Emmely hat ihr Arbeitszeugnis - nach nur 645 Tagen

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 14.12.2009
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtEmmelyZeugnis6|3596 Aufrufe

Nahezu zwei Jahre nach ihrer Entlassung hat Barbara E. ("Emmely"), der wegen der Entwendung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt worden war, nun ihr Arbeitszeugnis erhalten. Das berichtet Der Spiegel in seiner Online-Ausgabe. Die Kündigung der 51-Jährigen Kassiererin nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte bundesweit Aufsehen erregt. Wir haben mehrfach darüber berichtet (etwa BeckBlog vom 28.07.2009).

Jetzt hat Tengelmann (Kaiser's) Barbara E. ein Zeugnis ausgestellt, aus dem sich ergibt, dass sie "pünktlich und einsatzbereit" gewesen sei. Über den weiteren Inhalt wird nichts berichtet. Immerhin zitiert Der Spiegel Emmelys Anwalt mit den Worten "Das Zeugnis beschreibt sehr genau ihre Tätigkeit und ihren Werdegang und ihr freundliches Verhalten gegenüber den Kunden. Insofern ist es ein gutes Zeugnis."

Was ein gutes Zeugnis wirklich ausmacht und was in ihm auf keinen Fall stehen sollte, kann Barbara E. hier nachlesen:

http://www.arbeitszeugnis-info.de/index_visit.htm?inhalt02-geheimcode
http://www.bewerben.de/informationen/zeugnis.htm
http://www.studis-online.de/Karriere/arbeitszeugnis.php
http://www.rhetorik.ch/Zeugnis/Zeugnis.html

(mit bestem Dank an Matthias Böse)

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6 Kommentare

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nichts gegen Leseneugier-Weckerle in Blogtiteln......aber der fälschliche Eindruck, hier wäre die Zeugniserteilung 645 Tage lang hinausgezubbelt worden, ist dann doch bisserl zu arger Etiketten- pardon: Titelschwindel. Stimmungsmache contra Arbeitgeber und pro Emmely? Oder warum lösen Sie nicht wenigstens sauber im Text auf, dass Madame E. sich auch nicht grad beeilt hat, bis sie überhaupt selbst erstmals ein Zeugnis verlangt hat?

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Oder warum lösen Sie nicht wenigstens sauber im Text auf, dass Madame E. sich auch nicht grad beeilt hat, bis sie überhaupt selbst erstmals ein Zeugnis verlangt hat?

Man stellt Zeugnisse auch unaufgefordert aus. Das ist eigentlich obligatorisch wenn man nicht gerade in die Rente entlässt.

Abgesehen davon weiß ich auch von wirklich großen Firmen zu berichten das diese mehrfache Aufforderungen und etwa ein halbes Jahr lang Benötigen bis sie auch nicht gerade einfachen Angestellten ein Zeugnis ausstellen. Da dafür jeweils der Abteilungsleiter und je nach Werdegang ggfs. auch mehrere solcher zuständig sind kann man froh sein wenn man es sich nicht selbst schreiben und unterschreiben lassen muss.

Grüße
ALOA

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Nur für den AN der sich auskennt und/oder wie eine Bekannte jemanden beauftragt der sich damit auskennt.

Das sollte in der Regel nämlich nicht der Fall sein.

Grüße
ALOA

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Dann müsste man aber auch ehrlich sein zu sagen, dass auch AG sich (besonders bei KMUs) nicht besonders viel mit dem Verfassen von Arbeitszeugnissen befassen.

Wer Wert auf ein gutes Zeugnis liegt, findet Hilfen im Internet, sogar hier oben in dem Beitrag vom Autoren.

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Mehr als die Dauer des Verfahrens der Zeugnisausstellung (die wohl im Verantwortungsbereich beider Parteien ihre Ursache hat) hätte mich ohnehin interessiert, wie die Arbeitgeberin denn die Leistung von Frau E. bewertet hat.

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