Ungleiche Entlohnung von Männern und Frauen - EU-Kommissarin will durchgreifen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 07.03.2010

Die EU-Kommissarin für Justiz und Grundrechte, Viviane Reding, hat die fortwährend ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen angeprangert und neue Maßnahmen in Aussicht gestellt. In der EU hätten sich die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern in den vergangenen 15 Jahren kaum verringert, in einigen Ländern hätten sie sogar zugenommen, kritisiert Reding. „In der derzeitigen Krisensituation kann sich Europa eine geschlechtsspezifische Lohndifferenz nicht leisten. Wir müssen alle Mittel einsetzen, um diese Lücke zu schließen. Zusammen mit den Mitgliedstaaten werden wir uns bemühen, die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede in der EU bis zum Ende der Amtszeit dieser Kommission deutlich zu verringern.“ Der von ihr hergestellte Zusammenhang zur Wirtschaftskraft der Mitgliedstaaten, wird allerdings nicht näher belegt.  Insbesondere Deutschland wird wegen der hohen Lohndifferenz von 23,2 Prozent (gegenüber 18 Prozent im EU-Durchschnitt) kritisiert. Reding kündigte an, möglichst schnell gegen die ungleiche Einkommensentwicklung vorzugehen. Die Kommission erwägt insoweit, Unternehmen künftig für eine schlechtere Bezahlung von Frauen zu bestrafen. Unternehmen die mehrfach auffallen, sollen zudem härter bestraft werden. Unabhängig davon prüft die Kommission, ob sie Unternehmen oder Verbänden künftig vorschreiben soll, regelmäßig über die Entwicklung und die Höhe der Differenzen bei der Entlohnung zu berichten. Die Ankündigung der Kommissarin ist in der Presse ihrerseits kritisch aufgenommen worden. Der Kommentator der FAZ (Ausgabe vom 6.3.2010, S. 11) spricht von "nutzlosen und teuren Regelungsphantasien".

 

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1 Kommentar

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1. Vorab zu Klarstellung: In dem obigen blog-Beitrag wird von Plänen härterer "Bestrafung" von Unternehmen berichtet, die Geschlechterdiskriminierung durch ungleiche Entlohnung wiederholt betreiben. Dabei wird es sich aber nicht um Strafe im technischen Sinne handeln. Vielmehr wird es eine Weiterentwicklung des Art. 8d der Directive 2002/73/EC geben. Diese Norm schreibt aber keineswegs strafrechtliche Sanktionen vor: "Member States shall lay down the rules on sanctions applicable to infringements of the national provisions adopted pursuant to this Directive, and shall take all measures necessary to ensure that they are applied. The sanctions, which may comprise the payment of compensation to the victim, must be effective, proportionate and dissuasive." Es ist davon auszugehen, dass man auch in Zukunft in den Kategorien zivilrechtlicher Sanktionen denken wird!

2. Die Klagerufe ob der hohen Kosten gehen ein wenig ins Leere, da die Kommission (für mich glaubwürdig) verspricht: "The Commission will analyse in detail the economic and social impact of certain options, together with the European social partners."

Warum in der FAZ ein offener und fairer Konsultationsprozess abwertend mit "Regelungsphantasien" beschrieben wird, will mir nicht einleichten!

3. Zu den Vorschlägen:

- Reporting the gender pay gap and ensuring transparency on pay at company and individual levels or collectively through information and consultation with workers

Wenn man es mit den Berichtspflichten nicht übertreibt, kann dies ein sinnvolles Instrument sein. Transparenz herzustellen ist stets eine Erfordernis sine qua non: 'Sunlight is the best disinfectant".

-Reinforcing the obligation to ensure gender neutral job classifications and pay scales

Richtiger Ansatz.

- Improving the provisions on sanctions in case of a breach of the right to equal pay, to ensure that they are dissuasive and proportional (for instance, higher sanctions in case of repeated offence).

Verfehlt. Es gibt bereits Sanktionen, deren Ausweitung ich nicht für sinnvoll erachte.

Die zweite Schiene, das Problembewusstsein zu fördern, wird richtigerweise ebenfalls in den Blick genommen. Mir scheint dies der wirksamste Weg zu sein. Den Vorschlägen ist insofern uneingeschränkt zuzustimmen:

- Raise awareness among employees, employers and the public of the causes of the pay gap and potential solutions;

- Encourage initiatives promoting gender equality at the workplace with equality labels, charters and awards. In France, for example, the "Label égalité professionnelle" was established in 2004. Companies can obtain it for a period of three years if they follow a special procedure and show their commitment to gender equality in a range of areas including scheduling, career development and internal promotion of women in key positions.

- Support the development of tools to help employers analyse gender pay gaps within their companies. For example Germany developed software which calculates the wage gap. This instrument can help employers become aware of the situation and take measures to tackle the gender pay gap.

´- Improve the supply and quality of statistics on the pay gap.

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