Übersetzer streiten vor dem BGH - Dday: 18. Juni

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 05.06.2009

Der Bundesgerichtshof wird am 18. Juni über fünf Klagen von Übersetzern in Sachen "Angemessene Vergütung" verhandeln. Die Honorare für Literaturübersetzer sind seit Jahrzehnten meist katastrophal: Bei der letzten, nicht repräsentativen Honorarumfrage ergab sich ein Durchschnittshonorar je Manuskript-Normseite mit 30 Zeilen zu maximal 60 Anschlägen (die also keineswegs mit l 800 Zeichen gleichzusetzen ist) in Höhe von 17,83 Euro; allerdings sind für „einfache" Übersetzungen Normseitenhonorare von unter 10 Euro im Taschenbuch keine Seltenheit. Das Paradox bei den Seitenhonoraren ist, dass Qualität „bestraft" wird: Je mehr Aufwand der Übersetzer betreibt, desto weniger zahlt sich die Arbeit für ihn aus.

Nun gibt es zwar seit 2002 den Grundsatz der "angemessenen Vergütung" im Urheberrechtsgesetz. Doch §§ 32, 32a UrhG erweisen sich als Papiertiger. Da man meist nicht weiß, was "angemessen" ist, wird nichts gezahlt. So auch bei den Übersetzern. Sie warten seit Jahren auf eine Einigung mit den Verlegern. Doch viele Verleger verstecken sich zwar gerne, wenn ihnen passt, hinter dem Rücken der "Kreativen" und blöken vom "geistigen Eigentum". Doch wenn die Kreativen aufmucken, ist der Schutz der Kreativen gerne vergessen.

Deshalb ist der Stichtag wichtig: 18. Juni - der BGH entscheidet nicht nur die Übersetzerfrage. Die Frage der angemessenen Vergütung betrifft alle Kreativen.

Weitere Infos unter

http://verguetungsstreit.literaturuebersetzer.de/

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4 Kommentare

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Hoeren hat mal wieder Recht! Es ist eine Sauerei, dass sich die Verleger hinter den Urhebern verstecken, wenns ihnen passt - aber intern oft die Autoren/Übersetzer bluten lassen. solche Typen wie Sprang sind intolerabel; wann sieht das endlich auch einmal der Börsenverein ein? Das ist doch auch nicht gut für deren Image, solch einen unsensiblen Extremisten in ihren Reihen zu haben.

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Ich arbeite nun auch schon vielen Jahren im Verlagsbereich und habe Herrn Sprang da bei Veranstaltungen beobachtet. Ich verstehe nicht, wieso der Börsenverein sich einen solch unangenehmen Zeitgenossen als Lobbyisten aussucht. Da helfen auch die von Herrn Hoeren in diesem Blog genannten Eindrücke nicht weite, Sprang rede privat ganz anders. Öffentlich tritt er jedenfalls unausgewogen, unsachlich und ohne Blick für die Verlagswirklichkeit auf.

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Ich komme erst jetzt, den Blog zu lesen, und stosse auf die obigen Kommentare. Mir gefällt der Stil nicht. Wir sollten bei aller kontroversen Sachdiskussion persönliche Diffamierungen vermeiden. Herr Sprang ist ein urheberrechtlich gut geschulter Vertreter des Börsenvereins. Wie bereits angedeutet, ist er in der persönlichen Diskussion auch bei weitem nicht so scharf wie im öffentlichen Auftritt. Insofern verdient er Respekt.

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