OLG Saarbrücken: Lebensversicherer dem Nachlassinsolvenzverwalter auskunftspflichtig

von Dr. Claus-Henrik Horn, veröffentlicht am 27.04.2010
Rechtsgebiete: InsolvenzrechtLebensversicherungErbrecht|4178 Aufrufe

Der Verstorbene hatte lebzeitig seine Ehefrau zur Bezugsberechtigten seiner Lebensversicherungen eingesetzt. Als er starb, war er überschuldet, so dass ein Nachlassinsolvenzverwalter die Erbschaft abzuwickeln hatte.

Insolvenzverwaltern obliegt generell die Pflicht, die Masse zu vermehren. Um die Begünstigung der Ehefrau durch den Verstorbenen mit den Versicherungszahlungen anfechten zu können, forderte der Insolvenzverwalter von der Lebensversicherung dezidierte Auskünfte zu den Versicherungsverträgen. Die Ehefrau als Bezugsberechtigte ist nämlich nicht auskunftsverpflichtet.

Das OLG Saarbrücken gab dem Insolvenzverwalter Recht (rechtskräftiges Urteil vom 03.03.2010, Az. 5 U 233/09). Genauso, wie Erben von den Lebensversicherern sich rundum über Versicherungsverträge des Verstorbenen informieren können, sei auch der Nachlassinsolvenzverwalter berechtigt. So eröffnet das OLG Saarbrücken dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit, die Begünstigung zugunsten der Ehefrau anzufechten und damit die Masse zu mehren - zugunsten der Gläubiger des Verstorbenen.

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