Firma Connects 2 Content GmbH aus Düsseldorf erfunden. Zunächst bot das Unternehmen einen kostenlosen Zugang zu der Webseite fabriken.de gegen kurze Registrierung an. Dann folgte einige Wochen später eine längere Mail, in der es u.v.a. heißt: Man sei leider gezwungen, den Zugang kostenpflichtig zu machen. Sofern der User nicht binnen kurzer Frist widerspreche, sei er verpflichtet, 7 Euro pro Monat zu zahlen.
Das ist eine Diskussion wert: Ist das nicht versuchter Betrug (Frage für Strafrechtler)? Kann mann so etwas AGB-rechtlich machen (Frage für Zivilrechtler).
Hier eine Echt-Mail des Unternehmens:
Sehr geehrte/r Herr / Frau
wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Premium-Mitgliedschaft der
Internet-Community Fabriken.de. Nachdem wir Sie am 14.01.2009 und
10.02.2009 über die zukünftige Kostenpflichtigkeit von Fabriken.de
informiert haben, wurde das Ihnen gesetzlich eingeräumte
Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen.
Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und
erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung
das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß der folgenden Aufstellung in
Rechnung zu stellen:
12-Monatszugang für Fabriken.de - 84,00 EUR Zeitraum: 01.02.2009 -
01.02.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
--------------------------------------------------------------------------
zu zahlender Rechnungsbetrag: 84,00 EUR
--------------------------------------------------------------------------
--------------------------------------------------------------------------
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.
113 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenUte G. kommentiert am Permanenter Link
Ich habe mich im vergangenen November mich bei rezept-ideen angemeldet. Hinweis: Es war zu diesem zeitpunkt kostenlos, ansonsten hätte ich mich nicht angemeldet. Dann erhielt ich in diesem Februar 2009 während ich im Urlaub war die Mail von Connects 2 Content GmbH mit der Möglichkeit zur Kündigung und ansonsten müsste ich zahlen. Ich habe diese Mail für Werbund gehalten und gelöscht. Bald darauf erhielt ich erneut eine Mail mit der Aufforderung zu zahlen. Auch von Connects 2 Content GmbH. Auch diese habe ich gelöscht. Dann habe ich irgendwie kalte Füsse bekommen und nach einer weiteren Mail mit Zahlungserinnerung wollte ich zahlen. Doch dann habe ich im Internet nachgesehen und gesehen dass gegen Connects 2 Content GmbH ermitelt wird und habe ich nach den Informationen aus dem Internet mit der Polizei in Düsseldorf in Verbindung gesetzt. Diese ritten mir auch auf keinen Fall zu zahlen, was ich auch nicht getan habe. Da ich nicht Geschädigte war bin ich auch nicht zur Polizei gegangen. Heute jedoch habe ich eine erneute Zahlungserinnerung bekommen von Connects 2 Content GmbH, was mich veranlasst hat noch ein im Internet nach zu sehen und bin auf diese Seite gestossen. Somit wollte ich zu Connects 2 Content Gmbh meinen Kommentar abgeben und werde in den nächsten Tagen dann doch zur hiesigen Polizei gehen und dort meine Angaben nachen. Dieses wird dann ja nach Düsseldorf weitergeleitet.
U.G.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Es ist schon erstaunlich, dass diese Firma nach all diesen Strafanzeigen und der Kontosperrung immer noch weiter macht.
Wie schon mehrfach hier in den Kommentaren geäußert, sollten Sie möglichst nicht zahlen, da bei diesem Trick (nachträgliche Änderung der agb, um ein kostenloses zu einem kostenpflichtigen Angebot zu machen) sicherlich kein Gericht in Deutschland dieser Firma Recht gibt. Allerdings kann dieser Blog keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten.
Siehe auch hier
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Sabrina kommentiert am Permanenter Link
Hallo zusammen,
habe genau im Zeitraum April die Rechnung für Rezept-Ideen bekommen - 84,00 €. Auf Emails hat die Firma nicht reagiert und da bin ich zum Anwalt gegangen. Mal davon abgesehen, dass ich die Registrierung nie abgeschlossen - hab ich seit dem Schreiben von meinen Anwalt nie wieder was gehört - dieser hat auch mit aufgeführt, dass die Firma es unterlassen soll mir einen Schufa-Eintrag zu bescheren weg. Nichtzahlung und Mahnbescheid Erstellung.
Mein Anwalt hat sofort gesagt, dass es eine neue Abzocke sein muss.
Aber generell: nicht bezahlen - ich hätte den Fehler fast gemacht
Grüße Sabrina
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht:
"Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Tomas Franko, geboren am 25.04.1980, wegen Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Firma Connects 2 Content GmbH und deren Internetseiten "www.fabriken.de" und "www.rezepte-ideen.de" hat das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 152 Gs 950/09, den dinglichen Arrest in Höhe von 1.301.025,90 € gegen den Beschuldigten Franko und die Gesellschaft angeordnet. In Vollstreckung dieses Titels konnten bisher 865.425,80 € auf Konten der Gesellschaft gesichert werden.
Verletzte aus der vorstehend genannten Straftat möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Str. 2, 40213 Düsseldorf, unter Az.: 90 Js 1388/09 melden."
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Leider Rückwärtsgang im Streit um die Abzocker. das LG Berlin hat connects 2 content nun Recht gegeben in einem Streit mit der Verbraucherzentrale. (Quelle)
Weissglut kommentiert am Permanenter Link
Dort ging es um den reinen Versand der Rechnungen.
Dies stellt einen Eingriff in die Geschäftstätigkeit dar.
(Wir hatten mal einen privaten Postversender aufgefordert, die Beförderung
der Briefsendungen einzustellen, mit entsprechendem Ausgang und Hinweis.)
Also den "Antrag" zum "Kassieren" (Rechnung) kann man nicht
so ohne weiteres unterbinden..
Dies wäre wohl z.B. durch die Bundesnetzagentur möglich
die ein allgemeines "Rechnungsstellung- und Inkassierungsverbot"
erteilen kann.
Damit tun sich die Zivilgerichte recht schwer, da dort der Einzelfall betrachtet
wird.
Vielleicht ist die Nummer an den falschen Adressaten gegangen.
Weissglut kommentiert am Permanenter Link
Hier werden mal wieder die Schwächen bei UWG, BGB, StGB, TMG usw.
offensichtlich.
An einer "Sache" hängen recht viele, unterschiedliche Behörden und
Sichtweisen und mit entsprechenden rechtlichen Würdigungen,
die für "Otto-Normal" nicht so ohne weiteres, immer nachvollziehbar sind,
da mittlerweile hochkompliziert.
Ich bin da mal auf einen "unlauteren" (UWG) "Nicht-Betrüger"(StGB) gestossen,
der auch keinen Anspruch auf Zahlung (BGB) hatte.
Also es kursieren da durchaus einige, sehr erklärungsbedürftige Geschäftsmodelle,
gerade in und aus diesem Umfeld, des hier behandelten "Projektes".
Daneben möchte ich auf einige Beiträge von "Akte09" hinweisen, die auf Youtube
erreichbar sind und einige interessante Informationen an den Tag bringen.
Weissglut kommentiert am Permanenter Link
Hätte ich fast vergessen.
Der Firmensitz wurde von Düsseldorf nach
Frankfurt, an eine "bekannte" Adresse, verlegt.
die doch gewisse Rückschlüsse zulässt.bzw. bestätigt.
Es gibt noch einige "Projekte" und Firmen mit dem GF..
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Siehe hierzu auch
http://blog.beck.de/2009/09/19/ag-karlsruhe-abmahnanwaeltin-guenther-abz...
Eduard Lackner kommentiert am Permanenter Link
Hallo,
Die erste Aufforterung am 20.06.09 bekam ich von 99 Downloads.de mit einen Betrag von 60€. Ich wunderte mich für was!
Plötzlich bekam ich heute von Premium Content GmbH per Post eine letzte Zahlungsaufforderung über 101€
Ich hatte mit der Firma Premium Content GmbH oder mit 99 Dowloads nie was zu tun.
Meine Frage,gehören die zusammen!!
Von mir werden die keinen Cent erwarten.
M.f.G.lacki
Lackner kommentiert am Permanenter Link
Hallo,
wollte nur einen Rat.
M.f.G
Lacki
Mario Reinartz kommentiert am Permanenter Link
Guten Tag,
auch ich habe Post von Premium Content GmbH bekommen. Ich soll 96,- Euro + 5 Euro Mahngebühr zahlen. Der Brief wurde als Letzte Mahnung beziffert, dabei habe ich noch nicht mal die Rechnung, noch Mahnung 1+2 erhalten. Man erzählt mir, ich hätte Dienste der Plattform "My-Downloads" wahrgenommen. Ich kenne diese Webseite jedoch gar nicht.
Ich habe jetzt das Formschreiben der Verbraucherzentrale gefunden. Würde das als erste Blockade ausreichen?
Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt
Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
Adresse Datum:
Ihre unberechtigte Forderung
Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom .......................... machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Prof. Dr. Thomas Hoeren kommentiert am Permanenter Link
Der Mustertext unter #111 ist gut. Auf jeden Fall: nie bezahlen!
Gruss IHr TH
Seiten