"Litigation-PR" durch das BVerfG

von Ralf Zosel, veröffentlicht am 14.04.2009

Kürzlich war im beck-blog schon einmal die Rede von "Litigation-PR". Den Begriff hatte ich bis dahin noch nie gehört. Jetzt bin ich auf einen Gastbeitrag des Kollegen Dr. Georg Neureither im Litigation-PR-Blog gestoßen. Hier führt er an zwei Beispielen die Auswirkungen der Öffentlichkeitsarbeit durch das Bundesverfassungsgericht im Bereich des Staatskirchenrechts vor: Beim Kruzifix-Beschluss gab es erhebliche Mängel in der Kommunikation; besonders gelungen war die PR beim LER-Vergleich.

Ich bin gespannt, wo mir die "Litigation-PR" zum nächsten Mal begegnet. Übersetzen lässt sich das wohl mit "prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit" (hierzu gibt es auch schon einige Google-Treffer), was ich persönlich ja viel schöner finde.

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Die Kommunikation auch während eines Rechtsstreits ist außerordentlich wichtig. Andererseits bedeutet sie für die Parteien und ihre Anwälte stets eine Gratwanderung. Mit Blick auf die Auseinandersetzung, insbesondere wenn diese vor bereits Gericht geführt wird, muss aus taktischen Gründen jegliche Äußerung sorgfältig abgewogen werden. Im Zweifel wird man eher nichts oder wenig sagen wollen. Denn es gilt der Grundsatz, dass alles, was man sagt, im Prozess gegen einen verwendet werden kann und verwendet werden wird.

Andererseits geht die Welt außerhalb auch während der Rechtsstreitigkeiten weiter. Und ein Rechtsstreit zieht sich lange hin. Dann gilt der berühmte Satz von Watzlawick " Mann kann nicht nicht kommunizieren". Das bedeutet: auch Schweigen wird von den anderen als Botschaft gewertet. Außerdem redet man natürlich außerhalb der unmittelbar betroffenen Parteien über die Auseinandersetzung. Wird Journalisten erkennbar ein Teil der Wahrheit verschwiegen, weckt dies nur den journalistischen Ehrgeiz. Und mit jedem weiteren Informationssplitter, der entdeckt wird, gibt es eine neue Meldung. Schrecken ohne Ende für die PR des Unternehmens.

Auch bei Streitigkeiten, die noch nicht gerichtlich anhängig sind, beispielsweise Krisen in IT-Projekten, ist es notwendig, die Kommunikation nach außen sorgfältig zu planen. Krisen-PR ist dazu ein passender Begriff. Beispiel mag die Einführung einer neuen Software im Unternehmen sein. Der ursprüngliche Projektplan ist allgemein bekannt und jeder weiß, wann die neue Software starten soll. Wie (fast) immer kommt es zu Problemen, Verzögerungen, Krisen und der Zeitplan wird nicht eingehalten. Wenn das nicht frühzeitig erklärt und begründet wird, macht sich schnell im Unternehmen die Auffassung breit, "dass das sowieso nichts mehr wird". Denkbar schlechte Voraussetzungen für den verspäteten Projektstart.

Worum geht es eigentlich? Die Oeffentlichkeitsarbeit DURCH das Gericht (wie kommuniziert das Gericht Urteile, zB in Pressemitteilungen; zu welchem Zeitpunkt ergehen Entscheidungen etc.) - so verstehe ich den Zosel'schen Eintrag - oder die Oeffentlichkeitsarbeit durch Parteien, ihre Anwaelte und ggf. nichtbeteiligte 'stakeholder', die den Verfahrensausgang durch oeffentlichen Druck in ihrem Sinne beeinflussen wollen (so die Richtung der Lapp'schen Stellungnahme).

Beide Fragen sind nicht uninteressant. Was den 2. Punkt betrifft, so moechte ich darauf hinweisen, dass uns eine Kultur der amicus curiae briefs, wie man sie aus den USA kennt, nicht schaden koennte. Man koennte insbesondere das BVerfG verpflichten, sich mit Stellungnahmen qualifizierter non profit organizations substantiiert in der Urteilsbegruendung auseinanderzusetzen. Das koennte die Akzeptanz von Entscheidungen befoerdern.

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Wer einmal betroffen war, merkt erst, was hier abläuft. Bei dünner Beweislage wird die Presse heutzutage auch von der Staatsanwaltschaft eingeschaltet. 

Gruß Dr.Iris Fleischner

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