Veranstaltungstipp: "Richtervorbehalt contra Gefahr im Verzug"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 24.08.2009

Prof. Dr. Fickenscher von der Fachhochschule für Polizei in Brandenburg hat mich gebeten, ein bißchen die Werbetrommel für ein Symposium zum im Blog bereits häufig bespochenen Thema des § 81a StPO zu rühren. Das will ich natürlich gerne tun - Prof. Dr. Fickenscher wird quasi im Gegenzug über die Ergebnisse des Symposiums im Beck-Blog berichten. Das Thema "Richtervorbehalt contra Gefahr im Verzug - Anordnungskompetenzen der Strafverfolgungsbehörden auf dem Prüfstand" ist noch immer hochaktuell. Und auch die Referenten sind interessant und hochkarätig, so etwa

  • Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff, Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
  • Karl-Heinz Posthoff, Vorsitzender Richter des 3. Strafsenats am OLG Hamm und
  • Dr. med. Wolfgang Mattig, Leiter des Brandenburgischen Landesinstitutes für Rechtsmedizin
  • Der VorsRiOLG Posthoff ist Vorsitzender des ersten OLG-Senates, der ein Beweisverwertungsverbot nach von der Polizei angeordneter Blutprobenentnahme angenommen hat (OLG Hamm, Beschl. v. 12.03.2009 - 3 Ss 31/09). Sachkunde ist so unbedingt garantiert.

    Für Blogleser interessant: Die Teilnahme an dem Seminar (5.11.09, 9.00 in Oranienburg) ist kostenlos möglich!

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