OLG Oldenburg: "Ping" Lock-Anrufe sind strafbarer Betrug

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 02.09.2010

Das OLG Oldenburg hat mit Beschluss vom 20.08.2010, Az. 1 Ws 371/10, entschieden, dass sog. Ping-Anrufe einen strafbaren Betrug darstellen können.

Ein Ping-Anruf ist ein von einer Mehrwertdienste-Telefonnummer ausgehender Anruf, der nach einmaligem Klingeln sofort abgebrochen wird. Hierdurch soll der Angerufene animiert werden, seinerseits das verpasste Gespräch durch Anwahl der auf dem Display hinterlassenen teuren Mehrwertdienste-Rufnummer aufzunehmen. Bei diesem Geschäftsmodell wird bewusst die Neugier der Angerufenen zum eigenen Vorteil ausgenutzt.

Im entschiedenen Fall waren vier Hintermänner einer 0137-Ping-Anrufwelle angeklagt.

Nachdem in der Vorinstanz das LG Osnabrück den Betrugstatbestand mangels Vorliegens einer Täuschungshandlung abgelehnt hatte, begründet das OLG Oldenburg seine Entscheidung damit, dass ein Anruf konkludent die Absicht vermittele, jemand wolle inhaltlich kommunizieren. Dabei sei es unerheblich, ob es bei einem einmaligen Anklingeln bleibe oder ein mehrmaliges Klingeln erfolge, da auch im Fall des einmaligen Klingelns für den Angerufenen nicht erkennbar sei, weshalb das Telefon nur ein einziges Mal geläutet habe. Zudem könne der Angerufenen bei in seiner Abwesenheit getätigten Telefonanrufen nicht feststellen, wie häufig der Anrufer geklingelt habe.

Anders, als bei einem versehentlich getätigten Anruf („Verwählen“), habe der Ping-Anrufer bewusst Kommunikation gesucht. Auch obliege es dem Angerufenen nicht, der Möglichkeit nachzugehen, über die aufgrund der neuen Gesetzgebung bei Werbeanrufen verpflichtend anzuzeigende Rufnummer den Anrufer zu ermitteln. Denn die Neureglung des TKG verfolge das Ziel, die missbräuchliche Benutzung von Telekommunikationsdiensten durch die Unterdrückung der Rufnummer zu verbieten.

Beschluss: http://www.telemedicus.info/urteile/Telekommunikationsrecht/1089-OLG-Oldenburg-Az-1-Ws-37110-Ping-Anrufe-sind-Betrug.html

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4 Kommentare

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Hallo,

wenn das OLG - Oldenburg die Täuschungshandlung so begründet, dass über eine Kommunikationsbereitschaft getäuscht wird, dann setze ich da doch einfach jemanden an das andere Ende der Leitung, der mir was über mein Horoskop, das Wetter oder Ähnliches erzählt.

Ich kenne mich mit solchen Telekommunikationsgeschichten nicht ganz so aus, aber wie sieht es eigentlich bzgl. der Stoffgleichheit bzgl. der angestrebten Bereicherung dem Vermögensschaden aus? Wenn ich da anrufe wandert diese Summe x / Anruf dann direkt in das Vermögen des Täters? Ich denke, dass es doch eher so ist, dass der Angerufene erst seine Telefonrechnung bezahlt wovon die Telekom dann ihren Anteil nach vertraglicher Vereinbarung an den Anrufer weiterleitet.
Die Frage ist also, ob man einen fremdnützigen Betrug annehmen kann, namentlich ob hier die Absicht gegeben ist einen Betrug zu Lasten des Angerufenen und zum Vorteil des Telekommunikationsdienstleisters zu begehen?!

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@Kant:

Der Gag ist aber, dass das Abzock-Modell so eben nicht funktioniert(e). Es handelte sich um MABEZ-Nummern, also 0137er, bei denen dann eine Bandansage lief nach der Art "Ihr Anruf wurde gezählt." Echte Kommunikation findet eben nicht statt, kann auf diesen Nummern auch gar nicht stattfinden und sollte auch nicht stattfinden. Das wäre dann auch mutmaßlich zu teuer. Dem Modell ist wesenseigen, dass es sich um massenhaft abgesetzte Pings handelte. Gerade bei den 0137er Pings haben viele Angerufenen wohl zudem die angezeigte Nummer 0137 bei flüchtigem Blick mit einer Mobilfunknummer 0173 verwechselt.

RA Stefan Richter

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Obwohl sogenannte Ping dialer nun mehr seit fast 3 Jahren als strafbar erachtet werden sind sie immer noch aktiv wie eh und jeh. 

Zummeist werden Sie jedoch nicht von den in Deutschland residierenden Call Centern benutz, sondern von solchen aus Aussland die

sich als deutsche Call Center vorstellen. Ein gutes Beispiel ist dieses: Energie Consulting und Strom Verkauf 

Ein Vertragspartner einer Augsburger Firma, welches aus Ost Europa arbeitet.

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