Grundsatzentscheidung des BGH zur Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 25.07.2010

Der BGH hat im Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 232/09 -  wichtige Grundsätze zur Anwaltsbeiordnung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe aufgestellt. So genügt nach dem BGH in Verfahren, in denen eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben ist, die Schwierigkeit der Sachlage oder die Schwierigkeit der Rechtslage, also jeder der beiden genannten Gesichtspunkte für sich allein, um die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe als erforderlich erscheinen zu lassen. Ferner hat der BGH sich auf den Standpunkt gestellt, dass im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung auch die subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten zu berücksichtigen sind. Andererseits hat der BGH jedoch der Auffassung eine Absage erteilt, dass Regeln herausgebildet werden könnten, nach denen der mittellosen Partei für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich ein Rechtsanwalt beizuordnen sei; ein Regel-/Ausnahmeverhältnis sei nach der gebotenen individuellen Bemessung nicht mit dem Gesetz vereinbar

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