Maria Vuvuzela

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 12.07.2010
Rechtsgebiete: NamensrechtFamilienrecht2|3863 Aufrufe

Die SZ berichtet, dass eine Ehepaar aus Uruquay beabsichtigt, seine neugeborene Tocher Maria Vuvuzela zu nennen. Das Standesamt in Montevideo habe aber noch keine Entscheidung getroffen, da ein Gesetz ausdrücklich verwirrende, außergewöhnliche oder lächerliche Namen verbiete.

Und bei uns ?

Anstößige und lächerliche Vornamen verletzen nach Auffassung von Coester in Staudinger § 1616 RN 60 das Kindesinteresse. Sie sind unzulässig und können nicht wirksam erteilt werden. Dies ist dann der Fall, wenn die Eltern sich für einen Vornamen entscheiden, der die naheliegende Gefahr begründet, daß er Befremden oder Anstoß erregen, den Namensträger der Lächerlichkeit preisgeben und ihn in der Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigen wird. Als Beispiele werden u.a.  genannt: „Gastritis“, „Meningitis", "Pillula“, „Ogino“, „Gin", „Princess Anne" und "Michiko-Carol-Lee-Ann-Prestige".

Wollen wir hoffen, dass die kleine Uruquayanerin sich nicht zu einer blöden Tröte entwickelt - obwohl verdienten hätten es die Eltern.

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2 Kommentare

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Eine südafrikanische Dame hat ihre am Tag des Eröffnungsspiels geborene Tochter "Fifa" genannt. Das wirft zumindest zwei Fragen auf:

 1) Gibt es keine Der-Name-soll-das-Kindswohl-nicht-beeinträchtigen-Regel in S-Afrika?

und

2) Markenmäßige Benutzung?

0

Nun ja, in Afrika (speziell Westafrika) gibt es ja auch Mädchen. die Fanta heißen (die älteren unter den Lesern werden sich noch an die Fernsehserie "roots" erinnern)

Wie ich den Blatter kenne, werden die markenrechtlichen Probleme sicher größer

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