Bei Raucherpausen das Ausstempeln nicht vergessen

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 09.08.2010

Sieht eine betriebliche Regelung vor, dass Raucherpausen nur außerhalb des Gebäudes stattfinden dürfen und dafür ausgestempelt werden muss, kann ein (wiederholter) Verstoß dagegen sogar die fristlose Kündigung rechtfertigen. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 07.05.2010 - 10 Sa 712/09).

Das Gericht betont, der Arbeitgeber dürfe das Rauchen am Arbeitsplatz untersagen. Arbeitnehmer hätten keinen Anspruch auf bezahlte Raucherpausen. Raucher würden auch nicht unverhältnismäßig durch die Pflicht belastet, bei Raucherpausen auszustempeln. Da die Raucher während der Zigarettenpause keine Arbeit leisteten, sei die Pflicht zum Ausstempeln gerechtfertigt. Bestehe eine ausdrückliche Pflicht zum Ausstempeln und bediene ein Arbeitnehmer das Zeiterfassungsgerät nicht, so veranlasse er den Arbeitgeber, ihm Entgelt zu zahlen, ohne die geschuldete Leistung erbracht zu haben. Dies begründe einen "wichtigen Grund" für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 626 Abs. 1 BGB. Habe der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bereits mehrfach einschlägig abgemahnt, falle auch die Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitnehmers aus.

Den Versuch des Arbeitnehmers, sein Fehlverhalten mit seiner Nikotinabhängigkeit zu entschuldigen, wies das Gericht zurück: Auch wenn ein Raucher „von Zeit zu Zeit der Auffrischung des Nikontinspiegels“ bedürfe, bedeute dies nicht, dass es ihm suchtbedingt unmöglich sei, die Stempeluhr zu betätigen.

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1 Kommentar

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Absolut richtige Entscheidung. Ich verstehe nicht, warum Raucher immer und immer wieder der Meinung sind, eine bedrohte Spezies zu sein, die Sonderregeln bedarf. Besonders der letzte Satz Ihres Blog - Eintrags bringt es auf den Punkt: Ja, Nikotinsucht kann vorgelegen haben. Ist sie adäquat kausal für den Pflichtverstoß aus dem Arbeitsverhältnis? Nein, nicht wirklich. Man stelle sich nur einmal vor, ein Alkoholabhängiger geht während der Arbeit in eine Bar, um zu trinken und stempelt nicht aus. Oder - um auf dem Level der Zeit zu bleiben - ein World - of Warcraft - Süchtiger (MMORPG - Computerspiel für Außenstehende) spielt während der Arbeit an seinem Bürocomputer online. Da würde jeder mit dem Kopf schütteln. Zu recht. Raucher hingegen fühlen sich - wohl aufgrund ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz (die zum Glück deutlich schwindet) sofort angegriffen. Man muss sich jedoch mal den finanziellen Schaden vor Augen führen, der dadurch hervorgerufen wird. Nehmen wir mal an, dass jemand einen 8 - Stunden Tag hat und jede Stunde eine Zigarette raucht und für jede Zigarette ca. 5 Minuten braucht, dann sind das pro Tag 40 Minuten bezahlte Pause, zuzüglich zu den anderen. Das sind bei einer 5 - Tage Woche 200 Minuten pro Woche, 800 Minuten im Monat und bei einem 11 Monats - Arbeitsjahr (Jahresurlaub abgezogen ohne Feiertage) 8800 Minuten. Das halte ich für eine sehr, sehr zurückhaltende Schätzung, weil eine Zigarettenpause meist nicht alleine genommen wird, also durch Konversationen länger als 5 Minuten dauert und 1 Zigarette pro Stunde bei einem (latent) Süchtigen auch sehr wenig ist.

Das Ergebnis ist übrigens sehr, sehr krass (bei dieser konservativen Schätzung): 6,1111112 Tage bedeutet es auf's Jahr gerechnet, die ein Arbeitgeber einem Raucher, der nicht ausstempelt ohne Gegenleistung bezahlt. Natürlich kann man jetzt auch sagen, dass ein zufriedener Raucher der bessere Arbeitgeber ist, doch liegt dies wohl eher im Veranwortungsbereich des Rauchers und nicht umgekehrt.

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