Brunner-Prozess: Ein Plädoyer für die Hauptverhandlung

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 16.07.2010

Seit wenigen Tagen findet die Hauptverhandlung statt in einem Prozess, der schon entschieden schien. Dominik Brunner, zivilcouragierter Helfer von Jugendlichen, die in der S-Bahn bedroht wurden, dann selbst tödlich verletztes Opfer zweier halbwüchsiger Rowdies. Eine Anklage sogar wegen Mordes schien angebracht und auch das entsprechende Urteil war absehbar. In den Internet-Meinungsforen der überregionalen Presse war die Auffassung verbreitet, eine Verteidigung sei in diesem Fall überflüssig bis unverschämt, auch fand sich die Meinung, man solle in solchen Fällen auf eine Hauptverhandlung verzichten und gleich zur Höchststraf-Verurteilung übergehen. Die Berichterstattung über den Fall legte solche von Empörung getragenen Schlussfolgerungen des Publikums nahe.

Liest man aber nun die Berichte über die Hauptverhandlung - etwa auf Spiegel-Online, in der FAZ oder SZ, zeigt sich, dass die Hauptverhandlung gerade in solchen Fällen unverzichtbar ist. Die Zeugen widersprechen einander bzw. der Anklage, selbst wenn sie zu den von Brunner beschützten Jugendlichen gehören (welt-Online). Sie erinnern sich zum Teil nur noch ungenau oder gar nicht richtig. Einige geraten auch in Widerspruch zu ihrer von der Polizei aufgezeichneten Aussage im Ermittlungsverfahren. Es kann - obwohl doch alles so klar schien - auch anders gewesen sein, die Mordanklage ist möglicherweise nicht mehr zu halten.

Zwei Dinge möchte ich dazu anmerken:
Erstens kann, egal wie es am Ende ausgeht, dieser Fall belegen, wie wichtig eine Hauptverhandlung ist, eine möglichst unvoreingenommene Beweisaufnahme in foro. Wenn sich die Richter in diesem Fall wirklich der vorweggenommenen Verurteilung entziehen können und versuchen, sich selbst ein Bild zu machen, dann wäre dies zugleich ein wichtiges Plädoyer für die Hauptverhandlung.
Zweitens belegt zumindest die gestrig bekannt gewordene Abweichung zwischen polizeilichem Vernehmungsprotokoll und Aussage in der HV erneut, wie wichtig es ist bzw. wäre, eine polizeiliche Vernehmung aufzuzeichnen. Und zwar auch in vermeintlich "eindeutigen" Fällen.

Zum verschiedentlich (zum Teil mit Befremden) berichteten "fürsorglichen" Verhalten des vors. Richters gegenüber den Angeklagten, schreibt Benno Hurt gestern in der SZ - lesenwert.

 

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6 Kommentare

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Dass in irgendwelchen Internet- Meinungsforen der "Volksgerichtshof"-Pöbel möglichst die sofortige Todesstrafe ohne Hauptverhandlung fordert, nehmen Sie doch nicht ernsthaft zum Anlass für ein Plädoyer für die öffentliche Hauptverhandlung, oder?

Wenn die polizeiliche Vernehmung "aufgezeichnet" wird (wird sie ja in der Regel, und dann eben geschrieben), kann man aus der Tonaufzeichnung auch nur die Vorhalte machen, die man aus dem schriftlichen Vernehmungsprotokoll ersieht.

Jeder, der einmal eine Hauptverhandlung erlebt hat, kann sich denken, wie spaßig die Niederschriften von vollständigen Tonbandaufzeichnungen aussehen würden: ÄÄÄÄH, Hüstel, Mhm, Räusper; von etwaigen gewundenen (leider ist es so: meist von Verteidigerseite, sofern bei Vernehmungen anwesend) Fragestellungen der Sorte "habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, Sie seien der Meinung gewesen, der Beschuldigte habe gesagt, sie hätten geglaubt..."

Oder die selbstverständlich die Zuverlässigkeit der bisherigen Angaben des Zeugen mit einem Schlag vernichtende Allzweckfragewaffe des Verteidigers "Können Sie ausschließen, dass es nicht doch anders war...." (worauf die treffende Erwiderung wäre: Ich kann auch nicht ausschließen, dass es den Osterhasen gibt)

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In einem hat Herr Hurt recht: man neigt als Verteidiger dazu, sich gegenüber freundlichen Richtern zu nachgiebig zu zeigen. Der "Wolf im Schafpelz" ist wesentlich gefährlicher  als ein Richter, der durch den "Kasernenton" im Gerichtssaal gleich zeigt, wo der Hammer hängt. Entgegen der hierdurch wohl beabsichtigten Einschüchterung haben die meisten Verteidiger weniger Probleme damit, einen solchen "Griesgram" mit Anträgen zu überschütten als den charmanten Kollegen.

 

Auf der anderen Seite darf eine freundliche Atmosphäre natürlich auch nicht sofort Anlaß zu Argwohn geben.

 

Am "Heimatgericht" des Verteidigers wissen sich Richter und Anwälte nach einer Weile einzuschätzen. Verteidigung in der Fremde ist für beide Seiten oftmals schwerer. Man kennt sich nicht, mag einander nicht Unrecht tun, doch auch nicht zu nachgiebig sein.

 

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Man darf nicht vergessen, dass wir es mit einem Verfahren zu tun haben, welches nach den Regeln des JGG abzulaufen hat. Es ist löblich für den Vorsitzenden auch gegenüber jugendlichen Angeklagten Respekt zu zeigen. Ich erlebe häufig leider das Gegenteil. Das sollte aber auf der anderen Seite nichts mit "Schauspielerei" zu tun haben. Insoweit ist die Anmerkung von Benno Hurt in der SZ befremdlich. Denn gerade diese "Schauspielerei" führt doch häufig zu einer Atmosphäre, die von Misstrauen bestimmt wird. Wenn ein Verfahren von den Beteiligten offen im Kampf ums Recht geführt wird braucht es kein Theater. 

Natürlich brauchen wir die Hauptverhandlung. Aber der Zeuge hat doch bereits im Ermittlungsverfahren teilweise mehrfach ausgesagt. Dieses Ermittlungsverfahren wird, soweit es sich um polizeiliche Vernehmungen handelt, ohne Beteiligung der Verteidiger geführt. Die Vernehmungsregeln werden häufig nicht beachtet. Die Zeugen werden mit Fragen bombardiert, ohne zunächst den Bericht abzuwarten. Und Fragen sind häufig durch den Ermittlungsdruck und die Ermittlungshypothese gefärbt. Und wenn dann dieser Zeuge in der Hauptverhandlung mit seinem Protokoll konfrontiert wird, kommt meist die Antwort: Wenn ich das damals so gesagt habe, wird das wohl stimmen.

@klabautermann: Die vermeintliche Nichtigkeit meines Anlasses zum Beitrag nehmen Sie zum Anlass einer Kommentierung?

Ernsthaft: Gerade die von Herrn Hüttemann aufgeworfenen Probleme bei Vernehmungen im Ermittlungsverfahren (Missachtung der Vernehmungsregeln, Bombardement mit Fragen, Suggestivfragen wegen "Färbung" durch Ermittlungshypothesen) lassen sich nicht durch - immer noch übliche - zusammenfassende Vernehmungsprotokolle der Vernehmenden, sondern nur durch Aufzeichnung nachvollziehen. Es ist eben nicht "sein" Protokoll, mit dem er konfrontiert wird, sondern das, was der Vernehmende (sicher meist in bester Absicht) gefertigt hat, und das ist häufig bestimmt durch das, was dieser hören wollte. Herr Hüttemann hat wohl Recht, dass dann die Antwort nahe liegt: "Wenn ich das damals so gesagt habe....". Dennoch ist doch die einzige Möglichkeit, solche Dinge nachzuvollziehen und kritisch zu hinterfragen eben die Hauptverhandlung, so wenig perfekt sie häufig abläuft.

@Martin: Sicherlich ist die Vertrautheit mit dem Verhandlungsstil eines bestimmten Vorsitzenden ein Vorteil der "Heimatverteidigung" - allerdings kennen dann die Richter auch umgekehrt den Stil des Verteidigers...

@Herr RA Hüttemann: Zur "Schauspielerei": Ich habe Hurts Beitrag nicht als Aufforderung zur Schauspielerei gelesen, sondern als Hinweis, wie eine Hauptverhandlungsatmosphäre geschaffen wird, die möglicherweise nach außen als unangemessen milde wirkt, aber dennoch ihre Zwecke erfüllt. Der Richter sollte nach meiner Auffassung natürlich nicht seine Persönlichkeit verleugnen oder gar regelrecht schauspielern, aber - wie Sie ja zutreffend sagen - sich um eine jugendgerichtlich angemessene Verfahrensleitung bemühen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Vorweg: Mein Statement ist spekulativ und extrem subjektiv; ein Eindruck, nicht mehr.

Mein Eindruck ist, dass die Hauptverhandlung in diesem Fall ein Spiegelbild unserer auf Ego getrimmten Gesellschaft ist: Der "Gutmensch" Brunner soll den Makel "selbst schuld" erhalten, dem getöteten Helfer die kalte Schulter gezeigt werden. Würde der Prozess so enden, wäre das eine Heiligsprechung des Ignorantentums: "Misch' dich bloß nicht ein und mach' dich wichtig".

 

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Sehr geehrter torge,

vielen Dank für Ihren "Eindruck". Er deckt sich nicht mit meinem. Mein Eindruck ist, dass "unsere auf Ego getrimmte Gesellschaft" nach einem Helden wie Dominik Brunner dürstet, jemandem, der sich (vielleicht auch gegen jede Vernunft) für Schwächere einsetzt. Dass er getötet wurde, hat deshalb so starke Emotionen erzeugt. Und diese starken Emotionen mussten fast unweigerlich in einer Hauptverhandlung gestört und enttäuscht werden. Gern wollten wohl die meisten Menschen, dass sich das alles so abspielte, wie sie gedacht haben, nämlich eindeutig weiß/schwarz, Held/Mörder. Aber die Wahrheit ist oft komplexer, unklarer, nicht so eindeutig. Ungerecht, aber typisch ist, dass es jetzt in den Medien zum Teil Ausschläge in die Gegenrichtung gibt. Aber dass "dem getöteten Helden die kalte Schulter gezeigt werden soll" - das kann ich bisher nicht erkennen.

Die Anklage "Mord" folgte der öffentlichen und veröffentlichten Meinung. Meine Einschätzung ist, dass das Urteil wahrscheinlich  nicht auf Mord lauten wird. Eine solche Abweichung von der Anklage wäre aber nichts Ungewöhnliches, dafür haben wir ja unabhängige Gerichte, die auf die Meinung der "Gesellschaft" gerade keine Rücksicht nehmen sollen. Es wird aber immer noch über ein Unrecht geurteilt werden, und die Angeklagten werden "gerecht" bestraft werden, so meine Einschätzung. Eine "Heiligsprechung des Ignorantentums", das kann ich nicht darin sehen, wenn es am Ende statt Mord Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge heißen sollte.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

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