Ombudsmann für Anwälte nun doch
von , veröffentlicht am 23.06.2009Ombudsmann-Systeme sind vor allem von Versicherungen und Banken bekannt. Nun soll es auch einen Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Anwalt und seinem Mandant geben. Mit dieser Schlichtungsstelle kann eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung für Honorarstreitigkeiten und Haftungsansprüche des Mandanten (Anwaltshaftung) erreicht werden. Der Einspruch des Bundesrates gegen ein entsprechendes Gesetz wurde letzte Woche vom Bundestag zurückgewiesen. Die Ombudsstelle wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer voraussichtlich zum 1. Januar 2010 eingerichtet. Die Teilnahme an dem Verfahren ist freiwillig und kostenlos.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenhorst sykora kommentiert am Permanenter Link
schlechte leistung daher rechnungsabwehr ggf. höchstens aufrechnen der gegenansprüche dazu versäumnis fristwahrung d.h. verjährung zum 31.12.2009
u.U. klage auf gegenansprüche und gebührenprozeß