OLG Köln: Wirksamkeit eines notariellen Testamentes trotz falscher Unterschrift
von , veröffentlicht am 15.02.2010Ein Ehepaar hatte vor einem Notar ein gemeinsames Testament errichtet, das die Ehefrau nicht mit ihrem eigenen, sondern mit dem Vornamen ihres Ehemannes unterschrieb. Dennoch sei ihr Testament wirksam, so das OLG Köln in seinem Beschluss vom 07.12.2009 (2 Wx 83,84/09). Die Richter mutmaßten, dass sich die Frau entweder von dem Namen ihres Ehemannes hat ablenken lassen oder sie das in Ordnung befand, wie dies in ihrer Generation verbreitet der Fall gewesen sei. Darüber hinaus habe der Notar zuvor auch die Identität der Ehefrau festgestellt. Außerdem seien Testamente auch wirksam, wenn diese nur mit Künstler- oder Spitznamen mit Verstümmelung, Vereinfachung oder Abkürzungen des rechtmäßigen Namens unterzeichnet seien.
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