Der Fall Kachelmann - Pressefreiheit contra Persönlichkeitsrecht

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 28.03.2010
Rechtsgebiete: StrafrechtMaterielles Strafrecht18|8541 Aufrufe

Welche mediale Spekulationsmaschine seit seiner Verhaftung der fernsehbekannte Wetterkundler Jörg Kachelmann auslöste, weil er seine Lebensgefährtin vergewaltigt haben soll, ist außergewöhnlich und deshalb zur Diskussion festzuhalten.

In unterschiedlichen Analysen und pseudopsychologischen Interpretationen überbietet sich in schon abenteuerlicher Weise die Boulevardberichterstattung. Beispiele: Welche Bedeutung hat mit Blick auf den Tatvorwurf der abrasierte Bart? Kann man sich in einem Menschen so täuschen? (näher zu alledem Harald Staun in der heutigen Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung S. 21). Wie immer das Strafverfahren auch ausgehen mag, eines hat die bisherige Berichterstattung mit ihren medial wirksamen Schlagzeilen erreicht: Auch im Falle eines Freispruchs ist Herr Kachelmann öffentlich erledigt! Es wäre deshalb dringend geboten, die Diskussion über "Pressefreiheit contra Persönlichkeitsrecht" anhand dieses Falls zu führen, wie sie der Journalist Reinhard Müller in faz.net heute schon eröffnet hat.

In der Sache selbst stehen sich, soweit sich mir das aus den vorliegenden Berichten erschließt, die Angaben des Opfers und die Einlassung des Beschuldigten unvereinbar gegenüber. Maßgeblich wird es daher auch auf das rechtsmedizinische Gutachten ankommen. Das Opfer soll alsbald nach der Tat rechtsmedizinisch untersucht worden sein. Selbst geringste Blutspuren und kleinste Rückstände von Hautpartikeln können für die Aufklärung bedeutsam werden. Sperma sind  in Kleidungsstücken zwar jahrelang, im Scheidenbereich oder Anus nur wenige Stunden nachweisbar. Ob der Geschlechtsverkehr freiwillig oder gewaltsam erfolgte, ist mit der rechtsmedizinische Untersuchung allein noch nicht geklärt. Deshalb ist bislang wohl noch nichts entschieden, wenngleich der Beschuldigte durch die Berichterstattung vielfach schon "abgeurteilt" ist, auch wenn dies unter einer Überschrift mit Fragezeichen geschieht.

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18 Kommentare

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Ich habe den Eindruck, dass die Medien aus dem Fall Andreas Türck nichts gelernt haben.

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Wenn der Fall eins zeigt, dann das: Man (Staatsanwaltschaft & Presse) sollte über Ermittlungsverfahren in der Presse nicht berichten dürfen und erst ab Zulassung der Anklage eine Berichterstattung ermöglichen.

Soweit ich den Medien entnommen habe, hat die Staatsanwaltschaft anfangs auch keine Pressemitteilung herausgegeben. Erst als die Bild und andere informiert waren, hat man eine PM ohne Namensnennung (aber mit hohem Identizifierungsgrad) herausgegeben. Offenbar kam der Tipp an die Presse aus dem Umfeld des "Opfers". Auch hörte man, dass K. das Opfer wohl mit einem Messer bedrängt haben soll; vielleicht erklärt dies (in Verbindung mit diesbzgl. Indizien), warum gleich ein Haftbefehl erlassen wurde.

Ich frage mich, was das soll. Die Presse weiß absolut nichts über den Fall und bei Medien wie etwa der Bild-Zeitung kann man sicher davon ausgehen, dass durch die Berichterstattung eine Vorverurteilung zwecks Auflagensteigerung bezweckt werden soll. Trotzdem wird der Fall selbst im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (Brisant-Magazin) behandelt, obwohl noch nicht mal die Ermittlungen beendet sind und niemand weiß, was da nun vorgefallen ist; einer der beiden muss wohl lügen. Dabei handelt es sich hier um einen sehr schweren Vorwurf und um ein nicht so einfach zu beweisende Tat.

Es ist doch bezeichnend, dass der erste Anwalt, den sich K. genommen hat, ausgerechnet ein Medienrechtler war. Vielleicht hätte man dies in der letzten StPO-Reform zur UHaft auch berücksichtigen sollen, nämlich dass man als Prominenter nicht nur einen Strafverteidiger sofort einschalten muss, sondern auch einen Medienrechtler, wenn die Staatsanwaltschaft freizügig der Welt mitteilt, wen sie da verhaften ließ...

 

Vermutlich wird man das Problem tendenziöser und falscher Berichterstattung nur durch entsprechende hohe Schadensersatzsummen, die großzügig den angerichteten medienmäßigen Schaden bzw. das mögliche Karriereende berücksichtigen, gegen die Presse bzw. die Staatsanwaltschaften lösen können.

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Ich fühle mich außerdem an den Fall Thauss erinnert. Durch die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft regelrecht an den Pranger gestellt wird die Repuation selbst nach einem Freispruch nicht wieder hergestellt. Die mediale Massenberichterstattung schert sich nicht um die Unschuldsvermutung.

Dieser Konflikt dürfte kaum aufzulösen sein. Allerdings sollte man mit aller Härte gegen "undichte Stellen" innerhalb der Strafverfolgungsbehörden vorgehen. Denn häufig dürften hier vertrauliche Informationen vorab an die Presse durchsickern.

Mich interessiert naturgemäß der oben angesprochene Aspekt "Rechtsmedizin", auch wenn das nicht ganz mein Gebiet ist. Die Rechtsmedizin und medizinische Sachverständige werden in diesem Fall möglicherweise eine entscheidende Rolle spielen. Der GV selbst dürfte dabei vermutlich unstrittig sein, so dass es auf den "entgegenstehenden Willen" und die Zeichen möglicher Gewalt ankommt. Üblicherweise finden sich dabei Hämatome an den Oberschenkeln, auch Risse und Verletzungen im Bereich des Genitale oder Zeichen der Gewalt an den Oberarmen.

Höchst ungewöhnlich bei einer Vergewaltigung in einer Beziehung wäre aber der Einsatz eines Messers, zumal der männliche Partner ja von kräftiger Statur ist und die Frau angeblich sehr zierlich. Dann sei es nicht nur zur Bedrohung mit dem Messer gekommen, sondern dies sei auch eingesetzt worden. Die Frau ist mit diesen frischen Schnittverletzungen prompt zur Polizei und dann in die Rechtsmedizin gegangen. Das erscheint mir ingesamt hochsuspekt.

Hier liegt aber auch der mögliche Ansatz für die Verteidigung. Ein versierter Gutachter kann schon mit einiger Wahrscheinlichkeit bestätigen oder ausschließen, dass die Schnittverletzungen am Hals selbst beigefügt wurden. Neben der Schnittführung wird hierbei auch die Tiefe der Schnitte und die Art des Schnittes zu berücksichtigen sein.

Spekulationen hierüber sind natürlich auch nicht viel besser als Spekulationen über die Schuld des Herrn K. Aber nachdem der Opferanwalt beinahe triumphierend der Öffentlichkeit mitgeteilt hat, es gäbe eindeutige Beweise für die Vergewaltigung, wird an den Schnittverletzungen am Hals schon was dran sein. Und da gibt es viel Arbeit für Rechtsmedizin und Gutachter. Möglicherweise werden diese Schnittverletzungen sogar der Schlüssel für einen Freispruch für Herrn K. Möglicherweise hat es tatsächlich eine Vergewaltigung gegeben, aber anschließend hat das Opfer zur besseren Beweisbarkeit sich diese Schnitte zugefügt. Das wird man aber rechtsmedizinisch nachweisen können. Und dann heißt es: wer bei einem zentralen Punkt lügt, dem kann man bei Aussage-gegen-Aussage auch den restlichen Teil der Aussage nicht glauben. Im Zweifel für den Angeklagten.

Neben tauss fällt mir da noch Nadja von den "No Angels" ein deren Fall hier im Blog schon Thema war:

http://blog.beck.de/2009/11/29/der-fall-no-angels-im-april-untersuchungs...

Der Unterschied hier ist wohl in der Tat der, das hier das Opfer ggfs. die Berichterstattung forciert. Ich glaube nicht, das man dagegen etwas machen kann. Wäre Das Delikt nur vorgetäuscht, käme so oder so die Vortäuschung einer Straftat in Betracht.

 

Grüße

ALOA

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Ich bin dafür, die Regeln der Verdachtsberichterstattung deutlich zu verschärfen, obwohl ich ein sehr toleranter Mensch bin. Vor allem der Fall Türk hat gezeigt, wie die Medien die berufliche Existenz eines Menschen vernichtet haben.

 

Mit ein wenig Fantasie kann ich mir vorstellen, dass jedermann in die Maschenerie der Verdachtsberichterstattu8ng geraten kann, z.B. indem ein Bauernopfer bewusst falsch aussagt. Strafrechtlich droht für Falschaussage, falsche Verdächtigung, etc keine hohe hohe Strafe. Zivilrechtlich wird bei dem Bauenropfern nichts zu holen sein.

 

Die Reputation wieder herzustellen, kann für den Betroffenen unmöglich sein bzw. nur unter Einsatz hoher finanzieller Mittel zu realisieren sein.

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Woher die Medien diese Ermittlungsergebnisse immer so schnell kennen? Oder macht das mutmaßliche Opfer selbst PR?

http://www.focus.de/panorama/welt/fall-kachelmann-ex-freundin-erhebt-sch...

Die 37-Jährige gab den Ermittlungsbeamten nach FOCUS-Informationen zu Protokoll, sie habe Kachelmann wegen einer anderen Frau zur Rede gestellt. Daraufhin sei dieser ausgerastet, habe in der Küche zum Messer gegriffen und sie ins Schlafzimmer gezerrt. Sie sei zum Geschlechtsverkehr gezwungen worden. Während der Tat habe Kachelmann ihr das Messer an die Kehle gehalten und sie dabei verletzt, so die Frau. Die Schnittverletzungen am Hals seien durch Rechtsmediziner dokumentiert worden.

Ist es eigentlich möglich eine Vergewaltigung von "härterem" Sex mit sado - masochistischem Einschlag zu unterscheiden? Es kann ja bspw. sein, dass die ehemalige Lebensgefährtin oder Herr Kachelmann selbst solche Neigungen auslebt.

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@ Kant: aber SM mit Schnittverletzungen am Hals wären extremst ungewöhnlich. Das ist der Schönheit einer Frau abträglich :-) Ich bleibe dabei: sie sind entweder selbst zugefügt oder aber Herr K. wäre in jeder Hinsicht ein extrem hohes Risiko eingegangen. Dieser Beweis ist ja fast so gut wie eine Videoaufnahme oder ein unmittelbarer Zeuge. Auch scheint mir das Risiko eines etwas tieferen Schnittes (mit tödlichen Folgen) doch erheblich, insbesondere wenn das "während der Tat" geschah. Herr K. müsste dann wirklich wahnsinnig geworden sein. Wer weiß, was da die Gutachter uns noch liefern werden.

Nachtrag: ein schöner Kommentar zur Litigation-PR bei Welt-Online

http://www.welt.de/die-welt/debatte/article6956884/Im-Zweifel-fuer-die-S...

Mir leuchtet nicht ein, weshalb die Mitteilung des Wortlauts des eher uninteressanten Anklagesatzes oder anderer amtlicher Schriftstücke nach § 353d Nr. 3 StGB unter Strafe steht, das nicht wortlautgetreue Ausbreiten pikanter Details aus den Ermittlungsakten jedoch straflos ist.

Wenn § 353d StGB die Unvoreingenommenheit der Verfahrensbeteiligten schützen soll, wäre im Zeitalter von Internet und Privatfernsehen doch jede Detailberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren zu untersagen. Die Schöffen, Sachverständigen, Zeugen usw. werden burch die Veröffentlichung des Anklagesatzes oder des Haftbefehls sicher nicht mehr in ihrer Unvoreigenommenheit beeinträchtigt als durch die derzeitige mediale Berichterstattung.

 

 

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Leider bin ich erst heute durch den freundlichen Hinweis von Herrn Kollegen Müller auf den lesenswerten Beitrag der Journalistin Bettina Röhl mit der Überschrift " Vergewaltigung? Kachelmann und die Medien!" und den interessanten Blog des Journalisten Stefan Niggemeier mit dem Eingangsbeitrag "Von Unschulds- und anderen Vermutungen" gestoßen.

Dass diese Debatte schon sehr frühzeitig angestoßen wurde, begrüsse ich sehr.

In einem weiteren Blogbeitrag will ich mich jetzt nochmals mit der "Festnahme" befassen.

Wenn die Medien zugleich mit den Steuerfahndern beim mutmaßlichen Hinterzieher zur Wohnungsdurchsuchung eintreffen, was es in der Vergangenheit ja auch schon gab, ist das sicher schlimmer als der Fall Kachelmann. Denn dazu muß ein Ermittler diese Journalisten ja regelrecht einladen,was schon deshalb nicht angeht, weil das Ergebnis der Ermittlung gefährdet wird. Dagegen steht ein Fernsehjournal, der seine Sendungen auch Schgründen eher zeitnah abliefern muß, ja ohnhin im Rampenlicht und eine längere Abwesenheit vor der Kamera würde schon auffallen. Immerhin wurden ARD und ZDF nicht zur Festnahme in die 1.Reihe gebeten.

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Wenn Anwälte nichts mehr zu sagen haben oder nichts mehr sagen wollen, dann geben heutzutage die Staatsanwälte die Interviews. Hier ein Herr Grossmann aus Mannheim, der uns einen gewissen Einblick in seine Ermittlungsarbeit gewährt:

http://www.sonntagszeitung.ch/suche/artikel-detailseite/?newsid=125977

Andreas Grossmann ist Staatsanwalt in Mannheim (D) und ermittelt gegen Jörg Kachelmann.

TV-Star Kachelmann sitzt seit einer Woche in Haft. Wie lange muss er noch bleiben?

Voraussichtlich bis zum Prozesstermin, sofern es zur Anklage kommt.

Bis zum Prozesstermin? Das kann Monate dauern.

Die Ermittlungen zeigen, dass er die vorgeworfene Tat mit einer hohen Wahrscheinlichkeit begangen hat. Zudem besteht Fluchtgefahr. Somit werden wir nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen Jörg Kachelmann bis zum Prozesstermin in Haft behalten.

Wie lange wird das dauern?

Spätestens nach sechs Monaten muss das Oberlandesgericht die Haft überprüfen und entscheiden, ob es Gründe gibt, sie fortzusetzen.

Er wird also möglicherweise sechs Monate oder länger in Haft bleiben?

Das kann auch weniger als sechs Monate gehen. Wir werden uns bemühen, die Ermittlungen schnellstmöglich abzuschliessen.

Sie sagen, er habe die Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit begangen. Was macht Sie so sicher?

Wir stützen uns auf die Aussagen der Anzeigeerstatterin und auf Spuren, die in der medizinischen Untersuchung festgestellt wurden.

Vielleicht waren es Sexspiele, bei denen Gewalt dazugehört - oder die Frau hat sich die Verletzungen selber zugefügt.

Dazu äussere ich mich nicht.

Wäre es möglich, dass er in ein Schweizer Gefängnis überführt wird?

Das wird im Ermittlungsstadium so gut wie nie gemacht. Sollte es zur Verurteilung kommen, könnte er die Haft eventuell im Heimatland abzusitzen.

Kann er auf Kaution freikommen?

Ausschliessen will ich das nicht, aber das kommt eher selten vor.

Interview: Catherine Boss

Publiziert am 28.03.2010
von: sonntagszeitung.ch

Nachtrag:

Das Schema ist eindeutig: Sofern es Belastendes gibt, wird dies in der Öffentlichkeit publiziert. Sofern es aber um mögliche - und durchaus naheliegende - Zweifel geht, wie etwa die Frage nach Sexspielen oder selbstverletzdendem Verhalten, so möchte der Staatsanwalt sich nicht mehr äußern. Hier geht es also nur um Stimmungsmache, PR in Sachen Anklage und den Versuch, der Öffentlichkeit Belastendes zu vermitteln und Entlastendes zu verschweigen.

Bisher dachte ich, die Staatsanwaltschaft habe sich (nach der Kritik am staatsanwaltlichen Informationsverhalten im Fall Benaissa) im hier diskutierten Fall erfreulich zurückgehalten. Die erste Pressemitteilung war neutral (ohne Namensnennung) und es hieß dort

"Weitergehende Auskünfte werden derzeit aus Ermittlungsgründen und im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nicht erteilt." (PM vom 22.03., hier)

Auch am 23.03. hielt man sich zurück (hier).

Die letzte PM stammt vom 24.03. - auch hier äußert sich die StA geradezu vorbildlich zurückhaltend (eigentlich selbstverständlich, aber man ist inzwischen ja anderes gewöhnt):

 "Im heutigen Termin beim zuständigen Haftrichter des Amtsgerichts Mannheim hat sich der Beschuldigte Jörg Kachelmann zur Sache geäußert und hierbei den Vorwurf der Vergewaltigung bestritten. Da keine förmlichen Anträge gestellt wurden, hat das Gericht heute keine neue Entscheidung in der Sache gefällt. Von Seiten der Verteidigung wurde angekündigt, Beweisanträge einzureichen und zu gegebener Zeit einen Antrag auf Haftprüfung zu stellen.

Im übrigen verweist die Staatsanwaltschaft Mannheim auf ihre bisherigen Pressemitteilungen. Auskünfte zum Inhalt der Einlassung des Beschuldigten werden im Moment nicht erteilt. Von entsprechenden Anfragen bitte ich daher abzusehen."

Das von Frau Ertan oben verlinkte Interview ist ein echter Rückfall. In meine Sammlung unangemessener Öffentlichkeitsarbeit  von Strafverfolgungsbehörden wird dies aufgenommen.

Nochmal deutlich: Das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich. Angaben zu Beweismitteln und zu deren angeblicher Überzeugungskraft gehören in die Akten und in die Hauptverhandlung, nicht in die Zeitung. Es gibt keine Rechtsgrundlage für derartige Interviews von Behördenvertretern.


Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

wenn es keine Rechtsgrundlage für Interviews von Behördenvertretern im Ermittlungsverfahren gibt, weshalb wird denn nicht regelmäßig in solchen Fällen Strafanzeige wegen § 203 II StGB erstattet?

Dieser Unsitte, die Boulevardpresse mit Sensationsmaterial zu versorgen, müsste man doch hart begegnen. Meiner Auffassung nach muss ein Staatsanwalt, der solche Sachen macht, aus dem Amt entfernt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Siepmann

 

Schade, Herr Siepmann, dass sich niemand zu Ihrer hoch interessanten

und sehr wichtigen Frage äußert.

Ich bin diesbezüglich mit Ihnen  EINER  Meinung und insgesamt  finde

ich es unerträglich, dass dieser Prozeß immer noch weiter geführt

wird, obwohl es keine verwertbaren Beweise für eine Schuld gibt

und die Nebenklägerin absolut nicht vertrauenswürdig scheint.

Freundliche Grüße!

 

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Danke fuer den gelungenen Beitrag!

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