Rechtsanwalt Brandau unter falschem Verdacht

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 10.09.2010

Rechtsanwalt Brandau berichtet, dass ein Kollege Brandaus Namen auf dem Terminszettel für eine Abstammungssache entdeckt hat.

Gott sei Dank konnte Herr Brandau den falschen Verdacht ausräumen.

Aber im Ernst: Das darf eigentlich nicht sein. Meiner Meinung nach dürfen bei nichtöffentlichen Sitzungen (und dazu die gehören die Abstammiungssachen - wie mittlerweile alle Familiensachen) die Namen der Beteiligten nicht auf dem Terminszettel erscheinen.

Dort dürfen zur Orientierung nur das Aktenzeichen und die Namen der Verfahrensbevollmächtigten auftauchen.

Ist doch bei den nichtöffentlichen Strafsachen gegen Jugendliche auch so - oder nicht?

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen