Reisefreiheit im Verwaltungsrecht

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 28.06.2010

Mit der Frage, ob die Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, hat sich das VG Aachen im Beschluss vom 08.06.2010 – 6 K 1309/06.A, 6 K 1309/06 – beschäftigt. Das Gericht kam dabei zu dem zutreffenden Ergebnis, dass entgegen der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertretenden Auffassung angesichts des Wortlauts und der Entstehungsgeschichte von § 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO  daran festzuhalten ist, dass Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten stets erstattungsfähig seien. Mangels gegenteiliger gesetzlicher Regelung dürften die Beteiligten eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens in den Grenzen von Treu und Glauben ohne kostenrechtliche Nachteile jeden beliebigen Anwalt in Deutschland mit der Prozessvertretung beauftragen.

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