Sonderhaftungsrecht für Manager?

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 09.03.2010

Die Politik diskutiert die Verlängerung der zivilrechtlichen Haftungsansprüche gegen Organmitgliedern von bislang fünf auf künftig zehn Jahre. Die von der Justizministerkonferenz der Länder eingesetzte Arbeitsgruppe „Managerverantwortlichkeit“ unter Leitung des Landes Bayerns plädiert ebenfalls für die Verjährungsverlängerung. Hintergrund ist die Befürchtung (entstanden aus den Erfahrungen mit der Finanzmarktkrise), dass entsprechende Fälle nicht rechtzeitig aufgeklärt werden könnten.

Kritische Stimmen kommen dagegen von Seiten der Praxis. So sieht beispielsweise Rechtsanwalt Wilsing (Linklaters) die Gefahr der Schaffung eines „Sonderhaftungsrechts“ für eine Berufsgruppe (Börsen-Zeitung vom 5.3.2010). Wird jetzt aus gegebenen Anlass zu schnell nach Lösungen gesucht, die dann an anderer Stelle unerwünschte Auswirkungen haben?

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