BGH: DTAG muss Preselection zum Wettbewerber ändern ("Slamming")

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 06.08.2009

Heise berichtet heute über ein wohl schon ein paar Wochen zurückliegendes BGH-Urteil zum Thema "slamming" - ein Problem, das auch immer wieder hier in den USA auftaucht.

Hier ein kurzer Abriß des Sachverhalts: ein DTAG-Kunde wollte per Preselection, also die Voreinstellung der Anrufe, zum Wettbewerber freenet City Line entschieden hatte. Ein weiterer Anbieter hatte den Kunden abgeworben, der Kunde widerrief den an der Haustür abgeschlossenen Auftrag jedoch innerhalb der zweiwöchigen Frist. Gleichwohl gab der neue Anbieter einen Auftrag an die DTAG, die Preselection des Kunden zu ändern. Der Kunde seinerseits beauftragte die DTAG umgehend, den alten Zustand wiederherzustellen. Stattdessen stellte die Telekom seinen Anschluss jedoch auf das eigene Netz um, was der Kunde erst nach einigen Monaten bemerkte.

Der BGH entschied in der Revision, dass die DTAG den Auftrag bewusst falsch und damit wettbewerbswidrig ausgeführt habe, sodass statt der Dienstleistungen von freenet die eigenen in Anspruch genommen wurden: "Wer den Auftrag eines Kunden, eine Telekommunikationsdienstleistung (hier:Voreinstellung des Telefonanschlusses) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausführt, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in Anspruch genommen werden, behindert den Mitbewerber unlauter."

Gibt es Erfahrungen in der Beck Community  zum Thema "Slamming" und Wechsel des Anbieters?

BGH AZ I ZR 119/06 - Link: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=48893&pos=3&anz=614

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen