Ein Nachruf: Gravenreuth

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 22.02.2010
Rechtsgebiete: GravenreuthIT-RechtUrheber- und Medienrecht26|11038 Aufrufe
Man mag über ihn gedacht haben, was man will. Aber er hat das IT- und Internetrecht nachhaltig beeinflußt. Günther Freiherr von Gravenreuth hat heute (22.2.) Selbstmord begangen. Nachdem er 2009 wegen Untreue und Betrugs rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, erschoss er sich, nach einer vorherigen telefonischen Suizid-Drohung, unmittelbar, nachdem die Polizei in seine Wohnung eingedrungen war.  Viele werden ihn gehaßt haben: Er hat sich als minderjähriges Mädchen getarnt ("Tanja Nolte-Berndel"), um Raubkopierer zu erwischen. Unvergessen seine nervigen markenrechtlichen Tricks ("Explora", "Triton"). Und seine "nette" Attacke gegen Grußkartendienste der Bundestagsparteien. Und, und, und ... Er war unbequem, schwierig, störend. Aber auch ein Urvieh der IT-Szene: Unvergessen sein nettes Anekdotenbüchlein "Das Computerprogramm besteht aus rhythmischen Geräuschen und Zischlauten". Auch seine fundierten Fachbeiträge in vielen computerrechtlichen Fachzeitschriften und Büchern. Er kannte die Hackerszene, war selbst Freak, hilflos, nerdig, ungeerdet. Aber trotz allem Teil einer größeren Community, die ihn in ihrem Haß und ihrer Wut ob seiner manischen Abmahninszenierung "irjendswie" lange Zeit auch geschätzt hat. RIP
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26 Kommentare

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Laut einigen Medien war es nicht in seiner Wohnung, sondern im Haus einer Studentenverbindung.

Ich habe die Karriere des "Freiherren" seit der "Rainbow" Abmahnung (ich glaube in den 80ern) aus der Ferne beobachtet. Ich glaube, er hat sich durch seinen Erfolg irgendwann für unverwundbar gehalten, und den Bezug zur Realität verloren, und so entstanden die ersten Verurteilungen, die ihm jedoch keine Lehre waren.

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sei es wie es mag, er war stets ein hilfsbereiter Kollege, der über ein umfängliches Fachwissen verfügte, was er auch gern zur Verfügung stellte.

 

Mit stillem Gruß

 

HansFranz

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Das Schicksal ist sicherlich traurig, aber darf man nicht vergessen, dass sein Wirken durch eine gewisse Verrohung der Sitten gekennzeichnet war. Er hat den K*rnme**ers dieses Landes erst den Weg bereitet in eine rechtsmissbräuchliche Abmahnindustrie.

Daneben hat er sich durch sein Finanzgebaren und seine total unwürdige Aktion ggü. der taz einfach nur noch lächerlich gemacht. Das war sicherlich nicht der ausschlaggebende Punkt.

Aber es sollte vielleicht denjenigen mal ein Denkanstoss sein, dass der Beruf nicht einfach nur zum Geldverdienen da ist, sondern es vor allem um persönliche Selbstverwirklichung gehen sollte. Dann hat das Leben auch einen Sinn, wenn die Geschäfte mal nicht so gut laufen und man schon kriminell werden muss, um über die Runden zu kommen.

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ein Mensch ist gestorben. Ein Mensch, der keinen anderen Ausweg als den Selbstmord sah.

 

Einfach zu richten.

 

Als Denkanstoss sollte vor Allem auch dienen, dass, solange GvG "berühmt" war, genügend Geld verdiente und in den Augen der Gesellschaft "honorig" war, er gern gelitten war. 

 

Lebensbünde wurden eingegangen, freudig. 

 

Als sein Leben in eine grauenvolle Schieflage geriet, er verurteilt wurde zu einer Freiheitsstrafe und diese nicht mehr abwendbar war, da wurde er von allen fallen gelassen.

 

Was ist ein Lebensbund wert, wenn er nicht belastbar ist?

 

Keine Frage, er hat viele Fehler gemacht, aber einen Menschen komplett fallen zu lassen halte ich für mehr als fragwürdig, besonders, wenn er sich in einer Notlage befindet (seien diese auch selbst verschuldet).

 

Der Erfolg gab ihm Recht? - und diesbezüglich hat "egal" mE Recht,

"dass der Beruf nicht einfach nur zum Geldverdienen da ist, sondern es vor allem um persönliche Selbstverwirklichung gehen sollte. Dann hat das Leben auch einen Sinn, wenn die Geschäfte mal nicht so gut laufen und man schon kriminell werden muss, um über die Runden zu kommen."


 

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Ich hatte mit Gravenreuth im Gulli-Forum (sein "Haus-Forum") einmal über das Thema Vorratsdatenspeicherung und Filesharing/Urheberrecht diskutiert. Zumindest diese Diskussionen zwischen uns sind sachlich verlaufen.

Suizide sind immer tragisch und traurig. Viele davon sind vermeidbar, sei es der von dem jungen Menschen, der sich zuletzt wg. des "Datenklaus" von StudiVZ in seiner Zelle erhängt hatte oder auch das mit v. Gravenreuth.

Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Gesellschaft immer selbst einen Gefallen erweist. Ob dies der richtige Weg ist, sollten sich gerade diejenigen selbst fragen, welche immer härtere Strafen und härteres Vorgehen fordern.

Im Prinzip - ohne übertrieben darstellen zu wollen - sind beispielsweise Abmahn-Anwälte und abgemahnte (Beide) Opfer. Sie sind Opfer davon, dass es eine Rechtsprechung (Gesetze) gibt, welche ein derartiges Vorgehen zulässt bzw. haben möchte.
 Je weiter die Schere zwischen dem, was Recht ist, und dem, was Gesetz ist, aufgeht, desto weiter bewegen wir uns in eine wirklich nicht wünschenswerte Zukunft. Das kann man anhand steigender und/oder sehr hoher Zahlen von Anzeigen, Verfahren und Urteilen festmachen.

Nicht zuletzt dies hat mich politisiert. Das kann es nicht sein. Und so sehe ich gerade auch v. Gravenreuth als ein Opfer, welches nicht notwendig gewesen wäre. Ganz andere verhandeln gerade einmal wieder über Dinge wie ACTA, sind jedoch unschuldig am Blut dieses gerechten.

Grüße

ALOA

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Irgendwann hat er den Bogen einfach überspannt. Die Aktion gegen die taz hat ihm das Genick gebrochen. Dabei hat die taz zunächst gute Miene zum bösen Spiel gemacht und gezahlt. Doch dann wollte er der taz den Boden unter den Füßen wegziehen und ihren Domänennamen existenzvernichtend beschlagnahmen.

An dieser Stelle hat der den Boden der Menschlichkeit verlassen. Das war nicht nur ein Spielchen, sondern Bösartigkeit. Nun, Rechtsanwälte und Richter sind oft bösartig und oft müssen sie daraus keine Konsequenzen tragen. GvG hat es erwischt. Er hat die Konsequenzen aus seiner Bösartigkeit tragen müssen.

Immerhin, er hat sie mit Würde getragen. Der Strafantritt hätte keinen Sinn gehabt, denn gleichzeitig wurde jetzt ihm der Boden unter den Füßen weggezogen: Er sollte seine Kanzlei und seine Zulassung verlieren, er sah auch für die Zeit nach der Haft keine Perspektive, seine Freunde (Studentenverbindung) wollten nichts mehr von ihm wissen. Dann hat er mit Würde im Untergang all seine Freunde (wenige) und auch Feinde (viele) ein letztes Mal per email gegrüßt. Das nenn ich einen Abgang.

Die Email war wohl zeitverzögert, deshalb kam dann die Polizei zu spät. Er war schon tot. Im Verbindungshaus erschossen.

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@ aloa5 (#5):

Da haben Sie recht. Ein System, welches solche Auswüchse zulässt (die Abmahnindustrie), ist falsch. Schuld trifft den Gesetzgeber. Die Abmahnanwälte und Abgemahnten sind nur kleine Rädchen in diesem falschen Gesetzgebungssystem.

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Schoen geschrieben, Herr Hoeren, und sicherlich der Beste von allen Nachrufen, die ich bisher dazu gelesen habe. Angemessen und respektvoll.

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Ich gebe Herrn Hoeren uneingeschränkt Recht mit seiner Darstellung. Auch wir waren eines seiner "Opfer", gleichwohl empfinde ich keinen Hass gegenüber einem solchen Menschen. Schon gar nicht post mortem...

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Wie viel Mitleid kann oder sollte man haben mit jemandem, der sich sehenden Auges in seinen sozialen Bezugsräumen unbeliebt gemacht hat, sich schließlich offenbar sozial isoliert sah und deswegen den Ausweg Suizid gewählt hat? Wenn man hier keine Krankheit als Ursache unterstellt, hat Gravenreuth sich lediglich den Folgen seines eigenen Verhaltens stellen müssen - und hatte dazu verständlicherweise nicht den Mut.

Gravenreuth hat bleibenden Schaden hinterlassen für den Ruf der Anwaltschaft und Justiz, die Akzeptanz der "Internet-Gemeinde" für das gesamte Rechtssystem erheblich geschwächt und einer Rechtspraxis Vorschub geleistet, die die Benutzung des Internets heute in rechtlicher Sicht kaum noch vertretbar erscheinen lässt. Sich hier nicht strafbar, schadensersatzpflichtig oder abmahnanfällig zu machen, ist schon fast unmöglich.

Leider stehen junge, vielleicht noch gewinnsüchtigere Kollegen bereit, die Lücke zu füllen. M. E. sollten diese Kollegen den Fall Gravenreuth als mahnendes Beispiel nehmen, dass man nicht die Grenze dessen überschreiten sollte, was erlaubt und sozial angemessen ist. Wenn schon nicht das eigene Anstandsgefühl die Vergütungsbegeisterung bremst, dann sollten wenigstens die "sozialen Kosten" gegengerechnet werden. Denn was nützen die Abmahnmillionen schließlich, wenn man in den relevanten Kreisen nur noch auf Ablehnung stößt?

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Leider stehen junge, vielleicht noch gewinnsüchtigere Kollegen bereit, die Lücke zu füllen. M. E. sollten diese Kollegen den Fall Gravenreuth als mahnendes Beispiel nehmen, dass man nicht die Grenze dessen überschreiten sollte, was erlaubt und sozial angemessen ist.

Und da ist der Denkfehler. Ich verweise auf meinen Blogbeitrag #5.

Es spielt keine Rolle. Es gibt innerhalb einer Masse von Menschen immer jemanden, der etwas "negatives" tun wird. Und warum wird er es tun?

Antwort: weil er es kann. Und in diesem Falle (also bei der Justiz/beim Staat) ist es auch noch so, das die Gesetzbücher diese Möglichkeiten nicht nur hergeben, sondern/und es damit als vom Staate so gewollt gelten kann.

Wir haben ein Urheberrecht, welches es vorsieht, dass man abmahnt. Wir haben ein "Untersuchungsrecht", welches es vorsieht, dass man Jugendliche einsperrt und mehr oder minder zusieht, wie sie sich erhängen. Wir haben Vertriebsrechte und Impressumspflichten, welche es nicht einmal dem Justizministerium ermöglichen, korrekte Muster zu erstellen. Wir haben zwischen 20 und 200 Seiten lange Vertragsbedingungen bei Versicherungen, welche zwar aufgrund der Rechtslage(!) notwendig sind, aber von Gerichten z.T. schon zur Nichtigkeit (wegen Undursichtigkeit) führen.

Das Rechtssystem führt sich zunehmend selbst ad absurdum. Dafür kann man nur Bedingt Einzelpersonen haftbar machen.

Oder: wer Dinge wie die Vorratsdatenspeicherung gut findet, darf sich nicht über Personen der Geschichte wie Hitler beschweren, welche sich dieser Möglichkeiten auch bedienen. Das ist keine one-way-Straße. Nicht nur die Hitlers kommen her und schaffen Gesetze und Techniken, um Menschen zu schikanieren. Oftmals sind Grundlagen da, ja gar gewollt, welche dazu führen, dass Menschen schikaniert werden. Ja, die Vorratsdatenspeicherung, SWIFT, PNR, Körperscanner, großer Lauschangriff - sind alles Mittel und Methoden, mittels welche bei "erlaubter und sozial angemessenen" Anwendung dulden könnte. Nur - wer darauf setzt, dass dies immer der Fall sein wird, verschuldet es auch, wenn es denn schief geht und eben nicht funktioniert.

Grüße

ALOA

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Jegliche Schuld dem Gesetzgeber zuzuweisen, überspannt einerseits die Anforderungen selbst an einen perfekten Gesetzgeber, andererseits verneint es die Verantwortlichkeit des Einzelnen für sein Tun, und das steht im Widerspruch jedenfalls zum Menschenbild der hier und jetzt gültigen Rechtsordnung und Denkweise.

Ein Beispiel: Wer Verabredungen mit Freunden nicht einhält, seinem Partner/seiner Partnerin keine Zuneigung zeigt oder seine Kollegen nicht grüßt, verstößt damit nicht gegen die Rechtsordnung, sehr wohl aber gegen die soziale Ordnung. Der Gesetzgeber kann und darf nicht alles regeln; hierfür existieren ganz andere, vermutlich effektivere "Straf"mechanismen des sozialen Umfeldes.

Im Rechtsverkehr gilt ähnliches: Es ist nicht verboten, vor Gericht unberechtigte Forderungen einzuklagen, solange man dabei nicht gegen die Wahrheitspflicht verstößt. Wer diese Möglichkeit jedoch überspannt, wird damit leben müssen, von Richtern und Kollegen irgendwann nicht mehr ernst genommen zu werden.

Im Fall Gravenreuth: Wer die Möglichkeit, wegen Rechtsverletzungen kostenpflichtig abzumahnen, nur noch zur Gewinnerzielung nutzt, missbraucht eine vielleicht problematische, ihrem Sinn nach aber zumindest nachvollziehbare Regelung/Rechtsprechungslinie. Natürlich könnte der Gesetzgeber dieses Verhalten durch eine Rechtssetzung abzustellen versuchen. Aber erster und wichtigster Adressat für Fragen von Recht und Moral ist das Individuum. Denn jedenfalls ein freiheitlicher, demokratischer Staat kann nicht funktionieren, ohne dass seine Regeln wenigstens grob mit den Überzeugungen seiner Bürger übereinstimmen.

Das alles ist aber etwas ganz anderes, als ich mit meinem Beitrag sagen wollte: Selbst was erlaubt ist, sollte man nicht immer durchsetzen, denn auf der sozialen Ebene mag dies sehr viel persönlichere Konsequenzen haben, als sie der Staat verhängen könnte.

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Ihr Nachruf gefällt mir gut und was Ass. Iur. kundtut, darunter würde ich sofort mit meinem Namen unterschreiben.

 

Es mag sein, dass der Gesetzgeber, ganz besonders im Steuerrecht, viele Lücken geschaffen bzw. nicht gestopft hat, die Menschen ermöglichen, sich auf Kosten anderer zu bereichern.

 

Nicht jede Lücke muss gstopft werden. Wer aber anfängt bewusst nach Lücken zu suchen, um daraus seinen eigenen Vorteil zu ziehen, handelt bösartig. Bösartige Menschen haben es schwer und insoweit konnte einem GvG schon leidtun. Mehr aber auch nicht. Ich war nie ein Freund von ihm. Beruflich hatten wir miteinander zu tun und da habe ich ihn als unsympathischen, aber nicht einfach zu handhabenen Gegner erlebt, der sein Handwerkszeug sehr gut verstand und damit das Leben von anderen zwischenzeitlich richtig vermießt hat.

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"Wer aber anfängt bewusst nach Lücken zu suchen, um daraus seinen eigenen Vorteil zu ziehen, handelt bösartig."

 

Damit diskreditieren Sie aber eine große Menge der Steuerberater und Rechtsanwälte, wenn sie das wirklich ernst meinten...

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Die ganz überwiegende Anzahl vertritt vollkommen seriös die Interessen ihrer Mandanten. Natürlich gehört es im Steuerrecht auch dazu, nicht oder nur gering besteuerte Tatbestände zu entdecken. Auch hierbei kann man jedoch seriös vorgehen. Ein Steuerrechtler formulierte dies einmal sehr schön in etwa wie folgt:

"Raten Sie Ihrem Mandanten nie zu einem Modell, wo er scheinbar gar keine Steuern zahlt. So etwas lässt sich zwar gut verkaufen, und Sie bekommen viele Mandate. Aber die Finanzbehörden glauben Ihnen doch nie und nimmer, dass etwas überhaupt nicht besteuert ist, und prüfen Ihren Mandanten im Zweifelsfall in die Insolvenz. Und die Finanzgerichte machen so etwas auch nicht mit, wie man immer wieder sieht. Verzichten Sie lieber auf ein paar Mandate und kurzzeitig allzu glückliche Mandanten, und raten sie ihren Kunden zu einem seriösen, gerichtsfesten, langfristig günstigen Modell mit geringer, aber vorhandener Steuerlast."

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Wenn der Staat Lücken für bösartige Menschen nicht nur lässt, sondern schafft, handelt vorrangig der Staat fahrlässig.

Wir reden hier nicht darüber, dass jemand seine Freunde versetzt. Wir reden darüber, dass Rahmengesetze existieren, deren 100%ige Durchsetzung und Überwachung einen äußerst großen Teil der Bevölkerung zu kriminellen machen würde. Nein - falsch formuliert... - nicht machen, sondern sie zu kriminellen erklären und zudem den sog. "bösen Menschen" zum Fraß vorwerfen würde.

 

Und - um dem ganzen über die Vorratsdatenspeicherung, SWIFT, Kennzeichen-Scanning, eGk usw. noch einen drauf zu setzen: der Staat benimmt sich selbst zunehmend wie ein "böser Mensch", sammelt und schöpft nach Bedarf aus seinem Fundus. Eben weil den meisten etwas angehängt werden könnte, ist das am Ende dann auch noch rechtens.

Im Falle des Urheberrechtes, Patente (ACTA, Three Strikes, Patent-Trolle, Sortenrechte, Gen-Patente, Software-Patente, VDS) usw. ist zunehmend zu konstantieren, dass der Staat in Gestalt unfähiger oder Bestenfalls untätiger Politiker diesen bösen Menschen absichtlich Munition in die Hände gibt - vielleicht weil er selbst davon zu profitieren glaubt bzw. der Wirtschaft Gehorsam leistet. Aber wohl eher, weil die handelnden Protagonisten weltfremd sind und Probleme wie GvG erst dann erkennen würden, wenn sie direkt am Ende gelangt wären. Aus keinem anderen Grund haben wir auch die durchaus vorhersehbare Finanzkrise. Auf deutscher Seite mit durch Berater wie Asmussen und den von ihm forcierten ABM-Papieren verursacht.

Nein, ich spreche Individuen nicht von jeglicher Verantwortung frei. Aber der Staat steht im Falle v.G. ganz weit oben auf meiner Liste derjenigen, welche sich nicht von einer Mitschuld reinwaschen können. Hier liegt grobes Versagen, Fahrlässigkeit und Untätigkeit vor.

 

Grüße

ALOA

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Zu viele Gesetze:

Ich bitte jedoch mal um folgende Überlegung: Wenn im Mittelalter ein Bauer dem anderen die Kartoffeln vom Feld geklaut hat, dann wurde das bestraft. Wenn heute jemand im Laden was klaut, wird er bestraft. Warum sollte es dann nicht ein Gesetz geben, dass den Markenklau bestraft bzw. das Urheberrecht schützt. Wenn diese Gesetze nicht wären, dann könnte man sich auch nicht dagegen wehren, dass wertvolle Marken mißbräuchlich genutzt werden. Da diese Marken einen wirtschaftlichen Hintergrund haben, sind sie meines Erachtens genauso schützenswert wie die Kartoffeln auf dem eigenen Feld. (Mundraub?)

So einfach betrachtet, ist es nachvollziehbar, dass Mandanten ihr "Hab und Gut" durch ihren Rechtsanwalt geschützt wissen wollen. Dass das mit einer vorherigen Abmahnung passiert, ist wahrscheinlich auf jeden Fall günstiger, als würde die Justiz alle Fälle sofort auf den Tisch bekommen (Gerichtskosten, 2x Anwaltsgebühren und nicht zu knapp). Da dürften sich alle einig sein.

Ungerechtfertigte Abmahnungen passieren meist nicht aus Boshaftigkeit, sondern eher aufgrund schwer zu beurteilender Tatsachen (so wie es auch zu Unrecht Verurteilte in Strafverfahren gibt, bloß weil die Indizien falsche Schlüsse zuließen).

Ist deshalb das Rechtssystem gleich falsch? Ist deswegen gleich jeder Abmahnanwalt ein Prolet?

Herr von Gravenreuth war ein Anwalt, der mit ganzem Herzen seinen Job machte. Wieviele seiner Kollegen können das von sich behaupten? So mancher Mandant würde sich das wünschen.

 

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Ich sehe G.vG als jemanden der beruflich nur einen Grundsatz hatte:

Erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist

Das hat er sehr konsequent durchgezogen und stieß damit bei unseren Formaljuristen auf willfähige Helfer.

Wie sagte schon Petrus Abaelardus im Mittelalter:

Nicht der Erfolg der Tat unterliegt der Ahndung, sondern das Fühlen und Wollen des Täters; und ein billig denkender Richter wertet die Gesinnung, nicht den Vorgang.

Nicht, dass ich den Richtern freie Hand geben will, aber im Moment, schaltet die Formaljurisdiktion jede Art von gesunden Menschenverstand aus! Die Frage nach den Motiven rückt in den Hintergrund,   und wird durch nackte, beweisbare Fakten ersetzt. Das macht den Tatbestand des Betruges de Facto unbeweisbar, denn dazu müsste man in Köpfe schauen können!

 

Dass man auch den „Tätern“ damit keinen Gefallen tut, zeigt der Fall Gravenreuth deutlich! Wie soll jemand verstehen, dass das, was er dreißig Jahre betrieben hat, von heute auf Morgen falsch ist, nur weil er einmal den Bogen überspannt hat?

 

@ Suppe

 

Was hälst Du von folgender These:

Eine Gesellschaft ist genauso gut wie die Gesetze, die sie nicht braucht.

Vielleicht ein wenig philosophisch, aber ich fürchte, wir müssen an unserer Gesellschaft arbeiten!

 

 

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@ Suppe: Bist Du zufällig ein deutschlandweitbekannter Abmahnanwalt, der sich gerne mal in Internetforen tummelt, um da als Jubelperser in eigener Sache zu wirken?

Urheberrechtsverletzung ist kein Diebstahl, niemandem wird eine Sache weggenommen. Dieses Uraltargument bitte nicht nochmal anbringen.

Der Urheberrrechtsverletzer hat nicht das geringste Interesse an einer Abmahnung. Denn die angebliche Klage wird in 99,99 % aller Fälle sowieso nicht eingereicht - ohne Abmahnung wären ihm daher keinerlei Kosten entstanden. Du kannst ja mal die Anzahl der hundertausenden Abmahnungen mit der Anzahl der eingereichten Klagen vergleichen.

Schön, dass Du auch selbst zugegeben hast, dass es hier ums Strafen geht. Ich dachte immer, das deutsche Zivilrecht soll nur einen entstandenen Schaden ausgleichen. Stattdessen ist hier ein System enstanden, in dem der Abmahngeier das Strafverfahren einleitet, beherrscht und unmittelbar aus der Strafe Profit bezieht.

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@Suppe

 

Ist deshalb das Rechtssystem gleich falsch?

 

Wenn Sie es kurz haben wollen: ja. Wobei ich nicht das Rechtssystem als solches angegriffen habe. Hier geht es um Rechtsnormen.

 

Man kann auch das Atmen unter Strafe stellen. Hinterher hat man 82mio Täter. Das "Aufräumen" überlässt man dann wg. Bagatelldelikten und "Überlastung der Justiz" den Abmahnanwälten und zeigt hinterher auf diese mit dem Argument, die bösen, bösen Anwälte seien es ja, welche den Anwaltsberuf nicht moralisch korrekt ausüben. Eigentlich wolle man ja nur verhindern, dass [irgendwelche große, böse Buben irgendwem] Geld vorenthalten.

Zwischen diesem überzeichneten Beispiel und Ihrem mit der Kartoffel auf dem Acker ist etwas Raum. Dieser füllt sich langsam.

Ich gebe Ihnen einmal ein Beispiel. Ich kannte vor rd. 10 Jahren einmal eine überschuldete Familie mit zwei kleinen Kindern. Er war früher erst Musiker, dann selbständig Sie war ebenfalls selbständig. Sie waren pleite, Unfall, keine Versicherung usw.. Die 1-Mann-Firma und die Eckkneipe gingen Pleite, und es wurde Arbeitslosengeld beantragt. Das war schon so 3 oder 4 Jahre her- Beide hatten wieder Arbeit (heute würde man "Aufstocker" sagen) und konnten sich gerade so über Wasser halten. Da kam sie verzweifelt mit einem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Sie sei eine Betrügerin und solle nicht nur für den kompletten Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld selbiges (etliche tausend DM) zurückzahlen, sondern auch noch ein Bußgeld oder ggfs. in das Gefängnis.

Grund: Sein Betrieb war auf sie angemeldet, und man hatte bei der Pleite den Betrieb versehentlich nicht bei der Gemeinde abgemeldet. Sie habe beim Ausfüllen des Antragsbogens für ALG das Kreuzchen dafür nicht gesetzt. Man hat ihr nicht vorgeworfen, Einkommen verschwiegen zu haben. Aber das Kreuz auf dem Bogen war eben nicht dort, wo es hätte sein sollen.

Das war schon ein gutes Stück weit weg von den Kartoffeln.

Grüße

ALOA

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Ehrlich gesagt finde ich es sehr traurig, dass Günni in vielen Foren ständig beleidigt, bedroht oder beschimpft worden ist.

Abgesehen von der Urkundenfälschung und der Sache mit der Taz ist Günni kein Krimineller.

 

Seine Abmahngeschichten waren legal, sei es nun Explorer oder Tanja.

Diese Abmahnungen kann man natürlich kritisieren, aber da soll man dann doch lieber den Staat kritisieren, denn der hat die entpsrechenden Gesetze erlassen.

 

Günni ist nur seiner legalen Arbeit nachgegangen und wird als Dank von unzähligen Personen, die niemals mit ihm Kontakt hatten, beschimpft, bedroht u.s.w

 

 

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@DaiMon Goss
Bis 2005 war das vom Eigentümer ungenehmigte Anbringen von Graffitis praktisch nicht strafbar bzw. strafrechtlich verfolgbar. Erst mit sog. Graffiti-Bekämpfungsgesetz hat sich das geändert.

War bis dahin das ungewollten Besprühen eines Wohnhauses weniger Unrecht? Können Sie den Ärger der damals Betroffenen - den sie eventuell auch deutlich ausgedrückt haben - nachvollziehen?

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@Tribble

 

Ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Die Personen, die von Günni abgemahnt worden sind, haben ja einen Verstoß begangen und deshalb war ja auch die Abmahnung berechtigt.

 

Natürlich kann ich den Ärger über diese Abmahnung nachvollziehen und auch die Wut über die Abmahnung. Allerdings kritisieren hier alle die falsche Person.

Günni ist nur seiner Arbeit nachgegangen und hat sich diese ganzen Gesetze, die diese Abmahnpraxis ermöglichen, nicht ausgedacht. Diese Gesetze hat der Staat erlassen, also muss man fairerweise sagen, dass nicht Günni der Abzocker ist, sondern der Staat.

 

 

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Zitat:

Günni ist nur seiner Arbeit nachgegangen und hat sich diese ganzen Gesetze, die diese Abmahnpraxis ermöglichen, nicht ausgedacht.

 

Antwort:

Wenn ich alles mache, was die Gesetze zulassen, macht man sich bei den Mitmenschen irgendwann nicht mehr beliebt.

 

Besser er hätte die Bibel studiert, insbesondere die Bergpredigt. Dann wäre die negative Energie vielleicht in positive Energie umgewandelt worden.

 

Nun wird er wohl lange brauchen, bis er ins Paradies rein darf.

 

Schade um diese Menschenseele.

 

 

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Hallo, Gruß an Sie alle.

 

Bin nur zufällig hier und bar jeglicher juristischer Grundkenntnis, daher ist es mir wohl besonders leicht,

den Schreibern zuzustimmen, welche die Intention der Gesetzgebung als Ziel nennen.

Es geht hier im Grunde um die alte Dissonanz zwischen Formaljuristerei und "gefühltem Recht".

 

Ich hatte durch I-net-Suche den "Gravenreuth-Report" bei "heise" entdeckt und interessiert gelesen.

Wird wohl hier auch bekannt sein. Sehr informativ.

 

 

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@DaiMon Goss

 

**Ich kann Ihnen nicht ganz folgen. Die Personen, die von Günni abgemahnt worden sind, haben ja einen Verstoß begangen und deshalb war ja auch die Abmahnung berechtigt.***

 

Einen Verstoss begangen?

 

Wie würde es Ihnen gefallen, wenn Sie nächsten Mittwoch einen Brief in ihrem Briefkasten findden.

Absender: Ein Abmahnanwalt.

Vorwurf: Sie haben im Forum blog.beck.de den markenrechtlich geschützten Namen "DaiMon"  benutzt , Eigentümer blablabla.

 

Zahlen Sie  bitte 6000 Euro Abmahngebühren, ansonsten nehmen wir Ihnen Ihr Haus und Hab und Gut.

 

Ok, die Formulierung wird etwas "feiner" sein, aber Sinngemäss genau so.

Wie lachen über die alten Amie-Gesetzte, die es verbieten von einem Hubschrauber aus auf einen Elcch zu blicken,

oder dass man mit einer Laterne vorausgehen muss, wenn eine Frau Auto fährt.

 

Aber in Amerika wird KEINEINZIGER wegen so einem Unsinn bestraft.

In Deutschland kann es einem aber wirklich passieren, dass man wegen eines irrsinnig Unnsinnigen bestraft wird.

 

Einen Strichpunkt in einer EBAY-Artikelbeschreibung falsch gesetzt, ein paar Hundert Euro Strafe, bei Wiederholung 100.000 Konventialstrafe oder wie das heisst.

 

 

 

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