Freiwilliger DNA-Test wird zum Zwang – wer verweigert, wird beschuldigt?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 14.05.2009

Blogleser Aloa5 hat in der Diskussion zu einem anderen Thema auf diesen Vorgang in Klein-Gerau hingewiesen.
In einer Mordermittlung (die Tat geschah vor 19 Jahren) waren 200 Männer aufgefordert worden, freiwillig eine Speichelprobe abzugeben. Drei Männer lehnten eine Teilnahme ab. Gegen sie wurde nun als Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren geführt und ein DNA-Test gerichtlich angeordnet. Wenn diese Anordnungen, wie es den Anschein hat, ohne weitere Ermittlungsergebnisse allein darauf beruhten, dass diese Männer nicht am Gentest teilgenommen hatten, entspricht dies nicht der Strafprozessordnung, die gerade ein solches Vorgehen nicht zulässt.
Zum Hintergrund: Die Möglichkeit des DNA-Spurenvergleichs hat die polizeilichen Ermittlungen in vielen Fällen vereinfacht. Auch in Altfällen, die man mit den früheren Methoden nicht aufklären konnte, kann jetzt wieder mit Aussicht auf Erfolg ermittelt werden. Aber wenn die Tatortspur beim Vergleich keinen Treffer in vorhandenen DNA-Proben von Verdächtigen ergibt, verfällt die Polizei auf folgende Vorgehensweise: Aus einem größeren oder kleineren Pool von Personen, die grob eine Täterbeschreibung  oder ein grobes „Täterprofil" (etwa Alter, Geschlecht, Automarke) erfüllen oder eine Beziehung zum Tatort haben, werden alle aufgefordert, eine DNA-Speichelprobe freiwillig abzugeben. Da gegen diese Personen kein konkreter Tatverdacht besteht, sind sie keine Beschuldigten und dürften nach § 81c StPO ohne ihre Einwilligung nur unter bestimmten Voraussetzungen untersucht werden. Bei Abgabe einer Speichelprobe mit ihrer schriftlichen Einwilligung müssen diese Voraussetzungen allerdings nicht vorliegen, so in § 81h StPO geregelt.
Für die Ermittlungen  ist diese Verfahrensweise äußerst hilfreich, weil durch die freiwilligen DNA-Proben der Pool der potentiellen Verdächtigen erheblich reduziert werden kann. Für die freiwilligen Probanden ergibt sich der Vorteil, dass sie ohne unangenehme Befragung einen Verdacht von vornherein ausräumen können. Es ist auch schon vorgekommen, dass sich Täter auf diese Weise selbst „gestellt" haben.
In fast jeder Reihenuntersuchung gibt es Personen, die nicht teilnehmen: Schließlich ist die Teilnahme „freiwillig".  bei diesen Personen müsste nun zunächst mit klassischen polizeilichen Methoden ermittelt werden, ob sich ein Verdacht ergibt; wie das geht, sehen wir in jedem "Tatort". Allerdings ist dies nach 19 Jahren äußerst schwierig zu bewerkstelligen..
Staatsanwaltschaften und Polizei sehen das teilweise offenbar anders und wollen sich die Sache vereinfachen: Auf die Nichtteilnehmer wird vorab oder nachher erheblicher Druck ausgeübt, sich dem Test zu unterziehen. Reagieren sie auf den Druck nicht, wird dies als eigenständiger Verdachtsgrund angesehen und eine richterliche Anordnung eines Zwangstests erwirkt.
Der Schluss von der Nichtteilnahme an der Reihenuntersuchung (Massengentest) auf einen Tatverdacht ist aber rechtlich höchst problematisch, da auf diese Weise die Freiwilligkeit unterlaufen wird und für eine Anordnung bei Nichtverdächtigen eben keine Rechtsgrundlage besteht.
Das LG Regensburg hatte vor einigen Jahren die amtsgerichtliche Anordnung einer DNA-Probe bei mehreren Frauen, die einen solchen Massengentest (von insgesamt 1300 Frauen wegen Totschlags an einem Neugeborenen) verweigert hatten, auf ihre Beschwerde hin aufgehoben. Dieser und weitere Fälle von Massengentests in der Vergangenheit sind hier auf wikipedia dokumentiert.
Warum der Anwalt des Beschuldigten in Klein-Gerau seinem Mandanten die „freiwillige" Abgabe der Speichelprobe anriet statt Beschwerde beim LG einzulegen, entzieht sich meiner Kenntnis.

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20 Kommentare

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Ein Indiz dafür, das es keine anderen Gründe als die Verweigerung gegeben hat ist dieser Absatz:

"Fünf befinden sich im Ausland, zum Beispiel Spanien, Belgien oder England, hier werden über das LKA jetzt Aushilfe-Ersuchen an die entsprechenden Behörden eingeleitet."

Ich bezweifle, das es sich somit bei insgesamt 8 Personen um akut Tatverdächtige handeln könnte. Die Folgen von erfolgreichen Auslieferungsersuchen wegen Mordverdachtes (für die Betroffenen) will ich mir ebenfalls nicht ausmalen.

Der Anwalt wird zugeraten haben im "Wissen", das der Mandant unschuldig ist (das ist der Weg des geringsten Widerstandes).

Mich würde eher interessieren welcher Richter die Hausdurchsuchungen und Anordnungen unterschrieben hat. Ich verweise daher noch einmal auf diese Studie:

http://www.uni-bielefeld.de/Universitaet/Aktuelles/pdf/backes_kurzfassun...

 

Und zitiere daraus:

Weder Staatsanwälte noch Richter mochten sich die Ansicht zu eigne machen, dass der Richtervorbehalt als eine besondere Form des Grundrechtsschutzes für die Betroffenen anzusehen sei.

(Der Schreibfehler ist im übrigen im Originaltext vorhanden und stammt nicht von mir :-D )

Das Fazit von Prof. Dr. Backes lautet dann auch für den zu übertragenden Fall der Telefonüberwachung, das der Richtervorbehalt das juristisch verfolgte Ziel nicht erreicht.

 

Grüße

ALOA

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"Warum der Anwalt des Beschuldigten in Klein-Gerau seinem Mandanten die „freiwillige" Abgabe der Speichelprobe anriet statt Beschwerde beim LG einzulegen, entzieht sich meiner Kenntnis."

Wenn der Beschuldigte unschuldig ist und der Anwalt von der Unschuld seines Mandanten überzeugt ist, räumt die Mitwirkung jeden Tatverdacht aus. Auch wenn das staatliche Vorgehen rechtswidrig war, erspart sich der Mandant ohne die Beschwerde Zeit, Geld, Ärger und einen Rechtsstreit, der immer mit einem ungewissen Ausgang verbunden ist. Sicher ist ein solches Vorgehen aus wissenschaftlicher Sicht nicht begrüßenswert, in der anwaltlichen Praxis muss es aber nicht immer von Vorteil sein, auf das Recht zu bestehen, selbst wenn man dieses hat.

 

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Leider wird das, was Turbo gesagt hat, wohl zutreffen. Die Möglichkeit, gegen hoheitliche Maßnahmen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, ist für viele Leute schlicht daran geknüpft, ob es nicht preiswerter ist, die Maßnahme hinzunehmen. Eine pauschale Mindestentschädigung für jede rechtswidrige Maßnahme (ggf. zzgl. Schadensersatz) könnte ein guter Anreiz sein und zugleich eine gute Disziplinierungsfunktion für den Hoheitsträger.

Sehr geehrte/r Frau/Herr Turbo,

natürlich ist mir Ihre Interpretation auch schon eingefallen, die anwaltliche Praxis ist mir nicht fremd und selbstverständlich auch nicht, dass der zutreffende und kluge anwaltliche Ratschlag nicht unbedingt dem entspricht, was in der Rechtswissenschaft wünschenwert erscheint.

Da ich in die Regensburger Sache damals etwas Einblick bekommen habe, weiß ich aber, dass gerade diejenigen, die in die "freiwillige" Speichelprobe nicht einwilligen (obwohl sie positiv wissen, unschuldig zu sein), eben meist ein anderes subjektives Interesse haben. Wenn der Taxifahrer aus Klein-Gerau es bequem haben wollte, hätte er ja sofort der Aufforderung zum freiwilligen Test nachgeben können.Offenbar wollte er das gerade nicht.

Im Regensburger Fall war es deshalb so, dass die Anwälte dem subjektiven Interesse der zum Gentest Verpflichteten nachgegangen sind und (erfolgreich) Beschwerde vor dem LG  eingelegt haben. Gegenstand meines Nichtwissens im letzten Satz ist daher nicht das Interesse des Mandanten, sondern die Frage, ob etwa der Anwalt die Aussichten einer Beschwerde vor dem dort zuständigen LG negativ eingeschätzt hat. Dann wäre es in der Tat nachvollziehbar, nicht den Beschwerdeweg zu verfolgen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

 

ich würde gerne wissen was ich machen kann,
in gütersloh würde zwischen den 21.5 und 24.05 eine frau ermordet,
Mordfal Korn

Es würden bei ein massen gentest ca 10.000 personen mit eine freiwillige dna test geprüft,
ich wohne weit entfernt von tatort und habe keinerlei bezüge zu der umgebung der ermordete frau.

anfang dezember bekam ich ein schreiben von der kriminalpolizei mit der bitte eine freiwillige speichelprobe abzugeben, ich befand mich zu den zeitpunt im krankenhaus, etwa 3 tage später standen 2 bundespolizisten vor meine wohnungstür und die wussten das ich im krankenhaus war, woher ? meinten wohl hätten die nachbarn gesagt, habe die probe abgelehnt weil ich bei nachfrage bei den nachbarn fesgestellt habe das ansonsten bei niemand in der strasse eine freiwillige speichelprobe erbeten würde,
ich fühle mich diskriminiert und habe das auch fermündlich den kriminalplizei mittgeteilt das ich unter solche umständen nicht bereit bin eine probe abzugeben.
dazu kommt das ich schwerbehindert bin mit dem kennzeichen G und unter schwere atemnot leide.
jetzt bekam ich wieder ein schreiben mit der der hinweis das ich als ( zeuge ) die probe abgeben soll, wenn nicht werde ich von der staatsanwaltschaft Bielefeld vorgeladen und eventuell mit zwangsmassnahmen zu der probe gezwungen werden könnte.

wie kan ich mich da verhalten ?
mfg paul

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Mich würde es mal interessieren, ob die freiwillig abgegeben Speichelproben für andere Zwecke gespeichert werden dürfen, z.B. um in späteren oder anderen Fällen die Proben zu vergleichen.  Falls das nicht erlaubt ist, würde mich auch interessieren, ob das doch gemacht wird.

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Sehr geehrter Herr Dietrich,

die gesetzliche Regelung ist insofern eindeutig: § 81 h Abs. 3 S. 2 StPO: Die nicht mehr zur Aufklärung des Anlassfalls nötigen DNA-Identifizierungsmuster sind zu löschen und die Löschung ist zu dokumentieren. Mir ist nicht bekannt, dass gegen diese Vorschrift verstoßen wird.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Eine

In diesem Zusammen stellt sich die Frage, ob der Betroffene mit der richterlichen Anordnung zum Beschuldigten wird und der DNA -Test so lange aufbewahrt bleibt, wie das Schriftgut (Akte) eines Beschuldigten, also mehrere Jahre?

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Verehrter Gast_vfs,

ich hoffe, Ihre Frage richtig verstanden zu haben und versuche einmal zu antworten. Im Rahmen eines Massentests nach § 81 h StPO wird der Betroffenen nicht zum Beschuldigten, sondern nur dann, wenn seine DNA mit der Tatortspur übereinstimmt und damit ein Verdacht entsteht: Weitere Maßnahmen setzen dann die Beschuldigung voraus bzw. ziehen sie nach sich. Alle anderen, deren DNA als spurenidentisch ausgeschlossen wird, werden nicht als Beschuldigte geführt - das ist ja gerade der Sinn des freiwilligen Massengentests, bei Beschuldigten brauchte man keine Einwilligung in den Test.

Besten Gruß
Henning Ernst Müller

Update: Nach dieser Information hier will der nunmehr wegen Mordes Beschuldigte nun doch die Justiz bemühen. Interessant ist der Hintergrund, weshalb er überhaupt in den "Pool" der 200 zur freiwilligen Speichelprobe aufgeforderten Männer gelangte. Eine Frau meinte ihn damals in einem veröffentlichten Phantombild wiederzuerkennen. 1990 habe die Polizei offenbar nicht in seine Richtung ermittelt:

"Er habe das Opfer in Kelsterbach nicht gekannt, betont der 47-Jährige erneut. Auf seine Frage, wieso er nicht schon nach der Tat vor 19 Jahren überprüft worden sei, nachdem eine Frau ihn auf einem im Fernsehen ausgestrahlten Phantomfoto zu erkennen gelaubt habe, habe der bearbeitende Beamte ihm gesagt, er müsse schon der Polizei überlassen, wann sie einen überprüfen und wann nicht."

Wenn dies zutrifft und neben der DNA-Test-Verweigerung kein weiterer Anhaltspunkt für den Tatverdacht besteht, wirft dies ein schlechtes Bild auf die polizeilichen Ermittlungen in einem Mordfall, die Staatsanwaltschaft und den Amtsrichter, der den jetzigen DNA-Zwangstest anordnete.

 

 

Vielleicht kann mir jemand erklären, wo das Problem genau besteht - vor allem aus rechtlicher Sicht?

Es wird verdächtig, wer den freiwilligen DNA-Test verweigert, obwohl der seine Unschuld zweifelsfrei belegen könnte. Dieser Eingriff berührt die körperliche Unversehrtheit nur minimal.Die Daten werden nach Ausschluss der Täterschaft gelöscht, darauf wird der Betreffende hingewiesen. Es gibt keine Veranlassung für derartige Beunruhigung.

Wieso sollte er also nicht zum Verdächtigen werden, wenn er verweigert? Freiwillig bleibt der Test ja (zunächst) trotzdem.

Ich schätze, der Richter betrachtet den Fall und wägt das Interesse, einen Mord(!) aufzuklären und zu sühnen mit der Prinzipienreiterei des Betreffenden ab, der keinen schlüssigen Grund vorbringen kann, wieso er den Test verweigert, es sei denn, er ist der vorgeworfenen Tat schuldig. Nochmal, der Rechtseingriff ist geringfügig.

Allerdings dürfte die Rechtmäßigkeit in diesem Fall gerade im Umstand liegen, dass es sehr wenige ausbleibende Testweigerer gab. Gäbe es statt dreien viellecht zwei Dutzend, wäre das Verweigerungsverhalten zwar in der Sache prinzipiell nicht weniger verdächtig, der Verdacht allerdings notwendigerweise "geringer". Zugegeben, das macht die Sache nicht weniger fragwürdig. Bliebe nur ein Verweigerer übrig, wäre es vielleicht eindeutig. Sind es wie hier drei, weiß der Richter (Einzeltäter vorausgesetzt), dass er zweien einen Test abnötigt, obwohl sie sicher unschuldig sind. Ergo: im Zweifel ein Test, und Mitwirkung an der Strafverfolgung demnach Pflicht? Könnte man solche Test mit der Zeugenpflicht vergleichen? Der Zeuge muss aussagen und die Wahrheit sagen, um dem Gericht bei der Wahrheitsfindung zu helfen. Der Unschuldige - wenn wir den dreien Unschuld(!) unterstellten - ist verpflichtet, der Strafverfolgungsbehörde zu helfen, indem er seine Unschuld mit solchem Test absichern lässt. Ginge das vielleicht an?

Gruß Manuel

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"Es wird verdächtig, wer den freiwilligen DNA-Test verweigert, obwohl der seine Unschuld zweifelsfrei belegen könnte."

 

Das kann jeder Mensch - außer dem Täter. Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Eine DNA-Probe abgeben zu müssen ist ein tiefer Eingriff in die Rechte eines Menschen. Dafür bedarf es eines [i]Grundes[/i bzw, Verdachtes. Den hat man hier schlicht nicht. Es existiert kein ausreichend harter Verdacht.

 

Wenn das - der Verdacht - nicht mehr notwendig ist um eine Maßnahme zu rechtfertigen hat man prinzipiell schlicht einen Willkür-Staat, Polizeistaat, Unrechtsstaat.

Dann kann nach einem (jedem) beliebigen Diebstahl in Ihrer Stadt jeder Polizist bei Ihnen ganz persönlich anklopfen und Einlass begehren weil Sie Diebesgut bei sich horten. Sie können das Gegenteil ja jederzeit beweisen - und wenn sie den Polizisten nicht hinein lassen, dann sind sie doppelt verdächtig und der Polizist kommt mit einem Durchsuchungsbefehl.

 

Grüße

ALOA

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Ich schätze, der Richter betrachtet den Fall und wägt das Interesse, einen Mord(!) aufzuklären und zu sühnen mit der Prinzipienreiterei des Betreffenden ab, der keinen schlüssigen Grund vorbringen kann, wieso er den Test verweigert, es sei denn, er ist der vorgeworfenen Tat schuldig. Nochmal, der Rechtseingriff ist geringfügig.

Niemand braucht einen Grund, um seine Rechte auszuüben. Der Staat - und jeder Private ebenso - braucht eine Grundlage, um in diese Rechte einzugreifen. Ein solcher ist hier aber nur darüber konstruierbar, dass jemand seine Rechte ausübt.

Sehr geehrter Herr Dutchman,
wir können hier im Blog keine Einzelfallberatung leisten, dies wäre auch - ohne Aktenkenntnis - nicht seriös. In meinem obigen Beitrag habe ich schon angedeutet, dass ich es im Grundsatz für problematisch halte, wenn allein die Weigerung, an einem Gentest teilzunehmen zum Anlass genommen wird, einen solchen Test zwangsweise durchzuführen. Es kann aber sein, dass die Polizei/Staatsanwaltschaft noch weitere Anhaltspunkte hat, die als Verdacht ausreichen (das sind keine hohen Anforderungen), um einen solchen Test anzuordnen.
Bitte lassen Sie sich von einem Strafverteidiger beraten, wie Sie auf die Schreiben der Polizei und Staatsanwaltschaft am besten reagieren. Die Anordnung eines DNA-Tests bedarf letztlich einer gerichtlichen Entscheidung, die auch wiederum angefochten werden kann. Ob dies für Sie der richtige Weg ist, müssen Sie, am besten zusammen mit Ihrem Verteidiger, entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Ernst Müller

die folge meines intervieuw mit der westfälische zeitung, das ich da namentlich benannt würde und auch die sache mit den kreditkartenbetrug im jahre 2000 öffentlich gemacht würde ist schon etwas krass:

Gütersloh (ai). Die Mordkommission "Korn" hat seit September 2009 mehr als 10.000 Speichelproben entnommen, 9.000 sind untersucht - ohne Ergebnis. Damit ist die Polizei der Aufklärung des Mordes an Ingrid Amtenbrink noch keinen Schritt näher gekommen. Während die meisten Männer die Probe freiwillig abgegeben haben, beißen die Beamten bei einer Minderheit auf Granit. Paul May (61) gehört dazu.

Am 8. Dezember wurde der Frührentner von zwei uniformierten Beamten in seiner Wohnung am Loddenweg in Sundern aufgesucht. Die Bitte der Polizeibeamten, eine Speichelprobe abzugeben, lehnte er mit der Begründung ab, er wolle zunächst juristischen Rat einholen. Als May von seinen Nachbarn erfuhr, dass außer ihm niemand zu der Probe aufgefordert wurde, lehnte er die Teilnahme an der Massenuntersuchung telefonisch ab. Jetzt hat er eine Vorladung von der Staatsanwalt bekommen, für eine Vernehmung am 29. Januar.

"Ich fühle mich beleidigt und diskriminiert", sagt May. Wären auch andere Männer in seiner Siedlung aufgefordert worden, hätte er, da unschuldig, selbstverständlich eine Probe abgegeben. So habe er das Gefühl "herausgepickt" worden zu sein, vermutlich, so sagt er, aufgrund seiner Strafakte. Vor vielen Jahren sei er wegen Kreditkartenbetrugs verurteilt worden. "Ich will mir einen langen Rechtstreits ersparen, aber theoretisch könnte ich bis zum Bundesverfassungsgericht gehen."

Ralf Gelhot, Leiter der Mordkommission, bestätigt, dass das Suchraster deutlich ausgeweitet wurde. Auch Männer, die nicht in der Nähe des Tatorts wohnten, würden mittlerweile überprüft. Ein Eintrag im Strafregister reiche dabei aber nicht aus. "Um in unser Visier zu geraten, muss schon mehr vorliegen, etwa ein Hinweis oder etwa die Art des Deliktes." Kreditkartenbetrug gehöre nicht dazu. Näher wollte sich der Hauptkommissar nicht äußern.

Wenn jemand keine Probe abgeben wolle, könne er ebenso gut für die Tatzeit ein Alibi vortragen, das dann von der Polizei überprüft werde. "Wird es bestätigt, wird er ebenso ausgeschlossen wie bei einer negativen Speichelprobe." Herr May habe sich zu einem Alibi aber bislang nicht geäußert.

Gelhot ist weiterhin optimistisch, den Mörder der Witwe zu finden. Am Anfang sei man bei dem Speicheltest innerhalb des Rastergebiets "in die Breite gegangen, nun in die Tiefe." Doch die Beamten hätten selbst im Gebiet um den Tatort in Blankenhagen bei weitem noch nicht alle Männer überprüft. "Manche sind seit dem Tattag mehrfach umgezogen, manche gar ins Ausland, bei einigen stimmen die Adressen nicht, der Aufenthaltsort muss aufwändig ermittelt werden, etwa, indem wir Behörden anderer Städten um Amtshilfe bitten." Viel Fleißarbeit sei dabei, viel Büroarbeit.

So wird die elfköpfige Mordkommission erst aufgelöst, wenn die Überprüfung lückenlos ist. In manchen Mordfällen habe man gleich zu Beginn eines Massentests einen Treffer gelandet. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. "Wir machen also weiter bis zum bitteren Ende."

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vielen dank für ihre schnelle antwort.
habe heute versucht den verantwortlichen Staatsanwalt zu erreichen, leider ohne erfolg, versuche es morgen nochmal, habe aber der redakteur der neue westfällische zeitung erreicht der die berichte über den mordfall schreibt und ihm gefragt weshalb keine kommentafre zu seinen berichte erscheinen, antwort: es hat sich dazu keiner gemeldet, er möchte mich aber die nächste tage sprechen´´ich wäre wohl der erste der sich dazu meldet !!
mfg paul

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Danke für den Link, der Gütersloher Fall, der von einem anderen Leser ja schon oben erwähnt wurde,  ist in der Tat eine Art Nagelprobe für § 81 h StPO. Eine weitere Nagelprobe wird die Entscheidung des BGH in dem heute von mir aufgegriffenen Fall sein, die wohl im Dezember getroffen wird. Wird die polizeiliche und staatsanwaltliche (und z.T. auch richterliche) Praxis der einseitigen, rechtswidrigen Entnahme und Ausweitung "freiwillig" entnommener DNA nicht von den höheren Gerichten gestoppt, wird § 81 h StPO als Norm scheitern. Letztlich auch trifft dies die rechtsstaatliche Vorgehensweise bei der Verbrechensaufklärung insgesamt.

Warum bei Taten von Männern eigentlich nur Männer, und Totschlag eines Neugeborenen nur Frauen?
Auch wenn der Täter sicher ein Mann ist, was spricht dagegen auch Frauen zu testen? Und im umgekehrten Falle hatte das Kind auch einen Vater der die Mutter kennen könnte.
Denn wenn Verwandte der Täter oder die Täterin sind, wird man das feststellen können.
So sind schon Mordfälle gelöst worden. In dem bekannten Fall war es so, dass das FBI eine DNA-Datenbank eines Vorfahren-Portal durchsuchen konnte.
Der Täter war zwar nicht Kunde, aber eine verwandte Person.
Es ist auch gerechter.
Ich würde mich verweigern. Auch aus einer Art Katz-und-Maus-Denken. Als Berufsdissident sowieso...
Auch wenn Ich dann mit Gewalt behandelt würde, Ich könnte ja nicht bestraft werden...
Der Pöbel denkt sich dann schon dass die Chance gut ist den Täter zu haben, und dann die Enttäuschung...

Man sollte wenigstens das Recht haben die Ergebnisse zu erhalten. Und wenn später ein LG urteil dass der Test den das AG angeordnet hat (gegen einen verweigerer) unzulässig war, sollte eine Entschädigung drin sein. 2000, 3000, 4000, 5000 Euro. Es darf nicht sein, dass man beim AG evtl. denkt "dass wird evtl. vom LG kassiert, aber dann haben wir schon unsere Ergebnisse".
Das könnten die dann zwar immer noch, aber es es muss bezahlt werden. Evtl. weigern sich dann auch mehr, in der Hoffnung später Geld zu erhalten... Nein, das sehe Ich nicht als Nachteil...

Was ein "Alibi" angeht frage Ich mich in wie weit man die Timeline von Google einbeziehen kann.
Natürlich kann Ich mein Smartphone zuhause lassen, oder jemand anderen mit dem Gerät losschicken, aber Ich kann theoretisch sofort nachsehen wo mein Smartphone am 13.02.2017 um 13:37 Uhr war.
Sogar mit welchem Fahrzeug (Erkannt über Geschwindigkeit etc..). Und damit wo höchstwahrscheinlich Ich war.
Oder auch Foreneinträge. Ich war z.B. jetzt mit einer IP hier, die zurückverfolgbar ist. Bei diesem Kabelanschluss evtl. sogar über Monate die Gleiche...
Ja, Ich könnte über Teamviewer auf den Rechner zugreifen und es so von "Zuhause" abschicken.

 

Da setzt die Polizei auf solche Mittel, Massen-DNA-Tests mit unsicherem Erfolg, aber kostenlose andere Methoden die Erfolg haben könnten, werden nicht genutzt, weil "pfui", weil bösartige Wissenschaftler, Sekten wie GWUP wenn sie davon erführen, sofort öffentlich Schmutz werfen, es als Bullshit bezeichnen würden...
Hier ein Interview von Thomas Gottschalk mit Hans Luksch und Fidelio Köberle. Luksch war Privatdetektiv, Mechaniker und Rennfahrer:
https://youtu.be/RU480-sWr_g
Luksch löste über 5 Morde mit der Methode der Tonbandstimmen. Fälle deren Opfer (sogar mit Klarname), Zeit, Tatort etc. bekannt sind.
Ja, er befragte die Toten, und die Informationen führten zu den Tätern.
Hier noch ein Artikel eines alten Tonbandstimmen-Verein, der geschichtliche Fakten zu einem Experiment in England 1971 durch einen Wissenschaftler (Experte für EM-Abschirmung) und seine Kollegen: https://www.vtf.de/p73_1.shtml
Peter Hale verkündete vorher (!), dass es Radioeinflüsse sein MÜSSEN. Danach gab er zu, es gäbe keine andere Erklärung als ein paranormales Phänomen, Betrug und Fehler seien ausgeschlossen.
Es sind noch ein paar Mordfälle unaufgeklärt. Einige sogar mit DNA. Das bedeutet, spuckt ein Toter einen Namen aus, kann sofort die Schuld belegt werden.
Ja, sogar Privatpersonen könnten es versuchen. Versuchen, denn nicht jeder hat den gleichen Erfolg. Da muss es irgendeine Art neurologische oder geistige Ursache geben, dass die Toten einen Menschen der "ruft" (nach Kontakt, nach dem Opfer) besser hören (eher telepatisch) können. Man sollte auch nciht vergessen, da können noch 5-Stellige Belohnungen ausstehen.

Kleiner Tipp für die, die Kinder wollen.
Beim KaDeWe-Einbrich fand man DNA-Spuren, aber der Täter konnte dennoch nicht wegen der Spuren identifiziert werden, weil er einen eineiigen Zwilling hat.
Die Technik erlaubt es heute wohl mit Absicht eineiige Zwillinge zu bekommen.
Wenn man dann noch statt eigener Eizelle und Spermium Spendermaterial von Menschen mit z.B. IQ190 bekommt, wird das Kind einen IQ um 145 haben. Ein 10-Jähriger beendet gerade sein Studium...

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