Telefonieren Sie auch schon mal ohne Akku? Nein?! Das kann aber trotzdem OWi sein!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 20.06.2009

Auch wenn das Handy gar nicht mehr funktionieren kann, weil der Akku leer ist ist eine OWi nach § 23 Abs. 1a, 49 StVO, § 24 StVG  gegeben, wenn man es als Fahrzeugführer (zum Telefonieren) in die Hand nimmt. Dies hat das das OLG Köln mit Beschluss vom 14.04.2009 - 83 Ss-OWi 032/09 = BeckRS 2009 12246 entschieden. Aus den Gründen (gekürzt):

"...Die Frage, was unter Benutzung zu verstehen ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung durch eine Vielzahl von Entscheidungen hinreichend geklärt. Danach unterfällt letztlich nur das Aufnehmen des Geräts, um es lediglich von einem Ablageort an einen anderen zu legen, nicht unter den Begriff der Benutzung. Das bedeutet, dass es sich um ein Benutzen immer auch schon dann handelt, wenn das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird, um ggf. einen Kommunikationsvorgang nur vorzubereiten. Nicht erforderlich ist, dass tatsächlich eine Telefonverbindung hergestellt wird. Es ist daher auch unerheblich, aus welchen Gründen die Telefonverbindung scheitert. Da bereits das bloße Aufnehmen und Halten des Geräts in der Absicht zu telefonieren die Gefahr der Ablenkung und Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit begründet, ist es für den Ordnungswidrigkeitentatbestand auch ohne Bedeutung, ob das Gespräch nicht zustand kommt, weil etwa der Angerufene nicht erreichbar oder das Handy - aus welchen Gründen auch immer- nicht betriebsbereit ist. Ein verbotswidriges Benutzen eines Mobiltelefons liegt somit auch dann vor, wenn der Fahrzeugführer das Gerät aufnimmt, um dieses zum Telefonieren einzuschalten, das Einschalten aber am entladenen Akku scheitert...."

Was aber, wenn man weiß, dass der Handyakku leer ist???

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8 Kommentare

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Mal ernsthaft, diese Norm ist eine der lächerlichsten, die mir je untergekommen ist. Es ist zwar klar, dass man durch das Aufnehmen und Benutzen des Telefons (insb. SMS schreiben) sehr stark abgelenkt werden kann, aber man sollte die ratio legis, die dahinter steht, dann aber auch konsequent durchführen. Ich esse ab und zu beim Autofahren eine Pizza, die ich mir vom Italiener bereits fertig geschnitten abhole und bin dabei nicht minder abgelenkt als beim Telefonieren. Viele Leute rauchen während des Auto fahrens oder spielen am Navigations - System herum, wobei die Vorbereitung ersteres durchaus auch eine Ablenkung darstellen kann.

Bedingt durch die immer weiter fortschreitende Technisierung von Lenkrädern ist es möglich über eben jenes die komplette Entertainmentausrüstung des Autos zu steuern. Dabei fühle ich mich persönlich auch sehr eingeschränkt.

Wie man sieht, eine solche Regelung ist einfach nur lächerlich, wenn sie nicht konsequent durchgeführt wird.

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Zum Kommentar von L.:

Man sollte, z.B. auf der Rückfahrt von einem Termin bereits einen Bericht in das Handdiktiergerät aufsprechen (Tip für den Mandanten, er muß nur eines haben). Dies sieht ja dem Telefonieren sehr ähnlich.

Dies stellt sicherlich auch eine Ablenkung manueller und geistiger Art dar, unterfällt aber der Regelung nicht. Daran kann man die Unsinnigkeit der Regelung erkennen und wie diese leicht auszuhebeln ist. 

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Da immer mehr Mobiltelefone mit einer Navigationsfunktion ausgestattet sind, stellt sich mir folgende Frage: Wird die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationsgerät (oder auch als Diktiergerät) von der Vorschrift erfasst?

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Es geht bei § 23 Ia StVO nur um die Benutzung des Mobiltelefons, nicht um das Gespräch. Daher ist auch die Benutzung als Diktiergerät oder Organizer (z.B.: OLG Karlsruhe NJW 07, 240) verboten. Teilweise wird wohl schon das reine "In-der-Hand-Halten" als Benutzung iSd Norm angesehen.

Interessant ist mE noch immer die Frage, warum Funksysteme - insbesondere digitalisierte - nicht erfasst sind. Hier kann man zu Recht den Wortlaut anführen und andererseits eine mir unverständliche gesetzgeberische Wertung. Letztere ist das eigentlich interessante. Am Wortlaut käme man wohl vorbei, wenn man wollen würde.

Die Lösung des Problems muss lauten: Nokia oder andere Hersteller von Mobiltelefonen verkaufen diese zukünftig eben als Diktier- oder Navigationsgeräte. Denn es kommt ja schließlich nicht darauf an, wie sehr ein technisches Gerät ablenken kann, sondern auf dessen Bezeichnung! Felix, qui potuit rerum cognoscere causas!

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Noch lächerlicher wird die Sache mit den Diktiergeräten wenn man bedenkt dass einige Handys bereits eine solche Funktion eingebaut haben... -> Mit Handy diktieren = OWi; Mit Diktiergerät = Garnix...; Die Ablenkung ist aber in beiden Fällen gleich hoch!

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Zum Kommentar von ra. stroecker:

Die Idee des "Diktiergerätes" ist nicht schlecht, allerdings wird man dem Gericht - je nach Aussage des anzeigenden Beamten - dann erklären müssen, weshalb man das Gerät zum Diktieren ans Ohr hält!!

Zum Grundproblem:

Seien wir ehrlich, diese Norm ist schlichtweg nicht zu Ende gedacht, denn aus eigener Wahrnehmung kann ich feststellen, dass man auch dann noch vom Verkehrsgeschehen abgelenkt ist, wenn man mit einer ausdrücklich zulässigen Freisprecheinrichtung telefoniert. Man konzentriert sich eben doch maßgeblich auf das Gespräch. Was ist mit Radiosendungen oder Hörbüchern auf CD? Es gibt durchaus Hörbücher mit Passagen, bei denen man in schallendes Lachen ausbricht und Lachtränen in den Augen hat, sollte das auch verboten werden, weil man dann nicht mehr klar gucken kann?

Wenn man die Intention des Gesetzgebers konsequent durchziehen wollte, müsste man wohl auch das Rauchen, Essen, Navi-Bedienen, Radiohören und sogar Beifahrer(innen) verbieten, denn das alles kann ablenken!

Ich denke, mit § 23 Abs. 1a StVO haben wir wieder einmal ein klassisches Beispiel der eigentlich im Ansatz gut gemeinten, aber nicht zu Ende gedachten Regulierungswut der Legislative zu tun.

Letztlich wäre es bei der Verfolgung dieser Norm auch wünschenswert, wenn sie denn bestehen bleibt, dass wesentlich mehr auf Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen kontrolliert wird, denn bei den dort gefahrenen Geschwindigkeiten können die Folgen der Ablenkung und der "vollen Hände" wesentlich gravierender sein.

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Gerüchteweise habe ich mal gehört, dass in Brasilien sogar nur das "telefonieren" mit einem nicht funktionstüchtigen Handy geahndet werde. Begründung sei, dass insbesondere das bloße "posen" mit einer Attrappe von vielen äußerst engagiert betrieben würde, woraus eine extrem hohe Ablenkung resultiere. Verglichen damit ist die deutsche Regelung doch fast logisch...

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