Der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht
von , veröffentlicht am 06.08.2010Rechtsgebiete: VergütungsvereinbarungStundensatzSchadensminderungspflichtVergütungs- und Kostenrecht2|2919 Aufrufe
Gerichte tun sich vielfach schwer mit anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen. Ein wohltuendes Gegenbeispiel ist das Urteil des OLG München vom 21.7.2010 - 7 U 1879/10 -, in dem das Gericht nicht nur lediglich den Abschluss einer Honorarvereinbarung als keinen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des § 254 BGB angesehen, sondern auch anwaltliche Stundenhonorarsätze von 260 beziehungsweise 225 € “durchgewinkt“ hat. Lediglich bei der abgerechneten Stundenanzahl hatte das Gericht Zweifel...
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2 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierennicht Bastian Sick kommentiert am Permanenter Link
"durchgewinkt"! winken ist immer noch ein schwaches Verb.
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,311683,00.html
Dr. Hans-Jochem Mayer kommentiert am Permanenter Link
Danke für den Hinweis,habe es oben geändert.