BVerfG zur Widerspruchsfrist gegen Verkehrszeichen: "Geht nach Haus' und übt noch mal"

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 26.09.2009

Dr. Frank Bokelmann, der bereits mehrfach Tipps für Blogbeiträge gegeben hat, hat mich auf eine aktuelle Entscheidung des BVerfG zu Verkehrszeichen aufmerksam gemacht. Konkret geht es um die umstrittene Frage der Widerspruchsfrist gegen Verkehrszeichen. Herr Dr. Bokelmann in seiner Zuschrift, die ich hier gerne als Gastkommentar einfüge: 

Seit mindestens einem Jahrzehnt wälzt die Verwaltungsrechtsprechung die o.a. Frage von einer Seite auf die andere. Jetzt hat das BVerfG nach einer Steilvorlage des BVerwG dem VGH Mannheim mit Beschluß vom 10.09.2009 - 1 BvR 814/09 ein Verfahren zur nun richtigen Bearbeitung zurückgegeben, in dem diese behauptet hatten, die Widerspruchsfrist beginne mit der Aufstellung des Schildes. Fast möchte man angesichts der Begründung meinen, die Verfassungrichter riefen den Richtern zu: "Geht nach Haus' und übt noch mal".

Der vollständige Beschluß ist abgelegt unter
http://blog.tessarakt.de/wp-content/uploads/2009/09/2009-09-10-bverfg-be...

 

Und ganz wichtig: Danke, Herr Dr. Bokelmann!

 

Ich würde mich natürlich freuen, wenn auch andere Blogleser mir Hinweise und Kommentare zu aktuellen Problemen/Entscheidungen mailen.

 

 

 

PS:

Einen zweiten Tipp von Herrn Dr. Bokelmann gibt`s in wenigen Tagen.

 

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