Twitter-Direktübertragung aus dem BVerfG. Vorratsdatenspeicherung auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
von , veröffentlicht am 15.12.2009Rechtsgebiete: BVerfGVorratsdatenspeicherungBundesverfassungsgerichtTwitterStaatsrechtInternetstrafrechtUrheber- und MedienrechtÖffentliches Recht|3164 Aufrufe
Wer die Verhandlung im BVerfG mitverfolgen will, kann dies gerade bei netzpolitik.org tun. Twitterer sitzen im Saal und protokollieren mit. Eine etwas ungewöhnliche Form der Gerichtsöffentlichkeit, aber durchaus spannend. Kommentare und Diskussion zur VDS bitte nicht hier, sondern zum Beitrag von Axel Spies (hier)
Ebenfalls hilfreich für die, die in die Debatte einsteigen wollen: die Infoseite des AKvorrat (wegen Überlastung auf netzpolitik gespiegelt) mit allen Stellungnahmen zur Verfassungsbeschwerde.