Arbeitnehmerdatenschutz und Überwachung - noch manches unklar

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 12.07.2010

Die Bundesjustizministerin will eine gesetzlich geregelte Möglichkeit für Unternehmen, heimlich Daten ihrer Mitarbeiter zu erheben, überdenken.  Die Justizministerin reagierte damit auf Kritik an Neuregelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz im  BDSG  bei einer Podiumsdiskussion der Akademie für Politische Bildung in Tutzing.

Frau Leutheusser-Schnarrenberger berichtete im Rahmen der Expertentagung über den Stand des Gesetzesentwurfs zwischen den beteiligten Ministerien für Justiz, Wirtschaft und Arbeit sowie dem federführenden Innenministerium. Einen Zeitplan für die Verabschiedung gibt es wohl nicht.

Die Ministerin befürwortet ein "Stufenkonzept" für Datenerhebungen durch die Arbeitgeber. Nur bei konkretem Tatverdacht sollen auch personenbezogene Daten überprüft werden können, zuvor allenfalls anonymisierte Stichproben möglich sein. Eine Bespitzelung durch Detektive oder heimliche Videoaufnahmen dürften nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen werden..

Andere strittige Punkte sind erlaubte Internetrecherchen und Gesundheitschecks vor Einstellungsgesprächen. Was offen im Netz zugänglich sei, das dürfe auch ein Personalchef sehen, sagte Leutheusser-Schnarrenberger, er dürfe sich aber nicht in ein soziales Netzwerk "einschleichen".

Wie steht die Beck-Community zur Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes, der nun mittlerweile gut 10 Jahre in der Diskussion ist?  

Link auf der Webseite des BfDI: http://www.bfdi.bund.de/nn_530440/DE/Themen/Arbeit/Arbeitnehmerdatenschutz/Artikel/Arbeitnehmerdatenschutzgesetz.html

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