Fall Tennessee Eisenberg – neues Gutachten stützt Zweifel an der Notwehrtheorie (Update 19.09.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 17.09.2009
Rechtsgebiete: StrafrechtMaterielles Strafrecht11|7706 Aufrufe

Laut einer Meldung der Süddeutschen vom heutigen Tage enthält das von den Angehörigen des getöteten Eisenberg in Auftrag gegebene Expertengutachten Anhaltspunkte dafür, dass die Darstellung der Polizeibeamten, die Schüsse seien zur Nothilfe abgegeben worden, nicht zutreffen.

"Wie die Süddeutsche Zeitung erfuhr, gehen die Münsteraner Gerichtsmediziner davon aus, dass Eisenberg die tödlichen Treffer erlitt, als die Polizeibeamten nicht mehr in akuter Gefahr waren."

Es gibt dort auch eine Stellungnahme des Rechtsanwalts der Familie, aber das Gutachten selbst ist nicht veröffentlicht.

Die in verschiedenen Medien derzeit (15.30 Uhr) verbreiteten Auskünfte, was genau in dem Gutachten steht, widersprechen sich allerdings noch.

Update vom 19.09.: Eine ausführliche Stellungnahme zum Inhalt des Gutachtens gibt Rechtsanwalt Tronicsek in diesem Video des Lokalsenders TVA.

Politische Reaktionen aus der Hauptstadt Bayerns (Bericht der Süddeutschen)

 Hier geht es zur ausführlichen Diskussion zum Fall.

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11 Kommentare

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Soso  -  und die "Zweifel", wenn sie sich denn bestätigen, sollen dann wohl auch ausreichen, den Polizisten zu verurteilen? Ich dachte immer, das sei irgendwie andersherum mit den Zweifeln ...

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Sehr geehrter Herr Fred,

selbstverständlich ist das am Ende der Ermittlungen und am Ende eines evtl Hauptverfahrens so. Im Ermittlungsverfahren aber genügt ein Tatverdacht - und der verstärkt sich möglicherweise durch dieses Gutachten, das an Notwehr zumindest zweifeln lässt (andere Meldungen sind noch wesentlichen deutlicher formuliert). Ich habe mich hier und in der anderen Diskussion bewusst zurückgehalten mit endgültigen Wertungen. Ich spreche hier kein Urteil. Aber dennoch ist es wohl erlaubt (und m. E. auch notwendig) Fragen zu stellen und Zweifel zu formulieren, wenn das Gewaltmonopol zu solch tragischen Ergebnissen führt.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Es hinterlässt natürlich einen fahlen Beigeschmack wenn das eingeholte Gutachten aus Münster scheinbar in den entscheidenden Punkten dem Gutachten des Landeskriminalamtes in München (eben auch einer Polizeibehörde) widerspricht. All das wirft wohl mehr Fragen auf, wie es beantwortet. Inwiefern tatsächlich eine Notwehrsituation gegeben war, wird sich wohl vermutlich erst bei einer Tatrekonstruktion ergeben können, oder wie uns die Erfahrung aus den beiden Gutachten gezeigt hat - auch nicht.

Ich warne jedoch vor verfrühten Verurteilungen, es ist momentan aus gutachterlicher Sicht nicht eindeutig erkennbar ob schuldhaftes Versagen hier vorliegt. Die Rechtssprechung obliegt immer noch dem Gericht. Bisherige Presseveröffentlichungen stammen fast ausschließlich von der Familie des Opfers. Die Staatsanwaltschaft in Regensburg hat sich bisher kaum zum Vorfall geäußert und gab wenn dann nur Hinhaltestatements heraus - wohl doch etwas zu wenig für einen solch bedeutsamen Fall.

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Sehr geehrter Herr Münchner, 

Sie schreiben:

Bisherige Presseveröffentlichungen stammen fast ausschließlich von der Familie des Opfers. Die Staatsanwaltschaft in Regensburg hat sich bisher kaum zum Vorfall geäußert

 

Die Staatsanwaltschaft und leider auch die Politik (Innenminister Hermann) haben sich  zu Beginn lt Presseberichterstattung  zu Gunsten der Polizeibeamten geäußert - dies klang nach einer Vorfestlegung vor Abschluss (eigentlich schon vor Beginn) der Ermittlungen. Dass die StA sich jetzt zurückhält, ist deshalb richtig. Nur so kann sie den (hoffentlich falschen) Eindruck in der Öffentlichkeit wieder ausgleichen, man wolle gar nicht richtig ermitteln. Deshalb spricht jetzt auch nichts gegen eine gründliche vorbehaltlose Prüfung des Falls - und das kann auch länger dauern. Es ist Aufgabe der Rechtsanwälte der Familie, diese Ermittlungen durch Fragen und Gutachten zu ermuntern.

Die bisher bekannt gewordenen Details aus dem neuen Gutachten überzeugen mich auch noch nicht in die eine oder andere Richtung. Wahrscheinlich müssen wir nun einfach geduldig sein.

 

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Der lokale Radiosender charivari meldet folgende Stellungnahme der Regensburger Staatsanwaltschaft:

Das neue Gutachten decke sich im Wesentlichen mit dem ersten Gutachten des Bundeskriminalamtes, erklärte die Staatsanwaltschaft heute. Sämtliche Schüsse hätten den 24-Jährigen im Stehen getroffen, auch der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken sei inzwischen so gut wie nachgewiesen. Dass Tennessee Eisenberg trotz schwerer Verletzungen bis zum Schluss aufrecht stand, deute auf einen akuten Schub einer psychotischen Erkrankung hin, heißt es weiter. Was das für die Notwehr-Theorie der Polizei bedeutet, wollte die Staatsanwaltschaft noch nicht kommentieren.

Was hier schon vermutet wurde, nämlich dass eine akute psychotische Entwicklung vorgelegen haben könnte, wird also auch von der Staatsanwaltschaft angedeutet.

Eine ausführliche Stellungnahme zum Inhalt des Gutachtens gibt Rechtsanwalt Tronicsek in diesem Video des Lokalsenders TVA.

Es fragt sich:

Mussten die Polizeibeamten mit einem schuldunfähigen Täter rechnen?

Hat sich der Polizeibeamte, der nach eigenen und nach den Angaben der Kollegen von Eisenberg gefährlich bedroht wurde, eventuell selbst fahrlässig gefährdet?

Beide Punkte würden das Notwehrrecht zwar nicht ausschließen, aber nach herrschender Ansicht würde es erheblich eingeschränkt sein, bzw. möglicherweise eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung nach sich ziehen.

Woher stammt die jetzt mehrfach verbreitete Feststellung, der zuletzt auf Eisenberg schießende Beamte sei mit diesem allein im Haus gewesen?

 

Heute wurde noch eine längere Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Regensburg veröffentlicht:

„Die von Mitgliedern der Familie Eisenberg beauftragten Rechtsanwälte haben der Staatsanwaltschaft ein von ihnen erhaltenes Gutachten der Sachverständigen Professor Dr. Pfeiffer und Privatdozent Dr. Karger vorgelegt. Das Gutachten bestätigt in wesentlichen Punkten die in den Gutachten des Landeskriminalamtes, des Bundeskriminalamtes und des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Erlangen vorgelegten Erkenntnisse.

Auch nach den Feststellungen des neuen Gutachtens ist der Einsatz von Pfefferspray gegen den Hals und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gegen das Gesicht von Herrn Eisenberg nachgewiesen. Eine Unterblutung in die Muskulatur des linken Unterarms könne von einem Schlagstockeinsatz herrühren. Sämtliche Schüsse hätten Herrn Eisenberg in aufrechter Körperhaltung getroffen. Ein Teil der zuerst abgegebenen Schüsse sei konsequent nach unten gegangen.

Trotz acht erlittener Treffer sei Herr Eisenberg dann auf einen der schießenden Polizeibeamten zugegangen. Vor den letzten Schüssen, die ihn von vorne getroffen hätten, sei Herr Eisenberg in einer Entfernung von 1 m bis 1,70 m vom Schützen entfernt gestanden. Abweichend von dem Gutachten des LKA halten es die Sachverständigen jedoch für wahrscheinlich, dass der Schütze dabei in oder in der Nähe der Haustüre gestanden sei.

Die fehlende Reaktion auf das Pfefferspray und der Umstand, dass Herr Eisenberg trotz der Schussverletzungen bis zum Schluss aufrecht stand, deute auf das Bestehen eines akuten Schubes einer Erkrankung aus dem psychotischen Formenkreis hin.

Es wird nunmehr geprüft, ob und welche weiteren Ermittlungsansätze sich aus dem Gutachten ergeben.

Den beteiligten Anwälten wurde Gelegenheit gegeben, schriftlich und detailliert im Ermittlungsverfahren zu den Gutachten und den sich daraus ergebenen tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen Stellung zu nehmen.”(Quelle)

 

Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat lt. SZ erklärt, sie wolle zunächst das Gutachten sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob sie Anklage wegen Totschlags erheben will. Diese sorgfältige Prüfung ist sicher richtig.

 

Bedenklicher erscheint der "Schulterschluss" innerhalb der Justiz, der hier zumindest im Raume steht. Natürlich kann ein Polizist situativ überfordert sein, trotz bester Ausbildung. Selbst wenn dieser Polizist zum Schluss alleine in der Haustür stand und dann aus nächster Nähe (1,5 m oder gar 75 cm) mit seinen letzten 4 Schüssen in Richtung Herz geschossen hat (aus einer solchen Entfernung wird man wohl einen humpelnden Menschen genau dort treffen, wo man hinzielt) so kann das in einer Art Panikreaktion und im Rahmen eines Notwehrexzesses immer noch plausibel sein. Doch warum geht die Justiz an diesen Sachverhalt nicht unbefangen heran? Warum versucht man, Fehler der Polizei, der Staatsgewalt und auch der Richterkollegen (siehe Fall Bauer Rudi) zu vertuschen, Kollegen zu schützen (dieser Eindruck drängt sich nunmehr auf) anstatt einfach den Fall aufzuarbeiten, Individualgerechtigkeit herzustellen und aus den Fehlern zu lernen? Fehler kann jeder machen, doch gerade die Justiz scheint doch ein gewisses Problem damit zu haben, mit diesen Fehlern umzugehen. Vermutlich glaubt man, nur so das Vertrauen der Bevölkerung in Justiz und Polizei bewahren zu können. Doch das Gegenteil ist der Fall.

 

Deshalb kann man Frau Leutheusser-Schnarrenberger nur zustimmen, die erklärte:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/824/488224/text/

 

"Es gibt mir sehr zu denken, dass es eines zweiten, privaten Gutachtens bedurfte, um diesen Vorfall zu klären", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Aufklärung sei eigentlich nicht Aufgabe der Angehörigen. Sie wolle jetzt mit dem Justiz- und dem Innenministerium gemeinsam den Fall nacharbeiten. "Es geht dabei um Fragen, wie sichert man künftig Beweise und wann sollten externe Spezialisten eingesetzt werden", sagte die FDP-Politikerin.

 

Gerade der Einsatz externer Spezialisten ist in solchen Fällen wohl notwendig. Der Hinweis der Münsteraner Rechtsmediziner, dass die letzten 4 Schüsse aus nächster Nähe (bei ausgestreckten Arm 75 cm) ins Herz abgefeuert wurden, hätte nicht verschwiegen und vertuscht werden dürfen.

In der Süddeutschen Zeitung von gestern wird von der polzeilichen Nachbereitung des Einsatzes berichtet, die, anders als sonst, schon begonnen habe, bevor das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren angeschlossen sei.

Man befasst sich einerseits mit dem polizeilichen Einsatz selbst, andererseits mit der Spurensicherung, die seitens der Angehörigen kritisiert wurde.

 

Meines Wissens nach kann selbst ein Herzschuss einen mit Adrenalin (körpereigen) vollgepumpten Menschen nicht stoppen.

Er kann noch eine Weile weitergehen und Handeln.

Nur ein Schuss in das Kleinhirn würde zum sofortigen Mannstopp führen.

Aber ein derartiger Schuss muss natürlich genau gezielt sein, was in einer derartigen Situation kaum möglich ist.

 

Wenn Eisenberg nach mehreren Schüssen noch stand, dann spricht das eigentlich für einen stark erhöhten Adrenalinspiegel.

Ist etwas derartiges bislang bekannt ?

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Nachdem es ja jetzt zum (wohl nur vorübergehenden) Abschluss des Falles Eisenberg gekommen ist, überschlagen sich Kommentare und Blogs mit immer neuen Zweifeln über den Tatablauf am 30.04.2009.
Wer sich die Mühe macht und die gesamte staatsanwaltschaftliche Presseerklärung durchliest wird schnell auf einige Fakten stoßen, die sonst bisher nicht in der Öffentlichkeit genannt wurden, vor allem weil die Öffentlichkeit fast ausschließlich durch die Anwälte der Familie Eisenberg informiert wurde.
1. Eisenberg stach mehrmals auf seinen Mitbewohner ein, dieser konnte immer wieder ausweichen und musste sich mit einem Klappstuhl verteidigen
2. einer der Polizisten verlor noch im Haus seine Schusswaffe
3. der letzte Beamte im Haus dachte er würde beim verlassen des Hauses mit dem Rücken zur Wand stehen, bzw. er sei alleine mit Eisenberg im Haus, da die Haustüre zugefallen sei. Eisenberg stand dabei etwa 150cm vor dem Beamten und im Raum lag immer noch die verlorene Schusswaffe des anderen Polizisten. In dieser Situation konnte er sich nicht umdrehen und nach der Tür schauen.

Wie von der Staatsanwaltschaft richtig bemerkt wurde, steht unabhängig vom Dienstrecht jedem Polizeibeamten auch das Notwehr-/Nothilferecht zu.

Ich bin enttäuscht, dass jetzt auch in der Süddeutschen Zeitung ein Kommentar zu lesen ist, der den Vorgang so schildert als wolle die Staatsanwaltschaft Eisenberg als Zombie präsentieren, der weiter durch Haus marschiert, obwohl er schon viele Treffer bekommen hat. Die Thematik über die Effektivität der Einsatzmunition wurde bereits genügend angesprochen. Weswegen nun von verschiedenen Seiten ein öffentliches Gerichtsverfahren gefordert wird, dass außer der öffentlichen Denunziation der Polizisten, keinen Sinn hat ist mir schleierhaft. So wie sich der Sachverhalt nach der staatsanwaltschaftlichen Presseerklärung darstellt ist ein Freispruch der Polizisten nicht nur wahrscheinlich sondern sicher. Auch die angeblichen massiven Widersprüche in den beiden Gutachten sind wohl nicht so gravierend wie immer verbereitet wurde.

Es ist selbstverständlich das gute Recht der Familie Eisenberg weiter den Rechtsweg zu beschreiten, die Erfolgsaussichten dürften inzwischen jedoch gegen Null tendieren.

Selbstverständlich hinterlässt dieser Polizeieinsatz ein üblen Nachgeschmack und jeder der Beteiligten muss sich fragen lassen, ob es nicht vielleicht auch ohne Schussabgabe möglich gewesen wäre die Situation zu bereinigen. Letztlich liegt aber so wie es lief eine Notwehrlage und der Betroffene hat jedes Recht die gegen ihn gerichtete Gefahr zu beseitigen.

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Sehr geehrter Herr Münchner,

von den drei angeführten Punkten ist der zweite schon berichtet worden, auch hier im Blog. Für die Frage der Notwehrlage zum Zeitpunkt der entscheidenden tödlichen Schüsse ist allerdings nur der letzte Punkt wirklich bedeutsam - dass bei den ersten Schüssen eine solche vorgelegen hat, war zuletzt kaum mehr fraglich.

"Weswegen nun von verschiedenen Seiten ein öffentliches Gerichtsverfahren gefordert wird, dass außer der öffentlichen Denunziation der Polizisten, keinen Sinn hat ist mir schleierhaft."

Der Hintergrund dieser Forderungen ist mir überhaupt nicht schleierhaft. In der Beziehung zwischen Öffentlichkeit, Polizei und Justiz geht es vor allem um Vertrauen. Wer den Angaben der Staatsanwaltschaft vertraut (wie Sie es tun), kann dieses Ergebnis gut akzeptieren. Es ist juristisch korrekt - eine Anklage darf nicht erfolgen, wenn aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung nicht wahrscheinlich ist. Das Vertrauen in in eine unabhängige Ermittlung ist im Fall Eisenberg aber stark gestört - die Gründe dafür sind auch in der hiesigen Blog-Diskussion erkennbar, haben aber nicht nur mit dem Fall Eisenberg zu tun: Es ist in Deutschland extrem unwahrscheinlich, dass ein Polizeibeamter wegen Fehlverhaltens im Dienst vor Gericht erscheinen muss. Dahinter steckt ein strukturelles Problem: Während in einigen anderen europäischen Ländern eine tatsächlich unabhängige Ermittlungsinstanz in solchen Fällen ermittelt, ist es in Deutschland die Polizei/Staatsanwaltschaft selbst. Und schon aus psychologischen Gründen ist es sehr schwierig, hier tatsächlich "unabhängig" zu bleiben, wenn es um die eigenen Kollegen geht und um eine Situation, in die jeder der Ermittler selbst einmal kommen kann. Es lässt sich auch nur schwer vorstellen, dass es im Falle eines tödlichen Ausgangs bei einer Auseinandersetzung unter Privaten keine Anklage gegeben hätte, wenn sämtliche Entlastungszeugen aus dem Verkehrskreis der Beschuldigten stammten.

Auch wenn im Fall Eisenberg das Ermittlungsergebnis die Wahrheit wiedergibt und sich die Staatsanwaltschaft alle Mühe der Objektivität gibt, ist es aus diesen Gründen schwierig, die Öffentlichkeit zu überzeugen. Daher ja auch die offenbar mit großer Mühe um Offenheit formulierte 8-seitige Presseerklärung der StA. Ich habe im Verlauf der vergangenen Wochen mit sehr vielen Menschen (Juristen und Nichtjuristen, auch Polizeiangehörige) gesprochen und bei allen Verständnis für die Rolle der Polizeibeamten bemerkt, wenn man sich wirklich auf einen Austausch von Argumenten einließ und versuchte sich in die Situation hineinzuversetzen. Andererseits stand die Hoffnung im Vordergrund, dass sich die tragischen Vorfälle in einem Gerichtsverfahren am ehesten aufklären ließen. Von einem denunziatorischen Interesse gegen die Polizeibeamten habe ich in all diesen Gesprächen wenig bemerkt.

Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller

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