Babyface nicht bei facebook & Co

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 27.07.2010
Rechtsgebiete: Familienrecht5|4750 Aufrufe

Der nichteheliche Vater war sooo stolz auf seinen Sprößling, dass er insgesamt 23 Fotos des 1 1/2 Jährigen auf einer Seite im Internet veröffentlichte.

Der alleinsorgeberechtigten Mutter gefiel dies überhaupt nicht. Sie erwirkte als ges.Vertreterin des Kindes eine einstweilige Verfügung gegen den Vater.

Aus den Gründen

Das Persönlichkeitsrecht des Verfügungskl. in der Ausformung des sogenannten Rechts am eigenen Bild wird durch den Verfügungsbekl. verletzt, weil dieser Fotos, welche erkennbar den Verfügungskl. zeigen, ins Internet auf der Seite www. m..net eingestellt hat, ohne hierfür die nach § 22 KUNSTURHG  erforderliche Einwilligung des Abgebildeten bzw. der allein erziehungsberechtigten Kindesmutter zu besitzen.

Unstreitig ist der Verfügungsbekl. ohne Wissen und Wollen des Verfügungskl. bzw. seiner Vertretungsberechtigten in den Besitz der streitgegenständlichen Fotos vom Verfügungskl. gelangt. Ebenso unstreitig ist, dass er diese auf der genannten Internetseite veröffentlicht hat. In der mündlichen Verhandlung hat der Verfügungsbekl. ausgeführt, dass jedermann, der sich auf der Seite „m..” zuvor kostenlos angemeldet hat, Zugriff auf diese Fotos hat, der Kreis der Zugriffsberechtigten also in keiner Weise beschränkt ist. Damit liegt aber ein „Verbreiten” wie auch ein „öffentlich zur Schau stellen” i.S. des § 22 KUNSTURHG   vor

Der Verfügungsbekl. kann sich auch nicht auf eine rechtfertigende „Einwilligung” des Abgebildeten bzw. seines gesetzlichen Vertreters i.S.des § 22 KUNSTURHG  berufen, weil die allein erziehungsberechtigte Mutter des Verfügungskl. diese Einwilligung versagt hat. Demgegenüber sieht das Gericht kein Recht des Verfügungsbekl. als nichtehelichem Vater des Verfügungskl., Fotos vom Verfügungskl. im Internet zur Schau zu stellen und zu verbreiten. Dies mag – wie oben ausgeführt – hinsichtlich des Vorzeigens solcher Fotos im engsten Familien- und Freundeskreis des nichtehelichen Vaters anders zu beurteilen sein.

AG Menden v. 3.2.10 - 4 C 526/09, NJW 2010, 1614

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5 Kommentare

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Ich denke, dass das Gericht im Namen des Kindeswohls richtig entschieden hat. Ich bin auch bei einem sog. "sozialen" Netzwerk angemeldet und muss immer wieder feststellen, dass junge Eltern unbedarft Bilder ihrer ebenfalls (sehr jungen) Kinder ins Internet stellen - von der Möglichkeit die eigene Profilseite zu verschlüsseln wird oftmals kein Gebrauch gemacht. Das halte ich persönlich für sehr leichtsinnig. Für Kriminelle, namentlich Pädophile und potenzielle Entführer, bieten solche sozialen Netzwerke i.V.m. Google Earth, um die Umgebung auszuspionieren, ungeahnte Möglichkeiten, um ihre kriminelle Energie auszuleben. Das ist natürlich nur die "moralische" Seite hinter der juristischen nach §§ 1004, 823, 12, BGB i.V.m. dem Recht am eigenen Bild und § 22 KunsturhG.

Was ich immer noch nicht verstehe ist, warum die nichteheliche Mutter noch immer dem nichtehelichen Vater (der sich nach obigen Angaben ja wohl zu kümmern scheint) automatisch vorgezogen wird?

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Puh der Kommentar ist schon sehr ... mir fehlen die Worte!

Er gibt einem schon das Gefühl, dass man sich lieber irgendwo einsperren sollte.

 

Mir ist natürlich klar, dass überall im Internet (Der Spiegel der Gesellschaft) gefahren auf Kleinstkinder wirken können. Diese terroristischen Angriffe auf Kleinstkinder im Internet müssen natürlich verhindert werden.

 

Ich kann dem Urteil nur zustimmen. Jedoch nicht wegen den Gefährdern der Kleinstkinder sonden einfach wegen dem Gesunden Menschenverstand, die Privatsphäre von Kindern zu schützen. Dabei sind nicht nur die Gefährder Netzwerke zu betrachten sondern es sollten genauso Zeitungen, Kindergärten und Schulen betrachtet werden, die teilweise mit erschreckendem Leichtsinn Daten über z.B. eingeschulte Kinder auf Ihre "Homepage" setzen.

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Sehr geehrter Herr Pirat,

und worin unterscheidet sich jetzt die Zielrichtung Ihres Kommentars von meinem? Sie reden auch über den Leichtsinn mit dem mit Daten umgegangen wird. Das tue ich auch. Darüber hinaus ist mein Kommentar überhaupt nicht so realitätsfern bzw. dystopisch. Man liest in der letzten Zeit vermehrt, dass sich Pädophile bei SchülerVZ anmelden, um mit den Mitgliedern Kontakt aufzunehmen. Zuletzt in den Medien war der Fall eines Voyeurs, der über SchülerVZ Fotos mit einem Trojaner verschickte, wodurch dieser Zugriff auf die Webcam erhielt. So unwahrscheinlich ist das also nicht.
Darüber hinaus ist die Nutzung von Google Earth zu kriminellen Zwecken mittlerweile ein alter Hut ...

... das sollte Ihnen als "Pirat" - wenn ich die Partei mal damit assoziieren darf - eigentlich hinlänglich bekannt sein. Ansonsten haben Sie die Zielsetzung Ihrer Partei nicht so recht verstanden.

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Sehr geehrte(r) Herr/Frau Kant,

 

zunächst möchte ich mich für meinen etwas emotional ausgefallenen Kommentar entschuldigen.

 

Es gibt meines erachtens einen sehr großen Unterschied zwischen den beiden Ansichten. Dieser Unterschied bezieht sich weniger auf das Ziel sondern auf den Weg. Ihren Worten entnehme ich, dass das Internet der Quell des Übels ist. Dies sehe ich keinesfalls. Es wird Beispielsweise nirgends über "Tatort Telefonnetz" oder "Tatort Deutsche Post AG" gesprochen. jedoch bin ich mir sehr sicher, dass viel mehr kriminelle Menschen an das Telefonnetz angeschlossen sind als an das Internet. Warum dieser Vergleich? Dieser liegt einfach auf der Hand. Das Internet ist ein Kommunikationswerkzeug wie das Telefon oder der Brief. Es kommt niemand auf die Idee ähnliche Regelungen für das Telefonnetz zu fordern wie für das Internet. Da frage ich mich ehrlich - warum nicht? Es gibt nur einen triftigen Grund. Jedem Bundesbürger ist klar, dass wenn er seine Intimsten Dinge über das Telefonnetz an einen Fremden übermitteln würde ... Auf diese Idee würde niemand kommen. Jedem wäre klar, dass dieser Gesprächspartner weiterhin zuhören könnte wenn man den Telefonhörer nicht auflegen würde sondern diesen neben die "Gabel" legen würde. Es würde niemand auf solche Ideen kommen, da die Funktionsweise eines Telefonhörers bekannt ist.

ich muss offen gestehen, dass mir die Meldungen über Pädophile auf SchülerVZ entgangen sind. Ich möchte anmerken, dass ich keinesfalls ein Befürworter von den VZ Netzwerken bin (Aus anderen Gründen), jedoch muss jeder selbst wissen was für ihn das richtige ist. Aber genau Ihr Satz ist in meinen Augen ein deutliches Zeichen dafür, dass das Begehren der Bürger in die falsche Richtung geht. Wenn ein Diensteanbieter einen Dienst für eine bestimmte Zielgruppe anbietet muss dieser sicherstellen, dass auch die Zielgruppe geschützt wird. Da liegt meines erachtens die Verantwortung auf jeden Fall auf der Anbieterseite.

Ich möchte ein Beispiel ans dem Alltag anführen.

Niemand würde auf die Idee kommen, sagen wir mal in einem großen Möbelhaus irgendwelche fremden Menschen (auch Frauen können Pädophil sein) unbeaufsichtigt zu den Kindern in ein "Kinderparadies" zu lassen, da es einfach klar ist, dass der Betreiber dieser Dienstleistung sich Probleme einhandeln könnte.

Zu dem Voyeur möchte ich anmerken, dass dieser keinerlei Zugriff über die VZ Netzwerke erlangt hat. Das Schadprogramm wurde über eMail verschickt ( http://www.heise.de/security/meldung/Cyber-Spanner-beobachtet-Schuelerin... ). Dies setzt voraus, dass die eMail Adresse bekannt war, wo ich nur sagen kann, dass dies verhindert werden könnte wenn der Umgang mit dem Kommunikationsmedium bekannt gewesen wäre.

Mal wieder ein Beispiel aus dem Alltag:

Keiner der stolzen Eltern würde jemals auf die Idee kommen einem Kind ein Fahrrad zu kaufen um es dann mit diesem alleine zu lassen, da die Gefahr von Verletzungen zu hoch wäre. Mir ist auf jeden Fall bewusst, dass ich nicht erwarten kann, dass die Eltern Ihren Kindern dem Umgang mit neuen Medien beibringen können, jedoch ist es in meinen Augen nur kontraproduktiv Kinder zu "überschützen". Irgendwann ist ein Kind 18 und fällt wortgemäß in den Brunnen. Es muss Medienkompetenz vermittelt werden. Nehmen wir ein Beispiel zu den Öffnungs/Sende Zeiten des Internets. Wenn eine Familie eine Satellitenanlage besitzen würde, die Pornographische Inhalte und Inhalte aus anderen Zeitzonen empfangen könnte, würden die Eltern nicht fordern, dass der Staat die Kinder davor schützt. Es würden lokale Maßnahmen ergriffen die Kinder davon abzuhalten die potenziell schädlichen Dinge zu betrachten. Genau die selben Möglichkeiten bestehen auch mit dem Computer, jedoch haben die Kinder meist mehr Wissen als die Eltern und wenn die Kinder einen Jugendschutzfilter installieren, weil es die Eltern nicht können - Da hilft nur Medienkompetenz der Eltern.

Ich für meinen Teil versuche alles in meiner Macht stehende Kindern so viel Medienkompetenz zu vermitteln, wie nur möglich. Beispielsweise dadurch Städtischen Einrichtungen und den dort Arbeitenden Pädagogen Werkzeuge an die Hand zu geben Kindern und Jugendlichen Medienkompetenz zu vermitteln. Leider sehe ich immer wieder, dass es nur an den Eltern liegt, die solche Dinge ablehnen.

Jeder hat die Möglichkeit sich Medienkompetenz anzueignen, nur ist es einfacher und gemütlicher dem Kind einfach einen Internetzugang und einen Computer hinzustellen, wodurch sich das Kind selbst beschäftigt und man erst einmal Ruhe hat.

Niemand würde auf die Idee kommen sein Kind mitten in der Nacht alleine in das schlechteste Viertel der Stadt zu schicken. Man muss sich dessen Bewusst sein bevor man seinem Kind einen Internetzugang besorgt. Man bekommt einen Internet Zugang erst ab 18 weil man vorher den Vertrag nicht abschließen kann.

Nochmal zu potenziellen Hilfen die man bekommen kann:

Es gibt

den Chaos Computer Club, der bestimmt in jeder Stadt gerne Hilfsbereit ist

In der Volkshochschule werden bestimmt Kurse angeboten

Zumindest hier in der Stadt bietet die Stadt Möglichkeiten an sich Wissen anzueignen

und zu guter Letzt gibt es die Orangene Hilfe der Piratenpartei, die lieder noch nicht sehr gut Ausgebaut ist.

 

Gerne dürfen Sie "Pirat" mit der Piratenpartei assoziieren und ich hoffe, dass die Ausführungen in Ihnen bewirken, dass Sie "...nicht so recht verstanden..." überdenken.

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Sie haben meinen Kommentar nicht verstanden. Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass das Internet die Quelle des Übels ist. Ich gebe Ihnen nur den Rat sich von der ideologischen Verblendung und Panikmacherei, wie sie bspw. die Piratenpartei publiziert, Abstand zu nehmen. Nur weil negative Assoziierungen und Internet in einem Satz stehen, heißt es noch lange nicht, dass gleich das Internet schlecht ist. Es ist einfach nur ein Medium, wie ein Buch, ein Film, Musik ... damit kann man gutes, aber auch schlechtes anstellen.

Und die Sache mit ab 18 und keinen Vertrag schließen ergo kein Internet ist ja wohl ein ziemlich scheinheiliges Argument. In den meisten Haushalten in denen Kinder unter 18 leben und wohnen gibt es einen Internetanschluss, den die Kinder mitbenutzen. Dazu müssen sie keinen zusätzlichen Vertrag abschließen.

 

Aber wir kommen vom Thema ab und ich bitte Sie nicht mehr auf meinen Kommentar zu antworten, sondern auf das Thema einzugehen. Danke.

 

Herr / Frau Kant

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