Love Parade - wie wurde die Katastrophe verursacht? Ein Zwischenfazit (mit updates)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 28.07.2010

Viele der derzeit bekannt gewordenen Fakten zum Love Parade-Unglück sind für die Todesfälle nicht bedeutsam, da sie zwar möglicherweise pflichtwidrige Handlungen belegen, nicht aber einen unmittelbaren Zusammenhang mit den Todesfällen - so hat die Festellung, das Gelände sei zum Zeitpunkt der Katastrophe nicht überfüllt gewesen, gar keine Bedeutung, denn es ging um ein lokales Gedränge (eine so gen. Massenturbulenz) auf der Zugangsrampe, nicht um ein Gedränge auf dem Gelände. Auch ist es unerheblich, ob, wann und  in welcher Breite Fluchtwege vom Gelände genehmigt wurden bzw. ein ausreichendes Brandschutzkonzept für das Gelände vorlag, denn diese haben bei der Katastrophe überhaupt keine Rolle gespielt. Auch der Zeitpunkt der Genehmigung ist unerheblich.

Klarstellender Hinweis (am 14.09.2010 eingefügt): es geht hier um eine strafrechtliche Sichtweise, d.h. es geht nicht darum, welche Institution haftet bzw. zum Schadenersatz verpflichtet ist. Die strafrechtliche Sichtweise ist nicht die einzige, sie muss zur Bewertung der Love Parade  nicht einmal die entscheidende sein. Andere rechtliche Aspekte (Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Zivilrecht) werden hier nur am Rande verhandelt, wenn sie einen strafrechtlichen Bezug haben. Leider bin ich nicht in allem Experte. Meine hier geäußerten Statements sind vorläufiger Natur. Ich habe mit keinem der Akteure irgendetwas zu tun, stehe auch nicht mit einem von ihnen in Kontakt.

Wir wissen nun, dass es weder zu einer "Massenpanik im Tunnel" oder eienr "stampede"gekommen ist noch tödliche Verletzungen direkt bei Stürzen von Treppe, Mast oder Mauer  entstanden (update: allerdings gab es Menschen, die rücksichtslos über andere am Boden liegende kletterten, um schneller zur Treppe zu kommen (vgl. hier) und es gab Stürze in die Menge, wie auf Videos belegt ist, siehe ODEM blog). Möglicherweise wurde an dieser Stelle auch ein zuvor umgekippter Bauzaun zur Stolperfalle und einige stürzten darüber, andere wieder über die zuvor gestürzten. Die meisten Opfer wurden in dem Gedränge zerdrückt und erstickten. Unmittelbare Ursache waren wohl v.a. die auf einigen Videos beobachtbaren vorherigen Schockwellen. In einer Massenturbulenz (Crowd Turbulence) treten solche Wellen auf, die es schwer machen, sich auf den Beinen zu halten. Wenn dann Menschen stürzen, wälzt sich unvermeidbar die Menge über sie. Keiner in dem Gedränge kann mehr seine Bewegungen steuern, er wird geschoben und hin- und hergeworfen (Quelle).
Daher sind vor allem diejenigen Umstände strafrechtlich (für § 222 und § 229 StGB) bedeutsam, die - vorhersehbar - dieses Gedränge verursachten. Im Folgenden geht es nicht um eine Zuweisung persönlicher Verantwortlichkeiten, auch nicht um eine Vorverurteilung Einzelner. Die persönlichen Verantwortlichkeiten und subjektiven Sorgfaltspflichtverletzungen sind von der Staatsanwaltschaft zu klären. Es sollen hier aber diejenigen Umstände herausgehoben werden, die als Kausalfaktoren für das Unglück in Betracht zu ziehen sind. Meine vorläufige Einschätzung beruht dabei auf den im Internet veröffentlichten Augenzeugenberichten, Fotos und Videos, aber auch auf den Stellungnahmen der Polizei, der Veranstalter und der Stadt Duisburg.
Versucht man eine nüchterne Analyse, dann zeigt sich, welche Sorgfaltspflichtverletzungen überhaupt nur in Betracht kommen, die das Unglück mit verursacht haben können.

1. Einige Fakten

Die Todesfälle ereigneten sich alle am unteren Ende der Rampe zwischen ca. 16.45 und 17.05 Uhr (nach den recherchen auf loveparade2010doku präziser zwischen 16.55 und 17.01 Uhr), nachdem sich an dieser Stelle aus beiden Tunnels Ströme von Menschen trafen, die dann von dort auf die Rampe zum Geländeeingang abbiegen sollten. Zudem trafen sie auf viele Besucher, die die Love Parde wieder verlassen wollten und ebenfalls diesen Weg nehmen mussten. Es kam hier  schon ab ca. 16.15 Uhr zu Stockungen, die lokal zu so dichtem Gedränge führten, dass die Menschen nach Auswegen suchten bzw. suchen mussten. Sie sahen drei Möglichkeiten, nämlich einen Mast, einen Container und die Treppe. Als sie sehen konnten, dass es offenbar dort einigen Personen (ab ca. 16.25 über Mast und Treppe, über den Container erst später) gelang, dort auf das Gelände zu kommen, versuchten viele, zu einem dieser drei Punkte zu gelangen und so verstärkte sich das Gedränge noch, insbesondere in Richtung der Treppe, vor der sich später das tödliche Menschenknäuel ereignete. Dass aber der eigentliche Weg auf das Gelände, nämlich über die Rampe selbst offenbar von viel weniger Menschen wahrgenommen und benutzt wurde bzw. werden konnte, hatte m.E. folgende Gründe:,

a) dort installierte durch Gitter geschaffene, oder schon zuvor existierende, siehe hier - Engstellen (update: inzwischen ist klar, dass ab 16.00 Uhr eine  Sperre existierte, die nach Angaben der Polizei um 16.40, nach Augenzeugen gegen 16.30 Uhr aufgehoben wurde, vgl. hier - mit Polizeifotos). So gab es für mind. 30 Minuten keinen Weg nach oben, bzw. dieser hatte zu geringen Durchfluss, so dass nicht viele (schon gar nicht mehrere tausend Personen pro Stunde)  passieren konnten. Diese Engstelle wurde  zu spät entfernt, um den schon entstandenen Stau sofort aufzulösen, vielmehr trafen nun zunächst die von unten und die von oben kommenden direkt aufeinander. Es ergab sich also kein Strom nach oben, dem sich die Menschen am unteren Ende der Rampe hätten anschließen können. Es gab auch keinerlei Hinweisschilder oder Durchsagen, die den aus dem Tunnel kommenden weitergeholfen hätten. So dachten sie wohl, es bestünde (weiterhin) gar keine Möglichkeit dort auf das Gelände zu kommen bzw. dem Gedränge zu entkommen und wendeten sich weiter nur den für sie sichtbaren Auswegen (Treppe, Container, Mast) zu. 

b) Menschen, die das Gelände verlassen wollten, gingen in Gegenrichtung über die Rampe nach unten, weitere verstopften bis gegen 17 Uhr am oberen Ende der Rampe etwa die Hälfte der Rampenbreite auf der von unten gesehen linken Seite (siehe hier, Foto von 16.43, nur rechts gehen einige nach oben, die Personen links/Mitte  gehen nach unten bzw. warten dort darauf, nach unten gehen zu können.

c) Einige Breitenmeter der Rampe wurden durch (hinter Absperrgittern) geparkte Polizeifahrzeuge blockiert (von unten gesehen auf der rechten Seite - hier zu erkennen). Zudem war mitten auf der Rampe eine Brezlbude (rotes Dach, dahinter querstehender Bauzaun) aufgebaut!

d) Das Gedränge wurde von hinten dadurch verstärkt, dass offenbar an den Eingängen der Tunnels wesentlich  mehr Menschen hineingelassen wurden (ab ca. 16.15 wurden die dortigen Sperren aufgehoben), als auf der Rampe in Richtung des Geländes durchkommen konnten.

e) Schon theoretisch war der Zugang durch die zwei Tunnels und die eine Rampe auf eine Durchgangsmenge ausgelegt, die es einer großen Zahl der nach Duisburg kommenden Besucher unmöglich machte, das Gelände zu erreichen. Schon theoretisch (und bei optimalen Einlassbedingungen) hätte es viele Stunden gedauert, bis das Gelände gefüllt worden wäre. Zudem rechnete man mit weit mehr Menschen als auf dem Gelände Platz hatten. Stauungen auf den Zugangswegen auch über Stunden hinweg wurden also in Kauf genommen.

2. Mögliche Pflichtverletzungen und Verantwortlichkeiten:

Die folgende Darstellung geht davon aus, dass für die Sicherheit auf dem Gelände samt der Zugangsrampe und den Tunnels der Veranstalter zuständig war, die Polizei für die Sperren auf den Zugangsstraßen, die Stadt Duisburg für die Genehmigung der Gesamtveranstaltung auf dem Gelände mit dem vorgesehenen Ein- und Ausgang.

zu a) Für die Verteilung der Besucher auf dem Gelände war der Veranstalter verantwortlich und es war vorhersehbar, dass sich ein Rückstau bis in die Tunnels bilden würde, wenn man hier keine ausreichende Durchlasskapazität erreichen konnte. Ebenso fahrlässig und kausal für die Todesfälle war aber die dann von der Polizei durchgeführte Sperrung auf der Rampe zwischen ca. 16.00 und 16.30/16.40 Uhr; gut eine halbe Stunde ließ man die Leute im Gedränge stehen - ohne Informationen. Hätte man ab 16.40 Uhr die Treppe gesperrt und die Besucher per Durchsagen informiert, dass sie jetzt über die Rampe auf das Gelände gehen können, wäre die Katstrophe vielleicht noch vermieden worden (update: es wären dazu möglicherweise noch wenige Minuten Zeit gewesen, die exakten Zeitangaben für das Entstehen des tödlichen "Knäuels" bzw. dafür, ab wann es zu den Todesfällen kam, sind aber noch ungesichert). Da hier Ordner des Veranstalters und der Polizei zusammen agierten, wird man beiden Seiten auch einen Teil der Verantwortung geben können. Hier kommt es nicht, wie das Innenministerium meint, darauf an, dass der Veranstalter auf der Rampe eigentlich "zuständig" war. Wenn Polizeibeamte selbst Aktionen durchführen sind sie dafür auch strafrechtlich verantwortlich, selbst wenn sie zuvor um Hilfe ersucht wurden.

zu b) Dafür, dass es keinen getrennten Ausgang gab, sind Veranstalter und Genehmigungsbehörde verantwortlich, die eine so unzureichende Zu- und Abgangssituation nicht hätten organisieren bzw.  genehmigen dürfen. Es war war im Konzept des Veranstalters vorgesehen, dass ein Teil derjenigen, die bereits am späten Vormittag  auf dem Gelände waren, nachmittags wieder das Gelände verlassen sollten. Der Veranstalter rechnete man mit knapp 500.000 Menschen, die eben über den Tag verteilt auf dem für knapp 250.000 Menschen bestimmten Gelände sein würden (nicht gleichzeitig). Das hätte aber zwingend erfordert, dass gleichzeitig ein größerer Strom von Menschen das Gelände verlassen und betreten konnte, was durch den einzigen Zu- und Ausgang gar nicht möglich war. Diese Unmöglichkeit trat zwischen 16 und 17 Uhr ein, denn viele Menschen wollten das Gelände zu dieser Zeit verlassen, trafen aber auf die Ankommenden, die nach mehrstündigem Warten an diversen Sperren zwischen Hbf und Tunnel endlich auf das Gelände wollten. Die beiden Ströme blockierten sich. Für diese Gegenströmung war offenbar keinerlei ausreichende Vorsorge getroffen worden - das immer wieder erwähnte "Sicherheitskonzept" war diesbezüglich völlig unzureichend oder schwieg dazu. Es gab zwar Versuche, durch Sperren der Situation irgendwie Herr zu werden, aber diese Versuche führten nur zur Verschärfung der Blockade, s.o..

zu c) Dass in dem einzigen Zu- und Abgang auch noch wesentliche Breitenmeter von Polizeifahrzeugen hinter Absperrgittern blockiert wurden, dafür kann wohl nur der Polizei die Verantwortung gegeben werden. Jeder verkehrsbehindernde Falschparker würde abgeschleppt werden von eben den Polizeikräften, die hier ihre Fahrzeuge mitten in den Zugangsstrom abstellten, der aus den beiden Tunnels kommen sollte. Die Genehmigung, die der Lopavent für die Love Paade erteilt wurde, enthielt die Auflage, dass  "die Fluchtwege an keiner Stelle durch Einbauten oder sonstige Hindernisse beschränkt werden".Zwar ist  der Veranstalter zuständig für die Einhaltung der Auflage, aber es ist wohl kaum zumutbar, dass der Veranstalter die Polizei auffordert, die Fahrzeuge dort wegzufahren. Derjenige, der den Beamten erlaubte bzw. gebot, die Fahrzeuge gerade dort abzustellen, hat sorgfaltspflichtwidrig gehandelt und hat möglicherweise mit zum tödlichen Verlauf beigetragen. Zur Zeit der Todesfälle (ca. 16.50 bis 17.00 Uhr) fuhr außerdem ein einzelner Polizeitransporter aus dem Tunnel kommend mitten durch das Gedränge am Fuß der Rampe. Dieser Transporter hat das Gedränge verschärft, allerdings bei seiner späteren Fahrt nach oben dann einen "Sog" geschaffen, in dem sich ein Strom nach oben bewegen konnte.
Für die Brezelbude und die ungesicherten Bauzäune mitten auf der Rampe, für die nur noch das Wort "hirnrissig" angemessen ist, wird man den Veranstalter verantwortlich machen können.

Als eine unmittelbare Ursache, die in dieses Bild einer ungeheuren und skandalösen Schlamperei passt, kann seit September (durch Internetrecherchen ermittelt) der nur mit einem darauf liegenden Bauzaun völlig ungeeignet "gesicherte" offene Gulli und ein großes Schlagloch angesehen werden. Genau dort sind Menschen im Gedränge gestolpert und konnten sich wegen der Enge nicht mehr selbst befreien und würden dann von der Masse erdrückt. Möglicherweise hätten sie überlebt, wenn diese Stolperfallen nicht existiert hätten. Verantwortlich ist hierfür ganz maßgeblich  der Veranstalter, der sicherzustellen hatte, dass die Zugangswege frei von Hindernissen sind.

zu d) Der Zugang zu den Tunnels wurde durch Sperren auf den Zugangsstraßen reguliert, für die nach Angaben der Veranstalter die Polizei verantwortlich war (update 21.00 Uhr: nach Angaben der Polizei war dafür ebenfalls der Veranstalter verantwortlich, der dies aber mangels ausreichender Anzahl der Ordner nicht bewältigt habe; hier steht derzeit Aussage gegen Aussage weiteres update - Information aus dem Spiegel vom 2.8. - Für die Regulierung des Zu- und Abstroms war ein crowd-Manager zuständig, der die Lage mit Videokameras überwachte, er saß in eben dem Container an der Stirnseite der Rampe, der von den Besuchern später ebenfalls als Zugang benutzt wurde - offenbar war er aber überfordert damit, die "crowd" zu managen; der an seiner Seite sitzende Polizist soll kein Funkgerät gehabt haben, was die Polizei bestreitet, ab 16.00 Uhr, so der Spiegel, habe dieser crowd Manager seine Aufgabe an die Polizei abgegeben). Außerdem wurden in den Tunnels Sperren eingerichtet, die den Nachschub auf die Rampe verhindern sollten, eigentlich eine gute Idee. Diese Sperren wurden aber ca 16.15 Uhr wieder aufgehoben bzw. waren nicht mehr effektiv. Möglicherweise haben hier Polizeibeamte oder Ordner einen Fehler gemacht, aber dies ist keineswegs zwingend anzunehmen. Denn möglicherweise ist schon an dieser Sperre (bzw. mehreren Sperren) ein unerträglicher Druck und Gedränge entstanden, so dass man sie aufheben musste, um an dieser Stelle Druck herauszunehmen und Verletzungen der Besucher zu vermeiden. Möglicherweise - so einzelne Berichte - wurden Sperren auf dem Weg zum Tunnel sogar buchstäblich "überrannt". War es aber keine bewusste und gewollte Entscheidung, die Sperren aufzuheben, dann ergibt sich wiederum eine Verantwortung derjenigen, die Tunnel und Rampe als einzigen Zu- und Abgang genehmigten und denen zudem bewusst war, dass gar nicht alle, die nach Duisburg kommen würden, überhaupt Platz auf dem Gelände hätten finden können. Wenn man in Kauf nahm, dass einige 100.000 Menschen nicht zum Gelände durchkommen können, diesen aber auch keine Ausweichalternative geboten wurde, dann hätte man vorhersehen können, dass diese sich an den Sperren stauen und dass schon dort Situationen entstehen, die es gebieten würde, sie durchzulassen zum Tunnel bzw. eine solche Menge einfach nicht aufzuhalten ist. Hierfür wäre die Stadt Duisburg selbst maßgeblich verantwortlich - spätestens als man nur 250.000 Menschen für das Gelände genehmigte, aber damit rechnete, dass wesentlich mehr Menschen nach Duisburg kommen würden, war der Konflikt absehbar. Eine so große Anzahl von Menschen lässt sich nicht über Stunden hinter Gittern oder in einem tunnelartigen Zugang einsperren.  Gerade für den Bereich, in dem es zum Unglück kam, hat das Sicherheistkonzept eien Lücke (vgl. hier): Niemand ist zuständig, niemand weiß, was er zu tun hat, wenn es im Tunnel oder auf der Rampe zum Gedränge kommt.

zu e) Für die Berechnung des Tunneldurchflusses bei Zu- und Abgang war der Veranstalter verantwortlich. Er hat zwar offenbar eine Entfluchtung berechnet, die (möglicherweise) sogar ausreichend gewesen wäre, aber man  hat offenbar nicht bedacht, dass der Zugang ein größeres Problem darstellt, obwohl auch dies vorhersehbar ist. Will man 250.000 Personen auf das Gelände bringen bei einem maximalen Zugangsfluss von 30.000 Personen pro Stunde, dann dauert dies gut 8 Stunden, was für eine eintägige Veranstaltung unrealistisch ist. Ein optimaler Zugangsfluss mag aber nur am Anfang erreicht worden sein In dem Moment, in dem eine größere Zahl von Zuschauern das Gelände wieder verlassen wollte, wurde der Zufluss erheblich vermindert. Da nun gleichzeitig gerade besonders viele Zuschauer in den westlichen Tunnel einströmten, war die Katastrophe vorprogrammiert.

Die Rolle von Herrn Prof. Schreckenberg ist bislang nicht endgültig geklärt. In verschiedenen Berichten heißt es, er habe das Konzept (Ein- und Ausgang durch Tunnel) mitgetragen bzw. befürwortet. Er selber sagt jetzt, er habe sogar vor dem Tunnel gewarnt, aber wohl nicht genügend. Jedenfalls seine Angabe, 20.000 Personen pro Stunde würden durch den Tunnel (meint er 40.000 durch beide?)  passen, lässt, wenn man bedenkt, dass 250-300.000 Leute auf das Gelände sollten, aufhorchen: Denn dann hätte es unzumutbar lange gedauert, bis diese Menschen auf dem Gelände wären, s.o. und das ohne Berücksichtigung gleichzeitig hinaus gehender Besucher, die den Zufluss vermindern. Auch unter optimalen Bedingungen erscheint daher dieser einzige Ein- UND Ausgang völlig ungeeignet.

3. Kurze Zusammenfassung:

Bei allen drei "Akteuren" (Stadt/Polizei/Veranstalter) lassen sich fahrlässige Handlungen feststellen, die die Katastrophe mitverusracht haben - die Planung und Genehmigung eines einzigen viel zu schmalen und ungetrennten  Ein- und  Ausgangs (Veranstalter/Stadt), die Hindernisse auf der Rampe (Veranstalter/Polizei), das Versäumnis einer Information der Besucher bei die Lage verschärfender Sperrung auf der Rampe bei gleichzeitiger öffnung der Sperren auf den Zugangswegen, zudem mangelnde Kommunikationsmittel untereinander (Polizei/Veranstalter). Wie gesagt, dies sind nur meine vorläufigen Einschätzungen nach den derzeit verfügbaren Informationen.

Eine aktualisierte Zusammenfassung (vom 02.09.) ist hier aufgeführt.
Die Frage der persönlichen Schuld einzelner Beteiligter ist eine, die ich mir nicht anmaßen will zu beantworten.

 

4. Quellen und Links:

Sehr gut  dieser Augenzeugenbericht  in der FAZ (mit exzellenter grafischer Darstellung)

 

Gute Videosammlung und Diskussionsblog (loveparade2010doku), es wurde eine genaue  zeitliche Abfolge der Ereignisse durch Videodokumenattion erstellt

Die Kommentare zur gerade genannten Seite sind hilfreich zur genauen Analyse, was passiert ist (z.B. ab hier)

 

Für eigene Recherchen: Ein user namens Pilsbierchen hat eine Synchronisation der auf you tube eingestellten Videos mit dem einer Überwachungskamera vorgenommen, eine enorm leobenswerte Leistung, ebenso wie der zeitsynchrone Zusammenschnitt von Videos von lopachron (hier zum download).

Der ODEM-Blog hat eine detailliertere Aufzeichnung des Zeitablaufs und bringt viele gute Quellen auch hier

Für Menschen mit guten Nerven, dieser (ausführliche)  Beitrag  aus dem Gedränge

Diese  Presseinformation des NRW-Innenministers  enthält einige wichtige Daten zum Ablauf polizeilichen Handelns, insbes. zur Sperrung der Rampe und der Tunnels in der entscheidenden Phase. Allerdings wird die Verantwortung der Polizei eher abgewiegelt, die des Verantalters herausgestellt - kein neutrales Dokument. Weitere Informationen und Statemnest auf der Seite des NRW-Innenministeriums.

Umfangreiche Dokumentationsseite der lopavent GmbH, einschließlich eines Films mit der Sicht des Veranstalters und Filmen der Überwachungskameras bis 16.40 Uhr. Es soll die Verantwortung der Polizei belegt werden, keine neutrale Dokumentation.

Nach diesem Bericht der Rheinischen Post hat die Polizei vorab wesentlich mehr Verantwortung übernommen als Innenminister Jäger und Polizeiinspektor Wehe nachträglich angeben.

Interview mit dem crowd-Manager auf Spiegel-Online

Laut  diesem Artikel (wdr)  hat die Feuerwehr die Polizei davor gewarnt, die Rampe zu sperren.

Zu den Besucherzahlen (angeblichen und erwarteten) dieser aufklärende Bericht.

Laut BILD-Zeitung (also Vorsicht!) gab es   diese Planung  des Veranstalters für  Zu- und Abgänge vom Gelände, danach sollten zwischen 16 und 17 Uhr 100.000 Menschen von beiden Richtungen über Rampe und Tunnel gehen.

Gut geschriebener  Augenzeugenbericht von einem, der am oberen Ende der Rampe wartete um heimzugehen.

Gutachten (Zwischenbericht) der RAe Dr. Jasper und Berstermann (Kanzlei Heuking u.a.) / Auftraggeber Stadt Duisburg / es wird v.a. die Stadt entlastet, kein neutrales Dokument, die Lücken darin deckt Cannabbaia hier in seinem blog schonungslos auf. Hier der Endbericht der Stadt Duisburg mit zahlreichen Anlagen.

Chronologie der Love-Parade-Genehmigung bei wdr.de.

Lesenswerte Analyse der Planungs- und Genehmigungspraxis der LoPa von Dr. Richard Wittsiepe: Fazit: Gravierende Planungslücke im Bereich Tunnel/Rampe

Youtube-Erläuterungsvideo von olli81koblenz mit vielen Grafiken, v.a. die Zu- und Abstromsituation wird gut erfasst.

Geleaktes  Dokument der lopavent GmbH vom 16.07.2010 Veranstaltungsbeschreibung mit Sicherheitskonzept, gibt Auskunft darüber, wie sich der Veranstalter die Zu- und Abgangssituation vorgestellt hat.

Docunews.org mit wertvollen Recherchen und Analysen von Lothar Evers - einem auch hier im Blog aktiven Kommentator

Dokumentation von bluemoonsun, die belegen soll, dass Bauzaun, Baumwurzel udn halboffener Gulli die Hauptursachen des tödlichen Menschenknäuels waren.

Gulli und Bauzaun als Stolperfalle (wdr-Audio)

Klarstellender Hinweis (am 14.09.2010 eingefügt): es geht hier um eine strafrechtliche Sichtweise, d.h. es geht nicht darum, welche Institution zivilrechtlich haftet bzw. zum Schadenersatz verpflichtet ist. Die strafrechtliche Sichtweise ist nicht die einzige, sie muss zur Bewertung der Love Parade  nicht einmal die  entscheidende sein - es ist eben mein Blickwinkel. Andere rechtliche Aspekte (Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Zivilrecht) werden hier nur am Rande verhandelt, wenn sie einen strafrechtlichen Bezug haben. Leider bin ich nicht auf allen Rechtsgebieten Experte. Meine hier geäußerten Statements sind vorläufiger Natur. Ich habe mit keinem der Akteure irgendetwas zu tun, stehe auch mit keinem von ihnen in Kontakt.

 

Beachten Sie bitte auch meine neue Zusammenfassung vom 02.09. 

 

Update am 13. Juli 2011:

Die Diskussion geht weiter, hier die Links

 zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (über 1000 Kommentare, über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

 

 

 

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465 Kommentare

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Ueberwachungskameraas

Ein Blogger und auch xtranews haben sich gefragt, von wem die anderen Aufnahmen an der Rampe stammten oberhalb des Containers, eindeutig ab einem bestimmten Zeitpunkt aus anderer Position. Diese Aufnahmen wurden am Ende als Ergebnis mit denen der offiziellen Lopavent-Aufnahmen zusammen geschnitten. Sie stammen hauptsächlich von Bernd Uhlen, der seit Jahren fuer die DMG (Duisburger Marketing Ges) Videos dreht. seine Aufnahmen endeten abrup als das Kabel seiner Ausruestung riss, da ein Opfer verzweifelt versuchte daran hochzuklettern. War es der an der Plakatwand, der mit dieser in die Menge stuerzte? Er verfuegt ein eigenes Studio, macht auch den Schnitt.

Denkbar ist auch, dass es noch andere von DMG (GF: Uwe Gerste) beauftragte Filmer gab, die auch schon länger im Einsatz sind, die auch bei dem Werbedreh Gelände dabei waren:

http://www.youtube.com/watch?v=8dYlBkHpRok&feature=youtu.be

Wilfried Kruessmann und sein Team: www.der-homberg-film.de/html/w__krussmann.html

Frank M. Fischer: www.fotocommunity.de/pc/account/myprofile/553068 (das ist der Typ der Uwe Gerste fragte, was fuer ihn der "worst case" wäre, längere fedttige Haare mit Seitenscheitel, speckiger brauner Blazer), immer zu sehen mit langem Tele fuer/von Stadt Beauftragtem

Sie alle sind verpflichtet SÄMTLICHES filmmaterial an die Kripo Köln weiterzugeben. Wenn Sie Schiss um ihren Job haben, geht das auch anonym. Gekuendigt wird keinem, es geht um andere, und es geht um Suehne!

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Neonröhren im Tunnel

wurde fuer den Tag der offiziellen Trauerfeier massiv verändert. Vorher noch der "Gelbe Bogen" genannt wegen seines diffus-schmutzigen orange-gelben Lichtes, die aus spinnweben uebersäten und Schmutz verkrusteten, z.t. halb herunter hängenden Kästen funzelten und den gesamten Tunnel in ein truebes, unwirkliches, miserabel ausgeleuchtetes Licht tauchten.

In der nacht vor dieser Feier war der tunnel die ganze Nacht gesperrt. Der Grund: #die nacht-schicht hatte in neuen kästen knall-blendendweiße röhren anzubringen.

fuer den landes- und staatsenpfang, damit die staatsdamen und -herren nicht wie die maulwuerfe zu einem gelände gebracht werden, wo später einmal folgendes stehen wird:

Tanzen macht frei

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@Mutter:

Zitat: "Die Gesamtsituation ist meines Erachtens ebenso zu beachten,nicht aber der unmittelbare Zusammenhang mit Todesfolge."

Genau darum geht es aber in diesem Blog: darum, was genau zum Tode führte. Wie schon öfter von Herrn Prof. Müller ausgeführt, lassen sich die Gründe durchaus bis in die Planungsphase zurückverfolgen.

Genau deshalb habe ich auch noch die Infos von Herrn Dr. Oberhagemann beigefügt, denn sie machen m.E. besonders deutlich, welche Art von Fehlplanung hier vorgelegen hat, die am Veranstaltungstag zu diesen oder vergleichbaren lebensgefährlichen Situationen führen musste. Und sie machen auch deutlich, dass diese Fehlplanung von der Genehmigungsbehörde bei gewissenhafter Prüfung hätte gesehen werden und demnach die Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen.

Diese Annahme von Ihnen: "Die Frage wie es zu den Todesfällen kam,ist mir hier zu einfach,es setzt die Beteiligung und Verhalten des Getöteten vorraus." ist also nicht unbedingt richtig (wie bei dem Mafiaboss, der ja u.U. auch strafrechtlich belangt werden kann). Vertrauen Sie doch einfach mal den Aussagen, die Prof. Müller hierzu mehrfach eingestellt hat.

 

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Liebe #mutter,

wechseln sie besser ins spiegel-forum. dort werden mehr fakten zusammengetragen als hier und dort wird mehr miteinander diskuttiert und ueberlegt.

ich empfehle ihnen derzeit das forum: http://forum.spiegel.de/showthread.php?t=18731&page=345

die anderen im spiegel, auch die geschlossenen sind ebenfalls gut. sie finden sie im archiv.

die gruende fuer die katastrophe mit todesfolgen:

die treppe wurde nicht gesprengt, 2 stauforscher wurden von der stadt (OB, Rabe) gegen schmiergeld damit beauftragt eine entfluchtungsanalyse zu stricken, die nicht funktionieren konnte, weil sie kriminell war von anfang an. die polizei hat bei diesem spiel mitgemacht. es sollten mehrere zugänge vorhanden sein, aufgrund der masse, die in der stadt und im tunnel war entschied man sich spontan dazu nur einen kleinen schmalen aufgang rechts zu haben, wo es keine beschilderung gab, keine megaphon-durchsagen, nichts. man war dort völlig orientie-rungslos. niemand wusste wo lang. die treppe war die einzigst sichtbare rettung + lichtmasten + container. dort staute es sich folglich massiv. auch hier sind menschen im stehen durch ersticken gestorben. die polizei hat trotz ueberfuellung weitere schleusen am westelichen tunneleingang geöffnet obwohl bereits gefahr in verzuge war. dies kann nur in absprache mit der stadt (rabe, OB) erfolgt sein.

weitere verantwortlichkeiten: duisburg marketing , ruhr2010, stadt, veranstalter (propaganda, falsche zahlen)

stehender float, interview, buden am rampenkopf: veranstalter schaller + wdr (interviewer)

verbale und reale ohrfeigen, körperliche agitation, unterlassene hilfeleistungen: polizei (die meisten)

einsatz von unerfahrenen, jungen polizisten in der gefahrenzone: polizeileitung, -direktion. -präsident

vertusch: polizeigewerkschaft + alle anderen (da alle unter einer decke stehen - das ist das hauptproblem, also eine konspiration, ein komplett, mafiöse organisierte kriminalität)

moralische verantwortung: alle, die schweigen in der stadtverwaltung und bei der polizei

manipulation der aufnahmen: duisburg marketing + ihre eingesetzten filmleute

 

evtl. habe ich aspekte vergessen. ich werde drueber nachdenken und sie hinzufuegen.

alles gute!

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#201 Die Leserin,-

bisher gibt es keine Verlautbarung über den Stand der Ermittlungen.

Wir sind gehalten, uns alles greifbare vor Augen zuführen.

wie z.B. :

http://www.duisburgweb.de/loveparade.htm

natürlich tragen in diesem Blog meine Emotionen mehr,als meine Sachkenntnis.

Ich bitte dies zu Berücksichtigen.

Gruß

Mutter

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moralische schuld der kirchen: weil sie nun mit bibelzitaten kommen wie "wer ohne schuld ist werfe den ersten stein". das ist ekelerregend und zeigt nur, dass sie mal wieder mit den machthabern gemeinsames spiel machen. so versuche sie pleitgen und sauerland zu decken und alle anderen verantwortlichen die sagen, dass die polizei so böse sei. war sie ja auch - zumindest in duisburg. sie war menchenverachtend. alle waren menschenverachtend.

diese lopa zeigte, dass ein menschenleben einen dreck bedeutete, dass die jugend sowieso einen dreck wert ist, dass die polizei nur eine masse wahrnimmt, die sie zum kotzen findet unmd ihren einsatz an einem samstag sowieso!

und es zeigt, wie sehr mobbing- und machtstruktuen dort und in der duisburger stadtverwaltung existieren, die die mitarbeiter dermaßen in angst verseitzt, dass ihnen die courage fehlt gegen ihre chefs auszusagen.

was sie z.b. bei der EG Loveparade bei der Kripo Köln tun können und sollen.

 

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# 193 Leserin

 

Der WDR-Bericht ist wegen der Aussage dort von Herrn Dr. O. zur Malorganisation der Love Parade Duisburg 2010 wichtig,  

w e n n   Sie aber  mal   g e n a u   hinsehen werden Sie bemerken, daß seit 13. 08. 2010 also innerhalb von zehn Tagen dort

k e i n  einziger Kommentar erscheint(1), aller (Lebens-) Erfahrung nach ist es unwahrscheinlicher als unwahrscheinlich,

daß es in mehr als einer Woche keine einzige WDR-Leserzuschrift gab. Das kann nur offene öffentlich-rechtliche

WDR-Zensur bedeuten.


 

Soweit bekannt, werden Zuschauergebühren (auch an den WDR) nicht für ZENSUR bezahlt. 

Sondern (auch an den WDR) zur Wahrnehmung des öffentlich-rechtlichen INFORMATIONSAUFTRAGS.


 

(1)    http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2010/08/13/lokalzeit-duisburg-loveparade-chronologie.xml;jsessionid=861BCE97DB5EF9083DFC25ACDDD0D906.mediathek3 

 

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Vieln Dank #203 Herr Felix Licht,

ernüchternd wie leider immer oder all zu  oft, sind es Diskussionen unter Interessierten,die ihre Stimme erheben und ihre Meinung kundtun.

Die wirklich dazu etwas sagen könnten/müßten sind nicht greifbar.Dieses hin und her gezerre, vor und zurück denken/überlegen/suchen/fragen/festellen,-

was bringt es? uns bringt es nicht weiter !

Schweigen auf Bundesebene dazu.Frau Merkel findet nicht einmal die richtige Linie unser Land zu regieren.Ihre erfahrenen Minister springen ab,-junge gutaussehende Gesichter lächeln uns nun freundlich entgegen und sollen uns mit den uns fast täglich neu vorgetragenen Ideen, unser Leben erleichtern.

Das alles im Sinne von sozialer Gerechtigkeit.

Die Entscheidungsträger unsere sogenannte "Elite " zeigt uns täglich wie unfähig wir doch sind, wir doch könnten,wenn wir nur wollten.

Wieder einmal die Frage an mich selbst, was kann das Volk tun?was kann ich tun?

Es gibt so viele " Sauerländer " " Merkels " " Ackermänner " unter uns.Es ist fast unerträglich.Man hat uns regelementiert,überwacht uns,schnürt uns die Luft ab,-und alles nur zu unerem Besten.

Ich möchte anders wo nicht diskutieren,ich lese es mit Interesse und schreibe hier, weil es mir langt.

Die jenigen die die Love Parade in Duisburg haben wollten,sie durchgesetzt,daran mitgewirkt und durchgesetzt haben,tragen die moralische Verantwortung.In ihrer Haut möchte ich nicht stecken.Lügen haben kurze Beine. Die Justiz wird im Namen des Volkes befinden,ob es uns paßt oder nicht.

Das was bisher dabei herraus kam,ist eine Änderung und Verschärfung der Auflagen zur Vergabe bei Großveranstaltungen.Na Bravo !

Sand in die Augen der Bevölkerung.Man hat ja gesehen, das alles passend gemacht werden kann,in den weitläufigen Etagen derer, die es schlußendlich genehmigen.Zumal es darum ging,dass die Stadt/Land der Initiator und Ideengeber war.

Es nur einen Veranstalter gab/gibt,mit dem es zu bewerkstelligen war.Folglich trifft ihn eine besondere Führsorgepflicht,die wie wir Heute wissen,passend gemacht wurde.Man hat sich eingelassen, Besucherzahlen so zu rechenen,dass es paßt.

Ein rein bürokratischer Akt,der rein gar nichts mit der Realität zu tuen haben konnte.

Alleine die errechnete Besucherzahl,die sich auf dem Gelände befinden dürfen,damit die Veranstaltung genehmigungsfähig wird,war höchst fahrlässig und nicht statthaft.

Also Herren Richter und im Aufklärungsausschuß sitzende,machen sie ihre Arbeit richtig und ziehen sie die, die Schuld,vor und während der Veranstaltung, auf sich geladen haben,zur Verantwortung.

Gruß

Mutter

 

 

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 in Österreich ... gib es für solche Situationen diesen §.

http://www.dobusch.net/pub/uni/200210sk.pdf

§ 81 Fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen

 

· Es handelt unter besonders gefährlichen Verhältnissen, wer die Tat unter Umständen begeht, welche aus der Sicht ex ante nach allgemeiner Erfahrung die außergewöhnlich hohe Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit tödlichem Ausgang oder schweren Folgen (§ 84) begründen.

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@Julius:

Danke, das finde ich sehr interessant!

Bin gespannt, ob Herr Prof. Müller uns hierzu nach seinem Urlaub einen kleinen Vergleich mit dem deutschen Recht geben mag.

 

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@Julius#207

Im Deutschen Strafrecht habe ich da nichts Adäquates gefunden. Ich nehme mal an hier kommt Fahrlässige Tötung in Betracht und zwar im Sinne des „erfolgsqualifizierten“ Deliktes , zumal ja durch die Polizeisperren der Straftatbestand der Freiheistsberaubung unmittelbar vorausgegangen ist.

 

Zitat WIKI:

"Problematisch bei sämtlichen Fahrlässigkeitsdelikten ist die Beurteilung des Sorgfaltsmaßstabs des Täters. Insofern ist stets abzuwägen, ob die Sorgfaltspflichtverletzung dem Täter noch zurechenbar ist, um eine Strafbarkeit zu begründen. Tritt die fahrlässige Tötung in Zusammenhang mit einer anderen Straftat, wie der Körperverletzung, dem Raub, der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung oder bestimmten anderen Begehungsdelikten, so ist zu prüfen, ob nicht durch den Gefährdungszusammenhang zwischen der vorhergehenden vorsätzlichen Straftat und der fahrlässigen Tötung ein „erfolgsqualifiziertes“ Delikt verwirklicht wurde, das eine erhöhten Strafrahmen als Rechtsfolge aufweist."

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@Tomas

im deutschen Strafrecht kommt wohl

http://de.wikipedia.org/wiki/Aussetzung_(Strafrecht)

in Betracht.

 in tausenden von Fällen begangen über den ganzen Tag, nicht nur um 17 Uhr auf der Rampe,  auch an den Vorsperren und bei der Abreise vor dem Bahnhof etc.

m.M.

mffffgggg

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@Julius #210

 

Ja, daran hab ich auch schon gedacht, aber offensichtlich bezieht sich dieser  Paragraph  wohl auf die Aussetzung von  wehrlosen Säuglingen, so wie ich das verstehe.

Aber egal, es gibt ja auch noch das Landespolizeigesetz, welches auch ganz genau vorgibt, wie im Falle der Gefährdung für Leib und Seele von den Ornungskräften vorzugehen ist.

Da steht auch nicht drin, missachtet Hilferufe,bleibt in solchen Fällen unbeteiligt stehen , macht allenfalls Beweisvideos von sterbenden Menschen und verhindert den Zugang hilfsbereiter Ersthelfer.

 

LG

 

Thomas

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Sehr geehrte Kommentatoren,

schoen dass Sie diese Diskussion weiterhin lebendig halten. Es ist wichtig, dass dies auch noch im Herbst geschieht, wenn sich die meisten Medien bereits anderen Themen zugewendet haben. Der Versuch der Stadt Duisburg, mit rechtlichen Mitteln Hintergrundinformationen und damit informierte Diskussionen über dieses Ereignis zu unterdrücken, darf nicht gelingen. Ich werde sicherlich am Ball bleiben,  melde mich derzeit aber nur kurz aus dem Urlaub.

In Betracht kommen nach deutschem Strafrecht die Normen § 222 StGB  (Fahrl. Tötung) und § 229 StGB (Fahrl. Köperverletzung); die ansonsten hier genannten Normen (insb. Aussetzung, Freiheitsberaubung o.a. erfolgsqualifizierte Tatbestände) kommen nicht in Betracht, da sie jeweils ein vorsätzliches Grunddelikt voraussetzen. Vorsatz wird man wohl bei keinem der Verantwortlichen annehmen (oder gar beweisen) können.

Die Fahrlässigkeitsnormen geben weitreichende Möglichkeiten, Verantwortlichkeiten zu bestimmen und zu bestrafen, Fragen der Schwere der konkreten Schuld werden dann innerhalb des Strafrahmens beantwortet. Die österreichische Norm, deren genaue Reichweite ich nicht kenne, führt uns nicht weiter.

Mein Anliegen besteht weiterhin darin, die strafrechtlich bedeutsamen Umstände von denen zu differenzieren, die nur solche sind, die zwar den Gesamtzusammenhang verdeutlichen, nicht aber eine strafrechtliche Verantwortlichkeit (etwa: Lampenwechsel im Tunnel, "Entfluchtung" etc.) begründen. Ich hoffe weiterhin, dass die staatsanwaltlichen Ermittlungen zu eindeutigen Ergebnissen führen.

 

Mit besten Grüssen

Henning Ernst Müller

 

@E.Müller #212

 

Hallo Herr Müller. Ich bin ja kein jurist, aber die sache mit dem Vorsatz, respektive Fahrlässigkeit ist mir nicht ganz schlüssig.

 

Daher mal ein fiktives Beispiel. Sagen wir mal   3 Betreuerinnen gehen mit ihrer Kinderferiengruppe zu einem beaufsichtigtem Strandabschnitt eines Badesees. Dort stellen sie dann fest, daß in einem  Uferbereich  alles mit Wasserpest zugewuchert ist und machen den Betreiber darauf aufmerksam, daß es für die Kinder sehr gefährlich sein könnte sich dort ins Wasser zu begeben, da sie sich ja in den Pflanzen verheddern und ertrinken könnten.

Der Betreiber versichert ihnen aber, dass er dort besonders aufmerksam drauf achten würde, bittet sie aber später mal kurz die Strandaufsicht zu übernehmen, da er kurzfristig etwas anderes erledigen muß. Die Betreuerinnen willigen ein und übernehmen die Aufsicht. Dabei plazieren sie sich so, daß die Kinder einzig über die gefährlichen Bereiche mit der Wasserpest einen Zugang zum Gewässer haben. Dabei verheddern sich einige Kinder in den Pflanzen und drohen zu ertrinken.

Unabhängig davon , ob nun die Betreuerinnen versuchen die Kinder aus dieser Situation zu befreien oder nicht, haben sie nun fahrlässig, oder vorsätzlich gehandelt, als sie ihnen nur den gefährlicheren Weg über die Wasserpflanzen in das Gewässer zugewiesen haben, wo sie doch selbst noch darauf hingewiesen haben, wie gefährlich es dort war?

 

LG

 

Thomas

 

 

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Ergänzung:

Nach meiner Rechtsauffassung kann man hier durchaus von "Dolus eventualis" sprechen, was ich ja auch an andererer Stelle schon als Handeln im Sinne der "Selbsterfüllenden Prophezeihung" bezeichnet habe.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Eventualvorsatz

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Wir (investigativen) Journalisten tragenn ja nur Geschichten zusammen. Wir brauchen niemand individuell verantwortlich zu machen. Das Handwerk ist allerdings dem von Kripo und Staatsanwaltschaft manchmal nicht unähnlich.

Warum war auf dem Veranstaltungsgelände der Loveparade eigentlich keine Lautsprechanlage zur Besuchersteuerung und für Warnhinweise?
Die Stadt hatte sie gefordert. Im Brandschutz- und Entfluchtungskonzept spielt sie eine wichtige Rolle. Gehört hat sie niemand.
Sollte Lopavent den Bau und das Duisburger Bauamt die Abnahme "vergessen" haben?
http://docunews.org/loveparade/loveparade-wo-waren-die-lautsprecher/

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Mein laienhaftes Stafrechtsverständnis legt auch Widerspruch ein.

@E.Müller #212

die ansonsten hier genannten Normen (insb. Aussetzung, Freiheitsberaubung o.a. erfolgsqualifizierte Tatbestände) kommen nicht in Betracht, da sie jeweils ein vorsätzliches Grunddelikt voraussetzen

Aussetzung, Das versetzen in eine hilflose Lage.

Von Michael Hettinger,Johannes Wessels

Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte.
Seite 58

http://books.google.de/books?id=4NoxAsGqLYIC&pg=PA58&lpg=PA58&dq=in+eine...

In eine hilflose Lage wird ein Mensch versetzt .wenn er unter dem bestimmenden Einfluss des Täters in eine Situation gebracht wird ,in der er sich ohne fremde Hilfe nicht gegen Gefahren für sein Leben oder Gesundheit schützen kann.
("Insgesamt werden zwölf Kilometer Bauzaun "verbaut").
Das Versetzen in eine hilflose Lage ist auch durch Unterlassen begehbar,so etwa ,wenn der Garant plichtwidrig zulässt, dass sein Schützling sich selbst in eine hilflose Lage begibt,oder wenn er seine bislang geleistete Hilfe einstellt.

Das Ordnungsamt hat z.B. am Tage der Veranstaltung darauf bestanden, dass die Zäune zwischen Bahngelände und Güterbahnhof mit Sichtschutz verhüllt werden.
damit sich ihre "Schützlinge" nicht "mutwillig" in Gefahr begeben.

m,M. Die Garanten waren überfordert .
aber diese Garantenpflichten haben sie fahrlässig übernommen.
http://www.ruhrportal.de/leben-lifestyle-ruhrgebiet/kommentar-die-fakten...

mffffgggg
 

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Kann man denn Fahrlässige Tötung und Fahrlässige Köpperverletzung beweisen?

In Deutschland gibt es leider einen rechtsfreien Raum und der liegt in den Reihen der Polizei. Falsch verstandener Korpsgeist bei der Vertuschung von anonym begangener Straftaten von Polizeikollegen  ist hier gang und gebe, da sonst das Prinzip Ausschließung und Mobbing bei einzelnen Polizisten greift, die ehrlich zur Aufklärung von Straftaten , die im Kollegenkreis begangen wurden beitragen.

 

Dieses Dilemma hat auch amnesty internationol schon längst erkannt und folgende Kampagne gestartet:

 

http://www.amnestypolizei.de/

 

Es müßte also erst einmal etwas am bestehenden System geändert werden, bevor Täter aus diesen Reihen überhaupt belangt werden können!

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Nicht dass Sie glauben, ich hätte resigniert,-

ich habe zahlreiche Links abgespeichert und lese alles sehr genau.

Wie @Julius #216 mit http://www.ruhrportal.de/leben-lifestyle-ruhrgebiet/kommentar-die-fakten-die-jeder-kannte-loveparade-2010  zeigt, muß das bei Schuldfrage einfach beachtet werden. Einen vergleichbaren Fall kenne ich nicht,den man anwenden könnte.Hier ist es einfach notwendig ein Zeichen zusetzen, dass auch Politiker u.a. Herren der Elite, nicht machen können was sie wollen.

Durch diese Umstände sind soviele Menschen betroffen,gestorben,schwer verletzt und traumatisiert worden.

Es muß einfach eine gerechte Verhandlung geben,die sich auch eben mit diesen Umständen befasst und die Macher nicht straflos davon kommen.

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Lopavent hat die angekündigten Videos online gestellt. Allerdings ist der Server aufgrund des hohen Andrangs wiederholt in die Knie gegangen. Es könnte ein paar Tage dauern bis man eine vernünftige Auswertung durchführen kann.

 

http://www.dokumentation-loveparade.com/

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Im BGB gibt es auch noch zutreffendes.

Organisation und Organisationshaftung

 Der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankerte allgemeine Grundsatz gilt natürlich auch für die Gemeinden, Landkreise und deren Institutionen

BGB § 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

BGB § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen

(1) Wer einen anderen zu einer Verrichtung bestellt, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere in Ausführung der Verrichtung einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Geschäftsherr bei der Auswahl der bestellten Person und, sofern er Vorrichtungen oder Gerätschaften zu beschaffen oder die Ausführung der Verrichtung zu leiten hat, bei der Beschaffung oder der Leitung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher für den Geschäftsherrn die Besorgung eines der im Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Geschäfte durch Vertrag übernimmt.

Das Organisationsverschulden
http://books.google.de/books?id=n9x-BSvAhMIC&printsec=frontcover&dq=Das+...

 Es gibt noch viel zu tun, für die Ermittler, Staatsanwälte, Richter, Juristen usw.

in ihrem (unserem) Interesse sollten sie dabei die erforderliche Sorgfalt beachten.

mffffgggg

 

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Was soll uns dieses nun wieder sagen?

http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~EE03D27F1CA544268A560426E67409D39~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Die Kamera 4 zeigt deutlich, wie voll es auf dem ab 14 :00 Uhr Gelände war.Die Floads hatten Mühe sich ihren Weg zu bahnen.Von der Mehrzahl der Schaller Ordner,alle in blauen T-Shirts,mußten die Besucher zurückgedrängt werden um eine Schneise frei zu machen,damit sich die Floads überhaupt in Bewegung setzen konnten.Durch die Enge der eingezäumten Fläche werden auch hier die Menschen an die Absperrungen gedrängt und es grenzt an ein Wunder, dass es dort keine Verletzten gegeben hat.Ein mitlaufen an den Floads entlang war gar nicht möglich,nur ein hinterherlaufen war möglich.Vor 16:00 Uhr sieht man die ersten Besucher die Böschung ersteigen,der Zulauf auf das abgesperrte Gelände war groß.Bei Videokamera 4, 15:40 bis 16:00 Uhr ist das ganze Ausmaß ab min. 3:30 bereits zu erkennen gewesen.Ein Entzerren der Besucher durch die Floads war gar nicht gegeben.Wer sich auf dem Gelände befand kam nicht mehr runter und wer dort hin wollte, nicht mehr rauf.Das nun die Polizei der Schuldige sein soll,weil sie durch ihre Sperren die Besucher zurückhalten wollten,ist zu einfach gedacht.Die paar Lücken die man auf den Videoaufnahmen sehen kann,können nicht als Beweis dienen,dass noch Platz genug auf dem Gelände war.Der Knackpunkt ist und bleibt der einzige Ein und Ausgang ( die Rampe ) auf das Gelände.Die Planung und der abgesperrte Raum,der der Veranstaltung dienen sollte, war zu keiner Zeit genehmigungsfähig.Herr Schaller mußte sich bewußt sein,dass 1 Mill. Besucher nicht auf den Zuwegen und schon gar nicht auf dem Gelände Platz haben konnten.Nicht umsonst hat er alles daran gesetz mit einer Zahl von 250.000 aufzuwarten,die er betreuen kann.Die Stadt als Genehmigungsbehörde durfte den Sicherheitskräften nicht auferlegen für diese Großveranstaltung die Gewähr zu übernehmen und denken:es würde schon gut gehen.Ein blauäugiger Veranstalter,eine sich fügende Stadtverwaltung,eine sich fügende Polizeibehörde,haben den Wünschen der Regierung entsprochen,wobei das letzte Wort der Bürgermeister gehabt hätte um diese Veranstaltung so nicht zu genehmigen.

Zitat #218 :

Es muß einfach eine gerechte Verhandlung geben,die sich auch eben mit diesen Umständen befasst und die Macher nicht straflos davon kommen.

 

 

 

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Ich bin dabei alle Rubriken und PDF zu lesen.

Dies möchte ich gleich mal schreiben:

Da heißt es im Protokoll,des Szenarienworkshops  auf Seite 9 u.a. : Der Veranstalter trifft Maßnahmen nur in Abstimmung mit der Polizei.

Die Entscheidung über eine evtl. Räumung wir in einer Telefonkonferenz getroffen.

Wo war Herr Schaller zum Zeitpunkt,als es eskalierte und er Maßnahmen hätte treffen müssen?

Auf der Bühne des WDR's mit einigen anderen Verantwortlichen und gab überglücklich kund, wie toll und unproblematisch alles verliefe.

http://www.youtube.com/watch?v=CD0m4MEpfxQ

das spricht für sich selber.

Über 1 Mill. Besucher.Er hat 2000 Mann im Einsatz und und und;-((((

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Mutter schrieb:

Über 1 Mill. Besucher.

 

Was veranlast Sie denn dazu diese unmittelbar nach der LP widerlegten Besucherzahlen in jedem Ihrer Kommentare zu wiederholen?

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@ loellie #223

ich könnte auch wiederholen, dass Herr Schaller von 2000 Sicherheitsleuten spricht,die er angestellet hat.

Es ist ähnlich wie mit den Besucherzahlen.Wie es viele Angaben gibt, die nachträglich widerlegt werden und stimmig gemacht werden.

Jetzt wo es um die Schuldfrage geht, war alles anders und die Einzelheiten, die bekannt werden sind haarstreubend.

Ihre Frage verstehe ich eigentlich nicht.

 

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danke für den Link @ Lothar Evers #224

dort findet man aussagekräftige und beeindruckende Beiträge.

http://www.blog.lotharevers.com/ 

Respekt und Anerkennung für Ihre Aufklärungsarbeit.

Gruß

Mutter

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Sieht aus wie eine Nebensaächlichkeit in Rainer Schallers PR-Strategie. Er hat die Pläne des Geländes neu zeichnen lassen. Kreativ, aber nicht ganz korrekt...

http://docunews.org/loveparade/

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Dieser Link ist noch übersichtlich.
Veranstaltungssicherheit
Aufarbeitung des Unglücks auf der Love Parade 2010
Diskussion von Detailfragen und Zusammenführung von Informationen

http://www.paforum.de/phpBB/viewforum.php?f=80
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=80&t=80403&sid=ffeeb815e38a1...

.. in dem ich Euch einlade, Detailfragen zu diskutieren und Informationen zusammenzutragen. Damit dabei nicht alle Aspekte wild durcheinander fliegen, soll es für jede Detailfrage einen eigenen Thread geben - darum auch ein eigenes Brett.

Und: Es geht nicht darum, einen "Schuldigen" zu finden - das ist und bleibt Aufgabe der Justiz. Sondern es geht darum, dass sich "so etwas" (auch ein bis zwei Nummern kleiner) nicht wiederholt - denn das ist unser Job.

Ps.
http://www.sueddeutsche.de/politik/katastrophe-bei-der-loveparade-sauerl...
Nach Angaben eines Beamten der Stadt haben die Behörden für die Loveparade offenbar nicht eine einzige Genehmigung erteilt, wie es eigentlich üblich ist, sondern das Festivalgelände und den Tunnel separat behandelt.

lassen wir uns vom nächsten Zwischenbericht, am 2.September, überraschen.

mffffggg

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Die Diskussion im paforum finde ich auch toll.
Nur: um mitzudiskutieren muss man sich mit Kopie des Personalausweises registrieren. Das fand ich ein bisschen viel.

Zu den zwei Genehmigungen: das ist so. Den Teil des Veranstaltungsortes der öffentliches Strassenland war, gtenehmigt von der Bezirksverwaltung. Das (eingezäunte) Grundstück nach den Vorschriften der SonderbauVO vom Bauamt.

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Betr.

WDR-Zensur LOVE PARADE DUISBURG

(Letztposting Richard Albrecht)

 

Wie Nr. 205 vermutete: 

Zensur nach WDR-Sendung

„Lokalzeit aus Duisburg“

 

http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2010/08/13/lokalzeit-duisburg-loveparade-chronologie.xml;jsessionid=861BCE97DB5EF9083DFC25ACDDD0D906.mediathek3

 

wurde empirisch verifiziert.

 

dr.richard.albrecht@gmx.net

http://onroute66.net

http://ricalb.files.wordpress.com/2010/08/cv.pdf

 

 

 

 

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Ich werde hier noch noch lesen, da meine Fragen sich alle beantworten und ein recherchieren meinerseits entfallen kann.

Ich hatte mich auf die Suche begeben, wieso es den Anschein erweckt,Polizisten,Security und Nothelfer würden, wie die meisten der Besucher auch, gar nichts von den Geschehnissen an Treppe bis Westtunnel mitbekommen, obwohl sie mitten im Gewühl standen.Für die meisten war es ein partytobendes Volk, das auch schon mal Verkehrsschilder oder Maste erklettert.Armfuchteln wurde als Winken gedeutet,Hilferufe nicht verstanden oder nicht Ernst genommen.Die Musik überschallte alles, lautstarke Gesänge,laute Unterhaltung, Schreie, alles vermischte sich.

Danke für die Recherche und Erklärung z.B. hier

http://docunews.org/loveparade/analyse/wo-waren-die-lautsprecher/

Gruß

Mutter

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Duisburg lädt morgen mittag die Presse ein:
<!-- @page { margin: 2cm } P { margin-bottom: 0.21cm } A:link { so-language: zxx } -->

Die Stadt Duisburg hat in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit der Anwaltssozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek die Zuständigkeiten und die Aufgabenerfüllung der Stadt Duisburg im Zusammenhang mit der Loveparade geprüft. Ein erster Zwischenbericht wurde dem Innenausschuss des Landtags NRW zu seiner Sitzung am 4. August vorgelegt. Zeitgleich wurden die Staatsanwaltschaft und die Mitglieder des Rates der Stadt informiert.

Der Abschlussbericht dieser Überprüfung liegt vor. Oberbürgermeister Adolf Sauerland wird diesen Abschlussbericht dem Innenausschuss am 2. September 2010 vorstellen und erläutern. Der Abschlussbericht wird selbstverständlich sofort der Vorsitzenden des Innenausschusses, der Staatsanwaltschaft und den Mitgliedern des Rates der Stadt zugestellt.

Stadtdirektor Dr. Peter Greulich wird gemeinsam mit Dr. Ute Jasper und Andreas Berstermann (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, im Rahmen eines Pressegesprächs das Vorgehen der Stadt erläutern und den Abschlussbericht vorstellen.

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"weil es keine konkrete Info gab, handelte die Polizistin wohl aus gutem Glauben so."

 

Genau, sehe ich auch so. Die würden eine Haifischflosse auch mit nem Gummientchen verwechseln und im guten Glauben dieser lustigen Planscherei weiter zu sehen und sich nur etwas wundern, wenn das Wasser sich plötzlich rot verfärbt.

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Ich weiß nicht, ob dieser Artikel von RP-Online hier schon gesehen wurde. Er könnte das Zuständigkeits-Chaos am Veranstaltungstag erklären und die sich widersprechenden Aussagen über die Zuständigkeiten im Nachhinein.

Eine der Ursachen für Überfüllung und Todesfälle dürfte damit wiederum bis in die Planungsphase zurückzuverfolgen sein.

Zitat:

Ein Brief der Duisburger Polizei an die Stadt Duisburg belegt eine Planungspanne, die wesentlich zur Loveparade-Tragödie am 24. Juli beigetragen haben dürfte. In dem Schreiben vom 20. Juli 2010, das unserer Zeitung vorliegt, werden für das Krisenfall-Szenario "Überfüllung des Veranstaltungsgeländes" zwei sich widersprechende Verfahren festgelegt.

Der Brief protokolliert eine Sitzung "Maßnahmen der Polizei aus Anlass der Loveparade 2010" vom 8. Juli 2010, an der neben der Polizei auch die Feuerwehr, die Bundespolizei sowie der Veranstalter Lopavent teilnahmen.

Mehr... http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Loveparade-Protokoll-belegt-Planungspanne_aid_890674.html

Der Brief bzw. das Protokoll ist in den 43 pdf-Anlagen zum Zwischenbericht der Stadt Duisburg nicht enthalten.

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Ein aktueller Beitrag im WDR:

 

"Stadt und Land veröffentlichen Gutachten - Wer trägt die Schuld am Loveparade-Unglück?

 

Wer trägt die Schuld an der Katastrophe auf der Duisburger Loveparade? Ein Gutachten des nordrhein-westfälischen Innenministeriums macht in erster Linie den Veranstalter für die 21 Toten verantwortlich und wirft der Stadt Versäumnisse vor. Die Stadt Duisburg widerspricht in ihrem Abschlussbericht dieser Darstellung."

 

http://www.wdr.de/themen/panorama/loveparade_2010/aktuell/100901.jhtml

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Stadt Duisburg, Innenministerium/Polizei, Veranstalter weisen nach wie vor auf die jeweilige Verantwortung der anderen Beteiligten hin. Die diesen Vorwürfen zugrundeliegenden Fakten sind auch durchaus zutreffend. Im Grunde hat sich seit den ersten Stellungnahmen Anfang August bei den jetzt vorliegenden Stellungnahmen aber keine wesentliche Änderung ergeben. Die Stellungnahmen sind nur detaillierter geworden. Daher ist mein obiges (zwischenzeitlich aktualisiertes) Zwischenfazit immer noch aktuell: Bei allen drei "Akteuren" (ich verzichte auf eine Individualisierung, die Sache der Staatsanwaltschaft ist) ergeben sich Fahrlässigkeiten, die objektiv zurechenbar die tödlichen Erfolge verursacht haben:

1. Der Veranstalter hat ein Zugangs- und Abgangskonzept vorgelegt, das nicht funktionieren konnte und in der absehbaren Konsequenz dazu führen musste, dass sich auf der Rampe spätestens dann, wenn ein großer Zugangsstrom auf einen größeren Abgangsstrom trifft (wie es das Konzept des Veranstalters ab 16 Uhr vorsah) ein enormes Gedränge entwickeln würde. Zudem hat der Veranstallter es auf eben dieser Rampe zugelassen, dass dort entgegen den Auflagen der Genehmigungsbehörde  - für den Zweck der Publikumssteuerung ungeeignete - Bauzäune und Brezelbuden aufgestellt wurden und ein halboffener Gulli sowie ein großes Schlagloch durch einen ungeeigneten Bauzaun "gesichert" wurde. (Quelle) Dieser Bauzaun steht offenbar in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Geschehen. Der Veranstalter hat es außerdem versäumt, durch geeignete Lautsprecherdurchsagen und effektiven Ordnereinsatz das Gedränge auf der Rampe, das sich  unvermeidlich ergeben musste,  möglichst "glimpflich" zu steuern, um Verletzungen und Todesfälle zu vermeiden.

2. Die Stadt Duisburg hat die Veranstaltung  mit diesem  Konzept genehmigt, das heißt, sie ist ihrer Prüfpflicht in einem wesentlichen Punkt nicht nachgekommen: Das Konzept war in einem für den Todeserfolg relevanten Punkt widersprüchlich: Insgesamt 485.000 Personen sollten das Gelände nach und nach aufsuchen können, was bei der maximalen Durchlasskapazität der Eingangstunnel länger gedauert hätte als die Veranstaltung andauerte, wenn man den - vorgesehenen- gleichzeitigen Abgang über dieselbe Rampe einbezieht. Im "Sicherheitskonzept" ergab sich eine offenkundige Lücke: Für den Fall der Überfüllung des Tunnels und/oder der Rampe war keinerlei Maßnahme vorgesehen. Die Informationen lagen vor und hätten bei kritischer Prüfung dazu führen müssen, dass eine Genehmigung der Veranstaltung nicht erfolgte.

3. Die Polizei hat  in der Gedrängesituation, die (aufgrund der fehlerhaft geplanten und fehlerhaft genehmigten Zu- und Abgangssituation) entstand,  reagiert, indem sie an drei ungeeigneten Stellen Sperren errichtete und unkoordiniert wieder aufhob, so dass durch diese Sperren nicht die beabsichtigte Entlastung des Gedrängels, sondern sich eine gefährliche Verschärfung desselben ergab. Statt Gefahrabwendung hat die Polizei dadurch zu einer Gefahrerhöhung beigetragen. Dies war vorhersehbar. Obwohl die Situation sich - auch durch die vorherigen Sperren - zwischen 16.30 und 16.50 erheblich verschärfte, wurden seitens der Polizei keine geeigneten Maßnahmen getroffen, das Gedränge aufzulösen.

Es gibt noch weitere hier und anderswo aufgeführte Details, die möglicherweise mit zum Unglück beitrugen: Die Ungeeignetheit der Bauzäune für die Absicherung der Zugangswege, von denen einer möglicherweise zur tödlichen Stolperfalle wurde, die fehlende bzw. unzureichende bzw. unmögliche Kommunikation zwischen Crowd-Manager und Polizei sowie Polizei untereinander, die unterlassene Überprüfung der Einhaltung der Auflagen für den Zugangsbereich, die unzureichende Absicherung der Treppe, deren Zugangsbereich zur tödlichen Falle wurde, als Besucher sie als "Ausweg" entdeckten. Möglicherweise lassen sich auch noch einzelne Besucher verantwortlich machen, die fahrlässig an Plakatwänden, Bauzäunen und Schildern herumkletterten und durch ihre Stürze in die Menge die Situation zusätzlich verschärften.

Strafrechtlich - von anderen rechtlichen Aspekten soll hier nicht die Rede sein  - können mehrere Personen auch unabhängig voneinander wegen Fahrlässigkeiten, die zum selben Erfolg führen, haften. Es ist also durchaus möglich, dass die bisherige Entlastungsstrategie der Akteure, jeweils mit dem Finger auf die anderen zu zeigen, nicht aufgeht: Letztlich können sich strafrechtliche Ermittlungen und möglicherweise auch Anklagen gegen Individuen aus allen drei Bereichen ergeben.

 

 

http://www.derwesten.de/kultur/musik-und-konzerte/loveparade/Streit-um-L...

 hierraus mal ein Zitat:

Nach den Berichten des Polizei-Inspekteurs Dieter Wehe sowie der Anwälte der Stadt Duisburg und des Veranstalters sagten mehrere Abgeordnete, sie hätten Aufklärung und Transparenz vermisst. Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller hatte zwei Rechtsanwälte in die Sitzung geschickt. Die brachten aber keine Antworten, sondern Fragen mit - etwa danach, wer der Polizei den Befehl zur Bildung von Ordnerketten erteilt habe. Schaller wirft der Polizei vor, dadurch den Besucherstrom gestoppt und den verhängnisvollen Stau verursacht zu haben.

Polizei-Inspekteur Wehe erwiderte erneut, der „Crowd Manager“ des Veranstalters habe am Tag der Loveparade gegen 15.30 Uhr die Polizeiketten angefordert. „Die Zu- und Ablaufregelung der Besucherströme lag in der Verantwortung des Veranstalters“, erklärte Wehe. „Auf sein Ersuchen erfolgte die Sperrung der Rampe.“

 

Genau Herr Wehe, das hab ich ja schon immer gesagt. Die Polizei ist ja um Hilfe gebeten worden und da sie wohl annahm für eigenes Handeln und nicht Handeln keine Verantwortung zu haben, hat sie mal alles so schön laufen lassen, frei nach dem Motto, "na schön, Ihr wollt Polizeiketten, dann seht mal zu was ihr davon habt.

 

Sorry, aber so krass muß ich das jetzt mal sagen.

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Bitte hier

 

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20056110&voselect=20049862

 

in Anlage 29 mal folgendes lesen:

 

Seite 1 und 2: Zweck der Sitzung (des Workshops) und Beteiligte.

 

(Bitte beachten: Eine Überfüllung des Veranstaltungsgeländes selbst lag nicht vor, die diesbezüglich in dem Papier getroffenen Planungen sind daher nicht relevant! Die Überfüllung bestand im Bereich der Zuwegung, des Tunnels und der Rampe.)

 

Weiter geht es auf Seite 6. Hier als Zitat:

 

„Bei einer Überfüllung der Wegführungen und einem damit verbundenen Druck auf die Einlassstellen entscheidet die Polizei eigenständig über die Einrichtung von Vorsperren und das Öffnen von Stichstraßen. Der Informationsfluss wird über Verbindungsbeamte gewährleistet.“

 

Im Folgenden geht es dann um großen Druck auf den Hauptbahnhof und andere Szenarien, die hier für uns auch nicht relevant sind, weil sie nicht zum Problem wurden bzw. nicht zu der Katastrophe führten.

 

Wichtig ist dann wieder Seite 18: Es geht um eine Schließung des Veranstaltungsgeländes für weitere Besucher (wie aufgrund des Besucherstaus am Eingang erfolgt). In der Szenarienbeschreibung heißt es: „Es gibt bereits starkes Gedränge unter den Besuchern auf den Zuwegungen und der Druck auf die Einlassstellen erhöht sich und diese drohen nicht mehr gehalten werden zu können.“

 

Als Verantwortliche werden genannt: Deutsche Bahn, Polizei, Veranstalter, Feuerwehr, Ordnungsbehörde und Bundespolizei.

 

Als Abstimmungsverfahren wird genannt: Telefon – mit anderen Worten: in einem solchen Falle sollte eine Telefonkonferenz zwischen den Verantwortlichen stattfinden.

 

Im Folgenden – ebenfalls ab Seite 18 – werden Maßnahmen genannt (bitte auch lesen).

 

Es sollte also bei Schließung des Veranstaltungsgeländes zu einer Telefonkonferenz und zu den aufgeführten Maßnahmen kommen.

 

In den Anlagen zum Zwischenbericht der Stadt Duisburg war leider der Einsatzbericht des Ordnungsamtes nicht vollständig in den Anlagen enthalten, sondern nur bis mittags (also bis zu einer Uhrzeit, zu der das Geschehen noch harmlos war). Der Spiegel veröffentlichte irgendwann Auszüge des Rests – ließ dabei jedoch ausgerechnet die wesentliche Uhrzeit, zu der es zu den Menschenverdichtungen und Toten kam, weg.

 

Dennoch hatte ich schon beim Lesen des Spiegelartikels den Eindruck, dass Wesentliches im Einsatzbericht des Ordnungsamtes fehlt.

 

Jetzt wurde dieser Einsatzbericht des Ordnungsamtes vollständig in die Anlagen des Abschlussberichtes gestellt. Bitte mal Anlage 62 öffnen und im Kopf bei „Anzeige“ „Ansicht drehen“ „im UZS“ klicken.

 

Bitte nun einmal ab 15.30 Uhr am 24.7. (das ist ab Seite 29) schauen, ob sich dort Eintragungen zu den kritischen Ereignissen auf der Rampe, in und vor den Tunneln finden.

 

Ich lese da etliches über zerbrochene oder konfiszierte Flaschen, Gleisläufer, urinierende Raver etc. Ansonsten:

 

15:50 Uhr: Meldung von 15:40 – nach wie vor große Probleme am Eingang Karl-Lehr-Tunnel; es wird überlegt, den Ausgangsgang auch für Eingänger zu öffnen.

 

Dann:

 

16:29 Uhr: Druck auf Veranstaltungsgelände wird zu groß, Zäune an A 59 wurden von ca. 1000 Menschen niedergerissen. Zugverkehr wurde komplett eingestellt, nur noch Busverkehr! Druck auf Veranstalter wg. Erforderlicher Durchsagen soll erhöht werden.

 

(Dieses Vorkommnis hängt vermutlich eher mit denen zusammen, die das Festivalgelände nicht verlassen konnten, und nicht mit denen, die im „Kessel“ vor der Rampe feststeckten, oder?)

 

Schließlich:

 

16:31 Uhr: Aus dem Tunnel heraus wird das Gelände unkontrolliert gestürmt! Fußgänger auf der A 59!

 

Und richtig interessant wird es dann erst mit den Eintragungen ab 17:23 Uhr, also nachdem die Katastrophe bereits ihren Lauf genommen hatte.

 

Nun meine Frage: Kann es sein, dass das Ordnungsamt der Stadt Duisburg über die Ereignisse auf und vor der Rampe während der gesamten kritischen Phase überhaupt nicht informiert war?

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"Nun meine Frage: Kann es sein, dass das Ordnungsamt der Stadt Duisburg über die Ereignisse auf und vor der Rampe während der gesamten kritischen Phase überhaupt nicht informiert war?"

 

Richtig!!!

 

S.u.:

http://nachrichten.t-online.de/magazin-kommunikationschaos-beguenstigte-...

 

"Der Crowd-Manager des Veranstalters, der die Besucherströme im Tunnel regulieren sollte, hatte nach eigenen Angaben bereits ab 14.30 Uhr versucht, Alarm zu schlagen. Es habe aber "geschätzte 45 Minuten" gedauert, bis der zuständige Abschnittsführer der Polizei vor Ort gewesen sei. Polizei, Stadt und Veranstalter hatten sich laut internem Protokoll darauf verständigt, dass "die Entscheidung über eine (drohende) Überfüllung" und Sperrung des Geländes in speziellen Telefonkonferenzen getroffen werden sollte. Das letzte Wort sollte dabei die Ordnungsbehörde haben. In Polizeikreisen heißt es indes, es wäre die Pflicht des Veranstalters gewesen, eine solche Schaltkonferenz einzuberufen. Der Crowd-Manager wusste aber offenbar gar nichts von einer solchen Möglichkeit - und auch die Polizei machte lange keinen Gebrauch davon. Erst zwischen 16.54 und 23.28 Uhr wurde verstärkt konferiert - 13-mal, insgesamt 1 Stunde und 58 Minuten lang. Die Protokolle fehlen jedoch im "Abschlussbericht" der Stadt, die fünf Wochen lang prüfte. "In der Kürze der Zeit" sei es "nicht möglich" gewesen, die "Tonbänder zu protokollieren und auszuwerten"."

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Liebe Lesein, ich zitiere Sie:

"(Bitte beachten: Eine Überfüllung des Veranstaltungsgeländes selbst lag nicht vor, die diesbezüglich in dem Papier getroffenen Planungen sind daher nicht relevant! Die Überfüllung bestand im Bereich der Zuwegung, des Tunnels und der Rampe.)"

 

Hier muß ich Sie korrigeren. Es lag eine Überfüllung des Geländes vor, denn, wenn Sie auf Seite 5 weiterlesen, erkennen Sie wie das "Veranstaltungsgelände" definiert ist. Es umfasst mit

Sektor V-1 den Karl-Lehr-Tunnel incl. Zu- und Abgänge und hat damit weitreichende Konsequenzen hinsichtlich der Zuständigkeit der Ordnungsbehörde, dese war dann tatsächlich zuständig eine Entscheidung für diesen Fall zu treffen, hat es aber nicht getan, aus welchen Gründen auch immer.

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@Leserin

die Ordnungsbehörde und das gilt für Rabe als Dezernent und für das ihm unterstellte Ordnungsamt wussten selbstverständlich VBescheid. Letzteres führte nämlich das von der Polizei entwickelte und im Szenarienworkshop vereinbartee Excelsheet. Dort war im Normalfall stündlich nach Sektoren getrennt die Auslastung des Geländes einzutragen.
(als blanko: Anlage 29 / ausgefüllt: Anlage 35).

Danach und den Vereinbarungen in der Szenarienkonferenz hätte man um 15:00 eine Telefonkonferenz einberufen müssen.

Spannend ist auch, wer die geweissten Flächen in diesem Excel Sheet zu verantworten hat?

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Rabe hat seinen Krisenstab umfassender versenkt...

Danke für die Anregung!!

In dem am letzten Mittwoch von Stadtdirektor Peter Greulich der Öffentlichkeit vorgelegten
Abschlussbericht der Stadt Duisburg zur Loveparade fehlen wesentliche Passagen.

Das haben Recherchen des Nachrichtenportals DocuNews.org ergeben. Obwohl der im
Auftrag der Stadt Duisburg bei der Düsseldorfer Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek
bestellte Bericht von 35 auf 150 Seiten erweitert wurde, hat man fast sämtliche Passagen, die
die Rolle des Krisenstabes der Stadt Duisburg unter Rechtsdezernent Wolfgang Rabe am
24.Juli 2010 darstellen, gestrichen.

Die Streichungen im Wortlaut:

Um 10:00 Uhr nahm der Krisenstab der Stadt Duisburg seine Arbeit auf. Der Krisenstab verfügte über die gesamte Kompetenz der Stadtverwaltung. Zudem oblag ihm die Abstimmung mit den Einsatzleitungen anderer Behörden und Aufgabenträger bei Maßnahmen, die nicht in der alleinigen Kompetenz der Stadt Duisburg liegen. Darüber hinaus übernahm der Krisenstab die Öffentlichkeitsarbeit.
(…)
Die erste Lagemeldung des Krisenstabes der Stadt Duisburg erging um 12 Uhr. Sie enthielt keine besonderen Vorkommnisse.
(…) Um 17:00 fand eine Telefonkonferenz zwischen den Einsatzleitern statt, an der auch der Krisenstab der Stadt Duisburg teilnahm und in der der überfüllte Zugangsbereich thematisiert wurde. Beschlossen wurde, den Notausgang Nord für abwandernde Besucher zu öffnen ”
(…)
Nachdem die Lage im Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes ausser Kontrolle geraten war und um 17:02 erste Todesfälle bestätigt wurden, veranlasste der Krisenstab die Öffnung von Notausgängen über die A 59 sowie über einen Ausgang im Norden des Geländes.
(…)
Die Sondermeldung des Krisenstabes um 18;45 führte hierzu aus, dass der Karl-Lehr-Tunnel leer sei und zur Zeit nicht mehr freigegeben werde. Die Notausgänge über die A 59 und im Norden über den Tunnel Koloniestrasse seien geöffnet worden. Noch anreisende Besucher würden über die städtische Beschallungsanlage zur direkten Wiederabreise aufgefordert.

Am Tag nach der Veröffentlichung des Endberichtes hatte der Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland den Bericht dem Innenausschuss des Landtages vorgelegt.
"Offensichtlich will die Stadt ihre Verantwortung für das Gelände am Veranstaltungstag leugnen.
Dabei war ab 15:00 Uhr deutlich, dass sich massive Rückstaus auf der Rampe bildeten. Die
Ordnungsbehörde unter Dezernent Rabe hätte eine Schliessung des Geländes wenigstens
erwägen müssen, und war dazu auch entscheidungsbefugt"
, erklärte der Sprecher von DocuNews
Lothar Evers vor der Presse in Köln.

Ausführliche Dokumentation auf DokuNews.org:
http://docunews.org/loveparade/krisenstab-versenkt/

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Jetzt nochmal in leserlich:

betreff Lothar Evers, # 244

06.09.2010, 12:41 Uhr

 

Hallo Herr Evers, vielen Dank für diese wichtige Ergänzung.

 Damit ergeben sich nun interessante Fragen: Wie aus dem Excel-Sheet (Anlage 35), Seite 1 ersichtlich, hatte die Polizei bereits um 13.00 Uhr und um 14.00 Uhr eine 100%-Auslastung an die Ordnungsbehörde gemeldet, um 15.00 meldet dann Lopavent eine 81,5 %-Auslastung, d.h. eine Auslastung im roten Bereich, die eine Entscheidung der Ordnungsbehörde erfordert. Die Meldung der Polizei für 15.00 Uhr ist geweisst. Welche Prozentzahl mag sich wohl darunter verbergen? Für mich persönlich ist klar, dass diese über 80% liegt, sonst wäre nicht geweisst worden. Und damit hätten dann sowohl Lopavent als auch die Polizei den kritischen Bereich gemeldet und die Stadt hätte dringend Massnahmen treffen müssen. Hier versucht wohl die Ordnungsbehörde ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen? Für mich ist das keine Frage und nun wird auch klarer, warum die Kanzlei Heuking / Ute Jasper eine Veröffentlichung der Anhänge zunächst verhindern wollte. Wer genau hinsieht, entdeckt nach und nach Brisantes.

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Genau so:
Dazu muss man sich noch den Sektor V3 ansehen, da sollen die Zuschauer am Rampenende, wenn sie denn durchkommen, hingehen.
Da meldet nämlich die Stadt selber um 15:00 80 % und für 16:00 sogar 85 % Auslastung und damit: Telefonkonferenz.

Besonders spannend, weil nach den Berichten von Greulich, Jasper / Berstermann, die Stadt angeblich gar nicht auf dem Gelände ist. Hat aber zugestimmt für V 2 - V 4 Zahlen zu liefern und tun das auch.

Ja, ja, Heuking war nicht billig aber gute Arbeit sieht anders aus. Der Duisburger Kaiser ist ziemlich nackt...

Und:

wer hat das Excel Sheet geweisst?
Habe schon eine Anfrage dazu bei Jasper / Berstermann und Greulich laufen.

 

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@248 Lothar Evers

06.09.2010, 17:24 Uhr

Interessant auch in diesen Zusammenhang die Falschaussage von Rechtsanwalt Andreas Berstermann ( Kollege von Ute Jasper) in diesem Interview, in dem er behauptet, das Szenario „Überfüllung des Tunnels“ wäre von niemandem vorab besprochen worden, das wäre in den Planungen überhaupt nicht aufgetaucht und die weitere Falschaussage, der Tunnel habe nicht zum Veranstaltungsgelände gehört, hier zum selbst Nachhören:

 

http://www.derwesten.de/nachrichten/Duisburg-bezieht-Stellung-id3638385.html

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