Twitter, Facebook und Co. am Arbeitsplatz?

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 14.10.2009

Die Nutzung sozialer Internet-Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Myspace wirft u.a. auch arbeitsrechtliche Fragen auf, vor allem wenn der Zugriff während der Arbeitszeit erfolgt. In der Tagespresse sind hierzu zuletzt einige interessante Artikel erschienen. Die FAZ (vom 9.10.2009) berichtet, dass sich in den USA in dieser Frage eine sehr restriktive Linie abzeichne. In mehr als jedem zweiten amerikanischen Unternehmen sei es den Angestellten mittlerweile verboten, aus dem Büro heraus zu twittern oder auf soziale Netzwerke zuzugreifen. Zahlen für Deutschland liegen offenbar nicht vor. Arbeitsrechtler der großen Kanzleien raten jedenfalls den Arbeitgeber, sich der Sache anzunehmen und klare Regeln aufzustellen. Eine entsprechende Tendenz ist bereits erkennbar. Andrea Bonanni, Partnerin bei CMS Hsche Sigle in Köln, konstatiert laut FAZ: „Der Trend geht auch in Deutschland in Richtung strikterer Vereinbarungen und klarer Verbote.“ Holger Meyer, Arbeitsrechter in der Kanzlei White&Case in Hamburg, macht allerdings zu Recht darauf aufmerksam, dass ein Arbeitnehmer, der beim Twittern das Ansehen seiner Firma schädige, etwa indem er vertrauliche Informationen preisgebe oder den Arbeitgeber durch unsachliche Kommentare diskreditiere, auch dann gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoße, wenn ihm das Twittern nicht ausdrücklich untersagt sei. In vielen Unternehmen bewegen sich die Arbeitnehmer hier in einer Grauzone. Von daher kann man die Empfehlung Meyers nur unterstützen, die Nutzung von Twitter, aber auch Blogs und sozialen Netzwerken arbeitsvertraglich zu regeln – soweit die Nutzung das Arbeitsverhältnis betrifft oder sich darauf auswirken kann. Besser eignen sich - so Meyer – unternehmenseinheitliche Richtlinien oder – wenn ein Betriebsrat im Unternehmen besteht – eine Betriebsvereinbarung.

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8 Kommentare

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Recht so! Die Leute sollen arbeiten, etwas leisten und primär ihre Pflicht erfüllen. "Social networken" gehört aber im normalfall nich zur Arbeit.
Auf dem Bau darf man schließlich auch nich gameboy spielen.

@Michael Gladow:

Ui, ein Hardliner? Haben Sie schonmal bedacht, dass es mittlerweile zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass jener Mitarbeiter, der *etwas* mehr Freiräume hat und in einem besseren Betriebsklima arbeitet, motivierter ist, bessere Arbeitsleistung bringt und dadurch für das Unternehmen wertvoller ist?

 

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@studiosus juris

 

Ja, das habe ich sehr wohl. Doch wenn man so vor sich hin twittert oder facebooked vergeht schnell mehr Zeit, als eigentlich eingeplant, wenns dann heißt "Ach der hat ja..." oder "Ui, was is mit dem denn". Schnell is da mal ne halbe Stunde Arbeit weg, die nich so ohne weiteres wieder eingeholt wird.

Andere Milchmädchenrechnung: 5 Minuten Twittern pro 2h so ca, sind auf 8h Arbeitszeit 20 Minuten am Tag. sind bei 5 Tagen Arbeit pro Woche 100 Minuten, also fast 2h pro Woche. Auf einem Monat bedeutet das bei 23 Tagen Arbeit: 460 Minuten --> 7,667h. Also fast ein ganzer Arbeitstag der da verloren ist pro monat, nur wegen einem bisschen Twittern. Auf das Jahr hochgerechnet bedeutet das bei 23*12 - 28 (Urlaub+Feiertage+Weihnachten) = 248 Arbeitstage *20Minuten = 4960 Minuten--> 82,667h. Das sind 10 Arbeitstage. 10 Arbeitstage die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bezahlt ohne etwas dass dafür gearbeitet wird. Das ganze wird dann je nach Zeit, die man sich fürs social-networken nimmt immer krasser. Wenn ich dann 5 Minuten pro Stunde im Internet hänge und da rumtwittere, dann hab quasi 2 Wochen Urlaub im Jahr mehr gehabt. Und das pro Arbeitnehmer, der das macht. Soviel kostet den Arbeitgeber meist das beste Betriebsklima nich.

Und dann soll es noch Unternehmen geben, welche die Produktivität ihrer Mitarbeiter nicht mit der Stechuhr, sondern in Euro und Cent ermitteln. Die haben schon erkannt, dass ihnen motivierte Angestellte mehr einbringen als solche, die sich 8 Stunden den Hintern platt sitzen.

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@ stud. jur.

 

Bei wem möchtest du mit diesen bewußt gewählten Hardliner-Kampfformeln eigentlich punkten?

 

@ alle

 

Es ist doch eine beängstigende Unmoral in die Betriebe eingezogen, in welcher Arbeitnehmer nur noch als Verfügungsmaße betrachtet und entsprechend behandelt werden.

Entsprechend muss dann alles bis ins kleinste Detail geregelt werden, einschließlich der Nutzung sozialer Netwerke am Arbeitsplatz - entsprechend auch der Vorschlag von Prof. Dr. Stoffels.

Überreglementierung, übermäßige Überwachung und brutale Repression sind aber nur verschiedene Seiten derselben Medaille. In jeder harten "No facebook"-Regel steckt immer auch eine Kündigungsmöglichkeit, ein Drohpotential, die harte Rute der Maßregelung und Unterdrückung.

Was dabei außer Acht bleibt: Ohne eine positive Grundhaltung der Arbeitnehmer - das war das deutsche Erfolgsmodell - wird es einen maximalen Output nicht geben.

Voraussetzung dafür ist gegenseitiges Vertrauen, ein Wert, der uns als Kulturgut abhanden kommt.

An dieser Schraube drehen einige neokonservative Größen in der Arbeitsrechtswissenschaft leider kräftig mit.

Die Folgen für unsere Gesellschaft, für das Modell SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT, werden verheerend sein!

Bitte lesen: www.nachdenkseiten.de

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Aufgrund meiner langjährigen Spezialisierung im Bereich Web 2.0 & Social Media beschäftige ich mich seit einiger Zeit auch intensiv mit möglichen Regelungen zur Nutzung von Social Media am Arbeitsplatz. Tatsächlich wird dieser Problemkreis auch verstärkt von Mandanten nachgefragt.

Wer sich aber intensiver mit dem Thema auseinandersetzt, wird sehen, dass einfache und umfassende Verbote sicher nicht weiterbringen bzw. in vielen Fällen sinnvolle Einsatzmöglichkeiten von Sozialen Netzwerken & Co sogar verhindern. Zudem ist durchaus wahrscheinlich, dass sich junge, an den Einsatz des Internet gewöhnte "Wissensarbeiter" von solchen strengen Policies eher abschrecken lassen und ihre Karriere lieber bei anderen Unternehmen beginnen.

In meinem Blog habe ich in einer dreiteiligen Beitragsreihe zum Thema "Social Media Guidelines & Recht – Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen" unter http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/117-Social-Media-Guideli... die widerstreitenden Argumente dargestellt und aus meiner Erfahrung heraus konkrete Praxishinweis zur Erstellung entsprechender Guidelines zusammengefasst. Dabei ist sicher immer die jeweilige Unternehmenskultur miteinzubeziehen.

Unter http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/121-Fachaufsatz-Social-M... findet sich zudem der Fachaufsatz "Social Media Guidelines - Regeln für das digitale Miteinander", in dem die PR-Agentur aexea und ich in intensiver Zusammenarbeit versucht haben, die wesentlichen kommunikationswissenschaftlichen und rechtlichen Argumentationslinien abzugleichen und festzuhalten.

In jedem Fall handelt es sich hier um ein spannendes Thema, welches noch einiges an Diskussionen auslösen wird...

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