Bemerkungen zur Festnahme von Kachelmann

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 29.03.2010

Was schon SPIEGEL ONLINE am 27. März berichtete, greift die heutige Ausgabe des SPIEGEL auf S. 156 nochmals auf: Die Festnahme von Kachelmann am Frankfurter Flughafen wurde drei Wochen lang vorbereitet, um so wenig Aufsehen wie möglich zu erregen.

Nach den zu heftigen Reaktionen führenden Umständen der Festnahme im Fall der No-Angels-Sängerin kurz vor einem Auftritt, ist ein solch umsichtiges Vorgehen sehr zu begrüßen. Allerdings frage ich mich, wieso diese geheime Kommandoaktion einer so langen Vorbereitungszeit bedarf, hat doch die Polizei in Frankfurt am Main sicher auch noch anderes zu tun. Erst recht stellt sich mir aber die Frage, welchen Sinn es haben soll, wenn sich das Polizeipräsidium Frankfurt am Main dafür lobt, "eindrucksvoll unter Beweis gestellt" zu haben, "an einem so offiziellen Platz wie dem Frankfurter Flughafen" eine "Person der Öffentlichkeit festzunehmen, ohne dass die Öffentlichkeit davon etwas mitbekommt", wenn gleichsam stehenden Fußes die Bundespolizei den Namen des Festgenommenen bekannt gibt.

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18 Kommentare

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 Allerdings frage ich mich, wieso diese geheime Kommandoaktion einer so langen Vorbereitungszeit bedarf, hat doch die Polizei in Frankfurt am Main sicher auch noch anderes zu tun

Ich denke, weil Herr K. zwischenzeitlich 3 Wochen dientlich in Kanada war

Die Frage ist wohl auch, warum man denn Herrn Kachelmann überraschend unbedingt am Flughafen mit so einer großen Planung festnehmen wollte. Schließlich arbeitet Kachelmann regelmäßig in Deutschland, ist Unternehmensinhaber und steht in der Öffentlichkeit als Moderator und personifizierter Wetterbericht.

Offenbar muss es noch andere Fakten geben, die der Öffentlichkeit nicht bekannt sind. Denn aus den bekannten Tatsachen lässt sich nur schwerlich ein Indiz für eine Fluchtgefahr herleiten, worauf der Haftbefehl ja ausgestellt wurde.

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Auch wenn ich kein Jurist bin: Soweit ich weiß hat Herr Kachelmann keinen festen Wohnsitz in DE. Wird bei sowas nicht "automatisch" recht schnell gleich Fluchtgefahr unterstellt?

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@snarf:

 

UHaft ist als stärkstes Druckmittel gegen einen Unschuldigen der heftigste Eingriff in die persönliche Lebensführung. Das gebietet demnach schon eine recht enge Auslegung der Fluchtgefahr im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Deshalb reicht nicht nur ein ausländischer Wohnsitz schon. Es müssen auch noch andere Gründe hinzukommen.

In meinem veralteten StPO-Kommentar steht zur Fluchtgefahr, dass diese vorliegt, wenn eine Entziehung vor dem Strafverfahren wahrscheinlicher ist als dass er sich diesem zur Verfügung halten wird. Dabei erfordert die Beurteilung die Berücksichtigung aller Umstände des Falls, insb. die Art der vorgeworfenen Tat, die Persönlichkeit, die Lebensverhältnisse, das Vorleben, das Verhalten nach und vor der Tat.(Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 112 Rn. 17, 19)

Die Tat ist schon ein schwerer Vorwurf. Vergewaltigung ist nach § 177 I, II ein Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren. Das bedeutet, dass dort regelmäßig auch keine Bewährung mehr in Betracht kommt. Dazu soll er noch ein Messer als Zwangsmittel genutzt haben, damit kommt § 177 III Nr. 1 in Reichweite, das bedeutete dann Mindeststrafe 3 Jahre.

Die Straferwartung alleine begründet aber noch keine Annahme der Fluchtgefahr, sie ist nur "Ausgangspunkt" für die Erwägung, ob ein Anreiz zur Flucht besteht.

 

Der Lebenswandel von K. und seine persönliche Situation werden wohl eher für ihn als gegen ihn sprechen. Einschlägige Vorstrafen gibt es auch nicht (soweit bekannt). Alleine diese Plus-Gründe wiegen schon recht schwer; das heißt, dass es schon empfindliche Gegenargumente geben muss, um einen normalen Menschen aus dem Leben zu reißen.

Was ich mir aber vorstellen kann (gerade aufgrund des zeitlichen Ablaufs):

-> angebliche Vergewaltigung im Februar -> Opfer geht zur Polizei und zur Rechtsmedizin -> K. fliegt zu Olympia -> Polizei und Staatsanwaltschaft bereiten die Verhaftung vor

Das wirft natürlich kein gutes Licht auf ihn. Vielleicht wurde der Haftbefehl erlassen, weil man dachte, dass er wohl in Kenntnis der Tat abgehauen ist nach Kanada, wobei man natürlich dann fragen muss, warum er dann einfach so via Deutschland zurückreist. 

Man muss ja auch sehen, dass während K. nichtsahnend in Kanada war, das Opfer bereits Polizei, Staatsanwaltschaft und ihren Anwalt eingeschaltet hat. Als K. wieder in Deutschland ankam, gab es damit mehr oder weniger vollendete Tatsachen, die dann erstmal nach und nach widerlegt werden müssen.

 

Man muss das im Übrigen auch ganz menschlich sehen. Die Bewertung der Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt, ist eine Bewertung, die auf vielen Wahrscheinlichkeitsannahmen beruht. Der Haftbefehl wird vom Amtsrichter erlassen. Dass dieser dann im Nachhinein ohne neue Fakten (Gutachten?) einen schon von ihm selbst erlassenen Haftbefehl aufhebt, ist doch eher unwahrscheinlich. Wenn sich ein gestandener Amtsrichter erstmal eine Meinung gebildet hat, ist es schwer, eine Meinungsänderung herbeizuführen, so dass diese Wahrscheinlichkeitsannahmen wieder zugunsten des Beschuldigten kippen.

Vermutlich wird sich der Strafverteidiger von K. eher ans Landgericht im Rahmen einer Beschwerde wenden, wenn es vor dem Haftrichter keinerlei Chancen sieht. Da sitzt dann zumindest nicht ein Richter, der seine eigene Arbeit in Frage stellen soll.

 

Das Lawblog von UV hat zwei lesenswerte kurze Artikel dazu beigesteuert:

 

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/03/23/die-automatische-flu...

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/03/24/prozessuale-grunde/

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Wie sollen sie denn darüber prahlen können wie unauffällig und geheim alles abgelaufen ist, wenn man den kachelmann am schluss vielleicht sogar unschuldig wieder gehen lassen muss?!?!

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Der Mannheimer Staatsanwalt Grossmann hat nun auch dem "Mannheimer Morgen" Auskunft gegeben. Dies hat sich nun in der deutschen Presselandschaft sehr weit verbreitet. Zwar geht Herr Grossamnn nicht auf Einzelheiten ein, aber er hält die Verurteilungswahrscheinlichkeit "nach derzeitigem Stand und nur nach diesem" für "deutlich höher" als 51%, der Schwelle der Anklageerhebung. Des Weiteren wird er so zitiert: "Es liegt auch an Herrn Kachelmann, wie schnell das Verfahren bearbeitet wird. Momentan sind die Verdachtsmomente erheblich", so Grossmann weiter. Soll wohl heißen: Wenn Herr Kachelmann den Vorwurf einräumt, dann kommt es schneller zur Anklage. Aber es ist natürlich nicht wirklich etwas Neues, dass Untersuchungshaft auch (natürlich völlig unbeabsichtigt) der Geständnisförderung dient.

Es gibt das böse Wort: "U-Haft schafft Rechtskraft". Und dann soll es auch noch sog. apokryphe Haftgründe geben, was natürlich immer bestritten wird.

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Auch ich halte die Formulierung des Sprechers der Mannheimer Staatsanwaltschaft für unglücklich, wenn er ohne weitere Erklärung sich dahingehend geäußert: "Es liegt auch an Herrn Kachelmann, wie schnell das Verfahren bearbeitet wird."

Auch störe ich mich an  Prozentangaben ("Verurteilungswahrscheinlichkeit bei 51%"), die das Gesetz so nicht kennt. Nach § 170 Abs. 1 StPO erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage, wenn die Ermittlungen hierfür genügenden Anlass bieten (sofern nicht das Verfahren nach dem Opportunitätsprinzip eingestellt wird). Genügender Anlass verlangt, dass der Beschuldigte der Straftat "hinreichend verdächtig" ist, d.h. bei vorläufiger Tatbewertung besteht die Wahrscheinlichkeit späterer Verurteilung. Der Erlass und die Aufrechterhaltung eines Haftbefehls verlangt aber ein mehr an Tatverdacht als für eine Anklageerhebung erforderlich ist, nämlich einen dringenden Tatverdacht, d.h. die große Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte Täter einer Straftat ist. Mit Prozentangaben lässt sich hierbei nicht mehr operieren. Auch erwecken Prozentangaben bei Nichtjuristen den Eindruck, die Verdachtsgrade könnten mathematisch bei exakt bei 51% oder auch z.B. bei 76% festgemacht werden. Dem ist aber nicht so.

Spätestens nach diesem neuerlichen Beispiel "aktiver Öffentlichkeitsarbeit" der Staatsanwaltschaft Mannheim müsste m.E. ein offizieller Rüffel erfolgen. Ich jedenfalls sehe nicht, warum aus anderen Gründen, als aus Gründen der "Litigation-PR" solche Äußerungen gegenüber dem "Mannheimer Morgen" erfolgen. Und die Presse darf das dann wegen des "Behördenprivilegs" auch noch ungeprüft weiterverbreiten. Ich habe meiner Empörung darüber mal versucht zusammenzufassen.

 http://www.moenikes.de/ITC/2010/03/25/turk-tauss-benaissa-und-jetzt-kachelmann-dringend-gesucht-grenzen-fur-die-offentlichkeitsarbeit-von-staatsanwaltschaften/

Spätestens auf dem Anwaltstag sollte man dazu m.E. auch konkrete Vorschläge an die Politik senden. Die Bestimmungen der RiStBV zur Öffentlichkeitsarbeit erscheinen mir jedenfalls genausowenig zureichend, wie diverse Richtlinien in den Ländern. Wenn es nicht anders geht, dann künftig in solchen Fällen halt wirklich nur noch schriftliche Stellungnahmen und kein "Geplapper" mehr mit der Presse...

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Anlässlich des Falles Kachelmann geben jetzt auch Schweizer Richter Interviews, ganz allgemein zur rechtlichen Problematik und natürlich ohne Preisgabe von Aktendetails (die dort auch nicht bekannt sein dürften).

Ein recht informatives Interview zur Problematik bei Ausage gegen Aussage bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung in einer Partnerschaft findet sich in der NZZ. Ohne zu sehr ins juristische Detail zu gehen, erläutert Peter Marti (Präsident der I. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich) ganz pragmatisch und für Laien verständlich, warum es durchaus zu einer Anklage kommen kann, dann aber doch der Zweifelsgrundsatz greifen kann (kurze Auszüge):

In intimen Situationen gibt es oft einen Graubereich. Wie kann man feststellen, wann eine Grenze überschritten wird? Wann wird es kriminell?

Schwierig ist es sehr oft dort, wo die subjektive Wahrnehmung der Beteiligten völlig unterschiedlich ist. Das Opfer meint, dem Täter mehr oder weniger klar signalisiert zu haben, es wolle nicht. Der Täter gibt an, nichts von einer solchen Ablehnung gemerkt zu haben. Und wenn er doch einen Widerspruch wahrgenommen hat, gibt er an oder vor, dies als allgemeine «Zickigkeit» des Opfers, als «zum Spiel gehörend» interpretiert zu haben. Eindeutig kriminell wird es sicher dann, wenn der Täter erkennen konnte und musste, dass das Opfer mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden ist, er diesen aber mittels Drohung, Gewaltanwendung oder psychischem Druck doch erzwingt.

Kommt das Gericht in der Regel zu einem eindeutigen Schuldspruch?

In solchen Fällen steht man als Richter am Schluss oft vor zwei Darstellungen des Geschehens, zwischen denen man sich nur schwer entscheiden kann. Beide Darstellungen können gleich überzeugend oder gleich nicht überzeugend klingen. Es kann sein, dass man zu dem Schluss kommt: Ja, da gab es einen Geschlechtsverkehr und es ist auch Gewalt im Spiel gewesen. Aber dem Mann kann man nicht nachweisen, dass er subjektiv erkennen konnte und musste, es sei gegen den Willen der Frau geschehen. Dann hat man das juristische Ventil «in dubio pro reo», das viele falsch verstehen. Im Urteilsdispositiv sieht ein solcher Freispruch genau gleich aus wie ein Freispruch bei erwiesener Unschuld (beispielsweise bei einem «wasserdichten» Alibi). In der Urteilsbegründung wird jedoch genau beschrieben, dass und welche Zweifel bestehen. Das ist dann ein Freispruch «zweiter Klasse».

http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/fuer_die_frau_ist_das_ein_horrort...

Für Kachelmann hängt natürlich alles davon ab, ob die Rechtsmedizin die nachgewiesenen Verletzungen eindeutig Fremdverschulden zuordnen kann oder aber ob Selbstverletzung in Betracht kommt. Möglicherweise wird die Verteidigung auch einen eigenen Sachverständigen zur Klärung dieser Frage im Vorfeld beauftragt haben und wartet mit einer Haftprüfung, bis dieses Gutachten vorliegt. Das ist jedenfalls erfolgsversprechender als jetzt mit dem Kopf gegen die Wand zu rennen. Die Staatsanwaltschaft und auch der die U-Haft anordnende Ermittlungsrichter haben, so die bisherigen Verlautbarungen, jedenfalls bisher keinen Zweifel am Fremdverschulden. Der Leser der Presseverlautbarungen der Staatsanwaltschaft hat somit den Eindruck, dass die vorliegenden Beweise (Verletzungen) durch die Rechtsmediziner gründlich überprüft und "wasserdicht" sind. Mal abwarten, ob den Rechtsmedizinern bisher die richtigen Fragen gestellt wurden. Wenn ja, sieht es möglicherweise schlecht aus für Kachelmann. Wenn nein - dann wäre das ein übles Versäumnis in der Ermittlungsarbeit.

Sehr spannend, die hier geführte Diskussion, nur ob sie wirklich zielführend ist, ich weiß es nicht. Wenn Deutschland sich weiter Rechtsstaat rühmen will und sich auf die sog. Normenhierarchie unter dem Dach des Grundgesetzes beruft, dann stinkt es in diesem Hause zum Himmel, weil sich offenbar niemand der drei Gewalten an die zwingenden und bindenden Rechtsbefehle des Grundgesetzes hält.

Da springt einem z.B. die die Grundrechte garantieren sollende Gültigkeitsvorschrift gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ins Auge. Prüft man diese zwingende "muss"-Vorschrift, die keinen Ermessenspielraum weder dem einfachen Gesetzgeber noch den Gerichten, geschweige denn dem BverfG einräumt, z.B. an der 1950 beratenen und neu verabschiedeten Strafprozessordnung nach, dann mangelt es dieser an der Erfüllung des Zitiergebotes. Die Folge ist und das haben die Väter und Mütter des GG ausdrücklich so gewollt, die Ungültigkeit des gesamten Gesetzes vom Tage seines scheinbaren Inkrafttretens!!!

Wo sind die Rechtsprofessoren, die Anwälte und Richter und reklamieren / remonstrieren und entscheiden gegen den einfachen Gesetzgeber? Der Grundrechtsträger hat einen absoluten Anspruch auf nach den zwingenden Gültigkeitsvorschriften des Grundgesetze zustande gekommene einfache Gesetze seit dem Inkrafttreten des BGG am 23.05.1949. Gemäß Art. 123 Abs. 1 GG darf alles Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des ersten Deutschen Bundestages nur fort gelten, wenn es dem GG entspricht! Das sog. Zitiergebot sollte, so steht es in den Protokollen des parl. Rates und nicht in der Naziliteratur des Mangoldt- und oder Maunz-Dürig-Kommentars, Grundrechtseinschränkungen nur nach reiflicher Überlegung möglich machen, außerdem hat das sog. Zitiergebot eine Signalfunktion an den Anwender des Gesetzes ebenso wie an den möglichen Adressaten, nämlich den Grundrechtsträger.

De facto ist die StPO seit dem Jahr 1950 ungültig und das in diesem so hochgepriesenen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland. Details finden sich auf der Seite www.zitiergebot.org. Wer übrigens sich auf die 39 Entscheidungen des BverfG hier berufen möchte, sollte diese erst einmal studieren, sind sie doch bis auf die Mutzenbacher-Entscheidung allesamt falsch. Eine derartige Beugung des Rechts ist nicht als Zufall anzusehen. Das BverfG kann und darf den Wortlaut des GG nicht ändern, es hat keine konstitutive Macht. Der Rechtsbefehl ist daher auch bedingungslos vom BverfG umzusetzen mit der Folge, dass dort vorgelegte Gesetze deklaratorisch für nichtig erklärt hätten werden müssen und zwar wie am Fließband, wollte man das Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm jemals wirklich akzeptiert haben. Ich bin gespannt, ob und wie unter diesen Aspekten hier diskutiert werden wird. 

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Es gibt neues Litigation-PR-Fernsehen (ganz modern als Internet-TV) mit dem Mannheimer StA:

http://bongo.zoomin.tv/videoplayer/index.cfm?id=377566&mode=normal&quali...

(voher ein paar Sekunden Werbung)

Kachelmann angeklagt - Jetzt spricht der Staatsanwalt
Die Staatsanwaltschaft hat gegen Jörg Kachelmann Anklage erhoben. Dem 51-Jährigen wird Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen.

 

@ insider

Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen. Nur kann ich nicht verstehen, warum die Verletzung des Zitiergebots bei "unserem" Thema allein zielführend sein soll. Vielleicht helfen Sie mir auf die Sprünge.

@Dr. Iris Ertan

Besten Dank für den Link! - Für die Mitleser erlaube ich mir aus der FAZ vom 20.5.2010 Nr. 115 S. 9) zu zitieren, um den Tatvorwurf der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung nach § 177 Abs. 4 Nr. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 , § 52 StGB zu konkretisieren: "Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gibt es hinreichende Beweise für den Verdacht, dass Kachelmann in der Nacht des 9. Februar ´seine 36 Jahre alte langjährige Freundin, die sich von ihm trennen wollte`, zum Geschlechtsverkehr gezwungen hat. Kachelmann soll seiner Lebensgefährtin ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 8 cm vor den Hals gehalten haben. Er soll, so die Staatsanwälte, die Frau während und nach dem Geschlechtsverkehr mit dem Tod bedroht haben."

Die Vergewaltigung nach § 177 Abs. 4 StGB ist mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren bedroht, in einem minder schweren Fall reduziert sich die Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren. Tateinheit bedeutet vorliegend, dass dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze  verletzt, weshalb nur auf eine Strafe erkannt wird. Maßgeblich ist dabei Strafnorm, welche die schwerste Strafe androht (vorliegend laut Anklage § 177 Abs. 4 StGB).

 

Hallo!
Ich halte es schon für einen Justizskandal der in der Anklage gegen den Herrn Kachelmann abläuft, in dem es so aussieht das ein Staatsanwalt nur nach belastendem Material sucht und nur danach handelt als ob alles völlig klar ist.
Dabei Untersuchungsergebnisse nicht abwartet sondern durch die Anklageerhebung Fakten schafft.
Ich frage mich ob der Staatsanwalt die Anzeige der Frau und die Beurteilungen der Untersuchungen wirklich unvoreingenommen und mit voller Aufmerksamkeit gelesen hat?
Ich halte es für eine unmögliche Herangehensweise das nicht auch genau hingeschaut wurde was ein solcher Vorwurf eventuell ausser dem Recht genüge zu tun beabsichtigt und ob es entlastende Punkte gibt.
Einer enttäuschten Frau die sich mit anderen Frauen möglicherweise vorher abgesprochen hat und sich auf die angebliche Vergewaltigung den Fakten nach augenscheinlich vorbereitet hat ist für mich mehr als unglaubwürdig. Die Zweifel an Ihrer Aussage wegen nicht vorhandener logischer Zusammenhänge und teilweise unmöglicher Geschehensabläufe kommen jetzt noch dazu.
Ebenfalls die weiteren Indizien die angeführt wurden aber von den Experten entweder als nicht klar aussagefähig oder sogar als entlastend für den Herrn Kachelmann gewertet wurden.
Ich habe mir angewöhnt beide Seiten zu hinterforschen und da sehe ich eine vorgetäuschte Vergewaltigung und einen in der Sache unschuldigen Herrn Kachelmann.
Ich denke ich stehe mit meiner Meinung nicht alleine da. Im Internet geführte Befragungen geben das Gefühl von mehr als 60%
die eine entsprechende Meinung wie ich haben wieder.
Meiner Meinung nach ist jeder Tag den Herr Kachelmann einsitzt ein Tag zuviel. Wenn ich in meiner Arbeit so an Probleme herangehen würde wie die Staatsanwaltschaft die diesen Fall bearbeitet, käme ich nie zu einem befriedigenden Ergebnis, sondern könnte mir warscheinlich eine neue Beschäftigung suchen.
Sentinel

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Hallo!

Ich habe gerade einen Beitrag zu dem Fall Kachelmann in einem Emma-Blog gelesen.

Dort wurde sinngemäß in wütenden Worten die Behauptung aufgestellt das das Gutachten durch Frau Prof.Dr. Luise Greuel ein Gefälligkeitsgutachten ist..

Ich verstehe die Autorin so das Sie der Meinung ist eine Frau lügt nicht, eine Frau betrügt nicht und eine Frau erfindet keine falschen Beschuldigungen.

Davon geht wahrscheinlich auch der Staatsanwalt im Fall Kachelmann aus.

Das mag für die Mehrheit der Frauen stimmen. Es gibt aber in unserem Leben immer auch Ausnahmen.

Ich glaube nicht dass meine geschiedene Frau die einzige Ausnahme ist.

Sie ist 1984 “aus Spaß” mit einem 20 cm langen Küchenmesser auf mich losgegangen.

Das war schon sehr erschreckend und ich werde mein leben lang die Schmerzen nicht vergessen als ich mich durch hastiges klettern auf unser Hochbett in Sicherheit brachte.

Dabei mir den Kopf so stark an der Zimmerdecke gestoßen habe das ich mir fast denSchädel gebrochen habe.

Daraufhin ließ Sie von mir ab.

Das ist nicht passiert weil ich Ihr etwas getan hatte oder tun wollte, sondern wie ich später erfuhr weil sie einen Anderen hatte.

Als ich das heraus bekam bin ich mit Ihr zur Eheberatung gegangen.

Dort war man nach einem Gespräch der Eheberaterin mit meiner geschiedenen Frau selbstverständlich der Meinung dass es an mir lag weil ich ja fremd gegangen war?

Das ist zwar nicht der Fall aber das wurde von der Eheberaterin behauptet.

Das die Schuld immer beim Mann liegt wird scheinbar in unserer Gesellschaft als eine sicher geltende Tatsache vorausgesetzt.

Ich habe mich damals nicht zur Polizei getraut!

Unter diesen Bedingungen sah ich eine Lösung unserer Familienprobleme als unmöglich an.

Wegen unserer fünf Kinder verzichtete ich damals auf eine Scheidung.

Jetzt sind meine Kinder erwachsen. Ich bin geschieden und wieder glücklich verheiratet.

Ich habe aber daraus gelernt dass Frauen durchaus in der Lage sind zu Lügen, zu Betrügen und falsche Beschuldigungen zu erfinden.

Unter diesem Aspekt habe ich von Anfang an den Fall Kachelmann verfolgt.

Bin aber so herangegangen das ich versucht habe alle verfügbaren Fakten neutral zu bewerten.

Allerdings schrillten bei mir sehr schnell die Alarmglocken. Irgendwie kam mir das Gefühl das kennst du!

Die Anschuldigungen gegen den Herrn Kachelmann kamen mir vor wie eine schlecht inszenierte Veranstaltung.

Das was an Fakten angeboten wurde passte in keine Logik!

Nach den Widersprüchen und den aufgedeckten Lügen des angeblichen Opfers, sowie den Gutachten der Experten die meines Wissens keinen eindeutigen Beweis für die Schuld des Herrn Kachelmann geben.

Im Gegenteil Ihn hauptsächlich entlasten frage ich mich ob nicht auch intensiv untersucht werden muss ob eine falsche Anschuldigung vorliegt.

Ich Frage mich auch warum unter diesen Gesichtspunkten der Herr Kachelmann noch in Haft ist?

Was liegt außer den Anschuldigungen des angeblichen Opfers und den bis jetzt bekannten Fakten die meiner Meinung für die Unschuld des Herrn Kachelmann sprechen vor?

Ist es wirklich so wie von vielen vermutet wird das die Staatsanwaltschaft sich so sehr festgelegt hat dass Ihr eine Umkehr in die Realität zu schwer fällt?

Auch die Falschmeldungen der Medien nach bekannt werden der neuen Fakten über dieverminderte Glaubwürdigkeit des angeblichen Opfers das der Herr Kachelmann jetzt sofort entlassen wird sind der der Wahrheitsfindung und damit der Sache des Herrn Kachelmann nicht förderlich meiner Meinung aber zum wieder Anheizen der Gegenstimmung gewollt.

Sentinel

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