Bronchitis von Bergleuten wird künftig ohne zeitliche Begrenzung als Berufskrankheit anerkannt

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 09.04.2009
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtBerufskrankheitBronchitisBergleute1|6459 Aufrufe

In Kürze wird die "Bergmanns-Bronchitis" ohne zeitliche Begrenzung als Berufskrankheit anerkannt. Nach Berichten der WAZ vom 9.4.2009 hat die Bundesregierung jüngst eine entsprechende Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher.

Erstmals 1997 war die "Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 100 Feinstaubjahren [(mg/m3) × Jahre]" als Berufskrankheit anerkannt worden (Nr. 4111 BKV). Aus Kostengründen wurde die Rückwirkung der Anerkennung dieser Krankheit jedoch beschränkt: Nach § 6 Abs. 2 BKV ist die Bronchitis nur dann als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn der Versicherungsfall nach dem 31.12.1992 eingetreten ist. Diese Beschränkung soll nun aufgehoben werden. Allerdings ist ein erheblicher Teil der Geschädigten inzwischen an der schweren Atemwegserkrankung gestorben. Die Bundesregierung rechnet daher nur noch mit rund 800 Fällen und einem finanziellen Aufwand von 30 Mio. Euro.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Nachzahlung der Rente aufgrund einer Berufskrankheit Nr.4111 an Erben.

Anspruchberechtigter ist am 02.05.2006 verstorben.

Laut Bescheid besteht nur ein Teilrentenanspruch von 40% vom 01.01.2005 bis 26.03.2006 und 50% vom 27.03.2006 bis 02.05.2006 von der JAV.

Ist diese Berechnung richtig?

 

 

0

Kommentar hinzufügen