20.000 Euro Schmerzensgeld für einen "explosiven Scherz"

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 22.02.2010

20.000 Euro Schmerzensgeld hat das ArbG Oberhausen (Urt. vom 17.2.2010 - 1 Ca 1181/09) einem Arbeitnehmer zugesprochen, der durch den "explosiven Scherz" eines Kollegen schwer verletzt worden war.

Es war wohl nur als ein harmloser Scherz gedacht, als ein Angestellter eines Essener Supermarktes im Jahre 2006 seinen auf der Toilette sitzenden Kollegen durch einen Lüftungsschlitz mit mehreren Dosen Raumspray besprühte. Aus ungeklärten Umständen hatte sich das Gas-Luft-Gemisch entzündet. Nach Angaben eines Sachverständigen kann schon das Klingeln eines Mobiltelefons als Zündfunken ausreichen. Jedenfalls fügte eine gewaltige Explosion dem Kläger lebensgefährliche Brandverletzungen zu, er musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik gebracht werden. Auch der Beklagte wurde verletzt, die Toilettenräume wurden völlig verwüstet.

Während die Staatsanwaltschaft Essen das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt hat, ist das Arbeitsgericht Oberhausen nach der Vernehmung zweier Zeugen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beklagte für das Versprühen des Raumsprays und damit für die Explosion verantwortlich war. Es hat ihn u.a. zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Davon, dass das Versprühen des Raumsprays der Verbesserung des Betriebsklimas dienen und damit eine zum Haftungsausschluss nach § 105 Abs. 1 SGB VII führende "betriebliche Tätigkeit" sein sollte, konnte sich das Gericht offenbar nicht überzeugen.

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