Netzneutralität: Ich weiß nicht, was soll es bedeuten ...

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 16.09.2010

Mir schwirrt der Kopf. Seit Tagen lese ich in Sachen Netzneutralität herum und verstehe nix. Evtl. hilft mir die Beck-Community.

Also:man nehme zB den Eintrag dazu bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Netzneutralit%C3%A4t

"Netzneutralität ist eine Bezeichnung für die neutrale Datenübermittlung im Internet"."Neutral" - was ist schon neutral? Neutral im Vergleich zu was? Der Text spricht weiter von "gleichberechtigt" - ist das wirklich eine Kategorie für Daten? Auch das dort zu findende Wort "unverändert" hilft nicht weiter - dennn Daten werden bei der Übermittlung im Web immer verändert.

Aber es wird noch rätselhafter: Wikipedia notiert "Einige Netzbetreiber wollen selbst bestimmen, wer ihre Netze benutzt und für die Benutzung ausgewählter Dienste auch zusätzlich Geld verlangen". Natürlich wollen sie das bestimmen - und sie dürfen es auch. Wir leben im Zeitalter der Privatautonomie und Vertrragsfreiheit. Wenn jemand einen Internetzugang vertraglich anbietet und dabei vom Leistungsangebot die Nutzung von Skype ausschließt, ist es Sache der Nutzer zu entscheiden, ob sie einen solchen Dienst wollen oder nicht.

Das Problem setzt doch erst da an, wo ein Wechsel des Anbieters schwierig wird, weil dieser zB Monopolist ist oder sich mit allen anderen Konkurrenten über Angebote abspricht. Dann aber ist Netzneutralität nix Neues, sondern "nur" ein kartellrechtliches Problem. Also was habe ich falsch verstanden?  Ihr TH

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10 Kommentare

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Problem-Beispiel: Provider P kann wegen eines überhasteten und schlecht geplanten Markteintritts die Kundennachfrage nach seinem Discount-Angebot nicht befriedigen und verärgert zahlreiche Kunden mit schlechtem Service und nicht funktionierenden Datenleitungen.

Nach kurzer Zeit stellen Nutzer ein Forum "p-watchblog" zur Diskussion um die Probleme mit P ins Netz.

Der Provider entschließt sich, die Erreichbarkeit dieser Website (zB durch Blacklisting im hauseigenen DNS) für die eigenen Kunden zu verhindern. (Das Beispiel ist tatsächlich vorgekommen.)

Die AGBs müssten dann lauten, dass sich der Provider vorbehält, die Datenübertragungen beliebig einzuschränken; und zwar (hier) abhängig vom Inhalt.

Natürlich könnten die Kunden ausweichen; aber bei vertragl. Bindefristen von 24 Monaten ist dies für Kunden schwierig. Will man dies unreguliert erlauben?

Mein persönlicher Lösungsvorschlag wäre eine Art Krypto-Fiktion: Der Provider wird gesetzlich verpflichtet, so zu handeln, "als ob" der Datenverkehr von Punkt (Kunde) zu Endpunkt (Host) verschlüsselt abläuft; er kann zwar feststellen, dass Datenverkehr zwischen Kunde und Host stattfindet, aber auch nicht mehr. Er kann insbesondere bestimmte Datenpakete nicht prioritär behandeln. Das "knappe Gut" Bandbreite (auch der großen Backbones) wird allokiert unabhängig von Inhalten. Denn entschlösse sich der Provider für einen Aufpreis einen höheren QOS für bestimmte Dienste anzubieten (Annahme: kein verschlüsselter Datenverkehr), bedeutet dies im Umkehrschluss eine Rückstufung für alle anderen Datenpakete dieser Dienste.

Schwierigkeit ist natürlich die Überprüfbarkeit und Messbarkeit (als Voraussetzung für Sanktionierung von Verstößen), falls ein bestimmtes Traffic-Management regulatorisch festgeschrieben, eingeschränkt oder untersagt werden sollte.

Möglicherweise bedeutet die Tatsache, dass immer mehr Nutzer immer mehr ihrer Flatrate-Bandbreiten wirklich voll ausnutzen, dass es eben (für alle Kunden gleichermaßen) andere Preismodelle oder doch wieder niedrigere garantierte Bandbreiten gibt.

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Lieber Herr Joachim,

in Ihrem Beispiel wäre wohl die AGB-Klausel wegen Unbestimmtheit intransparent und überraschend. Insofern kann sich der Provider nicht auf die Klausel berufen. Also gäbe es auch hier eine Lösung de lege lata. Oder? TH

Die Regulierungsbedürftigkeit sehe ich ähnlich wie bei privaten Postdienstleistungen: Für Briefe in die tiefe Provinz nimmt die Post genausoviel wie für den Brief an die Adresse, an der der Aussteller täglich eh drei mal vorbeiläuft. Und das finde ich eigentlich auch gut und sinnvoll so. Natürliche hinken Analogien immer irgendwo und klar ist auch, dass ich hier aus einer Situation heraus argumentiere, die einen bisherigen Staatsmonopolisten betrifft.

"Gleichberechtigt" ist keine Kategorie für Daten, sondern für Datenübertragung. Aber natürlich greift das als Erläuterung zu kurz, das Grundproblem der Netzneutralität ist tiefgehender (dazu gleich mehr). Auch bisher ist Datenübertragung unterschiedlich privilegiert, schließlich gibt es seit langem diverse Verfahren, bestimmte Netzübertragungen zu klassifizieren und unterschiedlich zu behandeln (so werden regelmäßig DNS-Anfragen beschleunigt und oft umgelenkt/blockiert, gängigen P2P-Schemata höhere Latenzen eingeräumt, Microsoft-Fileserver-Ports gesperrt etc.pp.).

Netzneutralität kann ich auch nur sehr schwer fassen. Ich würde das eher als eine Art Wettbewerbsmodalität behandeln. So erwarte ich beispielsweise, dass nicht ein Carrier - und womöglich wegen eingeräumter Vorteile - plötzlich eine "ungleich" vorgenommene Verschlechterung der Konnektivität meiner Internetangebote veranlasst, auf die ich gar keinen vertraglichen Einfluss habe.

Es ist ja nun mal so, dass die Carrier nicht nur ausgehende Pakete transportieren (die von ihren Vertragspartnern stammen), sondern auch in einem komplexen Miteinander die eingehenden Pakete ausliefern, die zum Teil aus Bereichen des Netzes stammen, für die Carrier verantwortlich sind, zu denen gar keine vertragliche Bindung existiert. Das macht ja das Internet eben von einem Nebeneinander der Netze zum großen Miteinander und damit zum Internet. Und deshalb unterscheiden wir ja auch fein säuberlich zwischen "Endnutzern"/"Inhalteanbietern" und den Carriern und privilegieren die ob ihrer reinen Botenfunktion ja auch.

Am Rande zu AGB: Ich glaube kaum, dass man solche Klauseln noch wirklich "überraschend" nennen kann. Und man kann sie sicher auch sehr bestimmt formulieren. Es gibt ja gerade diese Angebote, die zB Traffic zu Social Networks privilegieren, indem eben der Zugriff darauf nichts kostet oder nicht von einer Trafficmengenbeschränkung erfasst wird. So was sind natürlich schon die ersten Schritte.

Persönlich glaube ich nicht darin, dass sich die reine Lehre der Netzneutralität unter kapitalistischen (von mir aus auch "marktwirtschaftlichen") Bedingungen durchsetzen kann. Ein differenziertes Verständnis davon, was aber regulierungsbedürftig sein könnte und aus welchen genauen Motiven, gilt es wohl erst noch zu entwickeln. Darauf wollte vermutlich ja auch dieser Beitrag erst einmal stoßen.

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ThomasHoeren schrieb:

Aber es wird noch rätselhafter: Wikipedia notiert "Einige Netzbetreiber wollen selbst bestimmen, wer ihre Netze benutzt und für die Benutzung ausgewählter Dienste auch zusätzlich Geld verlangen". Natürlich wollen sie das bestimmen - und sie dürfen es auch. Wir leben im Zeitalter der Privatautonomie und Vertrragsfreiheit. Wenn jemand einen Internetzugang vertraglich anbietet und dabei vom Leistungsangebot die Nutzung von Skype ausschließt, ist es Sache der Nutzer zu entscheiden, ob sie einen solchen Dienst wollen oder nicht.

Ich meine, der Nutzer hat in der Problematik der Netzneutralität so gut wie keinen (vertragsrechtlichen) Einfluss, weil die sich in Abhängigkeit von der Kette der Netzanbieter zwischen ihm und einem aufgerufenen Dienst immer wieder neu stellt. Dabei hat er ja nur mit seinem Zugangsprovider einen Vertrag und auf die übrigen in der Kette keinen Einfluss. Zwei Videoportale A und B werden für den Nutzer X immer eine unterschiedliche Performanz aufweisen. Der Gedanke der Netzneutralität ist, dass diese unterschiedliche Performanz allein auf Faktoren wie der geographischen Lage von A, B und X, der gegebenen Netzwerkinfrastruktur, den Investitionen von A und B in ihre eigene Infrastruktur und Anbindung und dem Nutzerverhalten zurückzuführen ist. Gerade nicht erwünscht ist, dass in einer hypothetischen Situation, in der A und B über dasselbe Netz Datenpakete dem X gleich schnell bereitstellen könnten, die des A gegenüber denen des B ausgebremst werden, weil B eine "Datenmaut" an einen der Netzanbieter zwischen ihm bzw. A und X leistet.

Nach einem liberalen Ansatz wird man zu dem Ergebnis kommen, dass Netzneutralität überflüssig ist, weil A und B den X immer nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten erreichen. Schon weil einer von beiden die dickere Leitung und schnellere Server hat, wird sich keine gemeinsame Augenhöhe einstellen. Warum also sollen sie sich nicht auf gesamter Strecke an den Kosten beteiligen, die der Transport ihrer Daten verursacht? Dagegen kann man ein Szenario der "digitalen Wegelagerei" befürchten, in dem die schwächeren Teilnehmer nach Belieben der stärkeren von ihrem Publikum abgeschnitten werden können.

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Das sind spannende Rückmeldungen. Noch einmal einfach nachgehakt: In der Tat lösen die vertragsrechtlichen Möglichkeiten des Endusers (zB AGB-Kontrolle) nicht das Problem der Machtverschiebungen zwischen den Carriern. Aber Herr Richard spricht zu Recht vom Schutz "schwächerer Teilnehmer" gegen "stärkere" Carrier. Schwach - stark sind Schutzgutkriterien für das Kartellrecht - Marktmacht! Ein kleiner Carrier wird m.E. darauf verweisen dürfen, daß er nicht alle Datenübertragungen mit gleicher Geschwindigkeit gewährleisten kann und deshalb trafficstarke Dienste (P2P; Skype etc.) ausschließen. Warum soll er das nicht (unter dem Vorbehalt klarer Enduser-AGB) nicht tun dürfen? Etwas gilt bei Marktmacht. Soweit meine ersten Ideen nach der Lektüre der beiden spannenden Kommentare oben.

Die Problematik hat zweifellos viele Facetten und ich glaube, dass uns (ebenso wie die unterschiedlichen Interessengruppen in der öffentlichen Debatte) hier jeweils leicht verschiedene beschäftigen: In der Frage, inwieweit der Carrier über sein Netz(angebot) bestimmen kann, stimme ich Ihnen, Herr Prof. Hoeren, weitgehend zu, ich halte sie aber für sekundär. Soweit ich in mangelnder Netzneutralität eine gewisse Bedrohlichkeit erkenne, beruht das primär darauf, dass eine unterschiedliche Transfergüte zwischen Inhaltsanbieter und Nutzer - je nachdem, ob der Inhaltsanbieter an den Netzanbieter Abgaben leistet (bzw. anderweitig verflochten ist) oder nicht - der Marktmacht der Inhaltsanbieter eine Hebelwirkung verleiht.

Es scheiden sich freilich die Geister, ob man erstens in einer netzneutralen Umgebung die weitgehende Gleichberechtigung von Inhaltsanbietern in ihren Möglichkeiten, den Nutzer zu erreichen, annimmt. Also ob fehlende Netzneutralität wesentliche Gefälle - zusätzlich zu bereits bestehenden - unter den Inhaltsanbietern verursacht. Und zweitens, welche Bedeutung die theoretische Waffengleichheit großer und kleiner Inhaltsanbieter für das Wesen des Internets überhaupt hat.

Als kartellrechtlicher Laie kann ich es nicht beurteilen, aber ich stelle mir die Einwirkung auf Inhaltsanbieter, die nur eine Leistung in Anspruch nehmen, um ihr Angebot besser zu platzieren, auf diese Weise aber kleineren Konkurrenten (oder Nicht-Konkurrenten sondern lediglich anderen Netzteilnehmern) den Zugang zum Nutzer versperren, wesentlich komplizierter vor, als auf Carrier, die Zugang gewähren oder nicht. So eine Einwirkungsmöglichkeit wäre aber nötig, wenn man bereits für die Carrier auf ihre Vertragsfreiheit verweist.

Wenn wir das Beispiel Skype heranziehen, dass von einigen UMTS-Anbietern im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterbunden wird, so spiegelt es meines Erachtens nicht die typische Problematik der Netzneutralität wider. Erstens, weil der Ausschluss von Skype in Mobilfunknetzen an vielen Stellen durchaus mit Kapazitätsgrenzen begründbar ist oder aber jedenfalls die Nutzung von Skype dem Geschäftmodell des kontollierenden Netzanbieters widerspricht. Die Freigabe von Skype dürfte daher in absehbarer Zeit gerade nicht Gegenstand eines Vertrages zwischen Skype und einem UMTS-Anbieter sein. Zweitens wird Zugangsverhinderung bei einem Abbau von Netzneutralität die Ausnahme bleiben. Das könnte der Zugangsprovider zwar gegenüber seinem Kunden vertraglich bestimmen, müsste dies dann aber auch konsequent tun und wohl auch sachlich begründen (siehe Skype-Sperre). Das Bestreben, welches primär hinter der Aufgabe von Netzneutralität steht, nämlich ein Spektrum von Transportangeboten gegenüber Inhaltsanbietern aufzubauen, wäre unter diesen Anforderungen für den Netzanbieter praktisch verstellt. So wird man sich auf die Einführung von Priorisierungen in die natürliche Dynamik des Datenstroms beschränken, die für den Nutzer kaum nachvollziehbar sind und ihn möglicherweise noch nicht einmal in seinen vertraglichen Rechten berühren, die für Inhaltsanbieter aber steigende oder sinkende Marktanteile bedeuten. Der Nutzer zahlt letzlich damit, einem nach verschärften Marktbedingungen gesiebten Informationsangebot ausgesetzt zu sein.

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Das Argument der Vertragsfreiheit zieht hier nur leider nicht: Die Provider hätten es ja heute ohne weiteres in der Hand, ihre Gebühren trafficabhängig zu gestalten (so wie es früher war). Das ist m.E. keine Frage der hier diskutierten Netzneutralität und ohne weiteres zulässig. Da sie aber genau wissen, dass sie damit im Flatrate-Markt schlicht nicht bestehen können, wählen sie den anderen Weg: Sie wollen die Inhalteanbieter "erpressen", mit denen sie ja gerade in keiner Vertragsbeziehung stehen (dementsprechend scheidet die Vertragsfreiheit aus). Wenn kein Geld vom Webseitenbetreiber fließt, fließt auch der Datenstrom nicht richtig. Auf die Gefahren für die kleinen Anbieter wurde ja schon hingewiesen.

Letztlich muss man doch feststellen, wer eigentlich von wem eine Leistung bezieht und wer dementsprechend wem entgeltpflichtig ist: Der Internetnutzer dem Provider (der aber auf Grund des Marktumfeldes eine Flatrate anbietet) und der Webseitenbetreiber dem Carrier, der seinen Server anbindet.

Die Ansage eines Carriers, einen Anbieter wie Youtube künftig zu benachteiligen, wenn kein Geld fließt, stellt in meinen Augen eine Nötigung bzw. tatsächlich eine Erpressung dar. Wohlgemerkt: Zwischen beiden besteht keine Vertragsbeziehung!

 

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Die Überlegungen zur Netzneutralität beginnen mE nach auf technischer Ebene.

Nach jenen Defintionen zielt die Übermittlung von Datenpaketen darauf, diese unversehrte und unverändert und insoweit transparent bzw. eben neutrale zu übermitteln.

Jegeliche Abweichung von diesen technischen Protokollvorgaben ist als Einflußnahme in den Datenverkehr zu werten. Eine Differenzierung nach dem Inhalt der über die TCP/IP Protokollsammlung zu übertragenden Daten etwa im Hinblick auf ihren Inhalt, nämlich für Nutzung von WWW ja, aber Skype nein, oder Suchmaschinentrefferlisten bevorzugt von A ja, aber nachrangig, dh langsamer (im Hinblick etwa auf die Übertragsungsgeschwindigkeit) von B, widersprechen jenen technischen Vorgaben und Protokollen.

Damit liegt sodann auch ein Verstoß gegen die Netzneutralität vor, die gerade unterschiedslos lediglich den Datentransport gewährleisten soll, unabhängig von der Versendeadresse, der Zieladresse oder gar und erst recht des Dateninhalts.

Daher halte ich die o.g. Überlegungen auch nicht für ein vertragliches Gestaltungsthema.

Ich meine auch der Vergleich zwischen einer CDDA Audio-CD und einer mit irgendwelcher Kopierschutzsoftware versehenen Un-CD (schönes Wording von Heise), gibt nicht ansatzweise die Bedeutungsschwere jedes Eingriffs in die Netzneutralität wieder.

Zensur, Bevormundung, mehr oder minder offene Manipulation, bewußtes Vorenthalten unerwünschter Informationen, bewußte und gewollte Benachteiligung bis hin zu allen Facetten der Leistungstäuschung dürften eher Charakteristika sein, wenn man sich Gedanken über Für und Wider von Netzneutralität macht - eine Büchse der Pandorra!

Oder andersherum gefragt: Wollen wir der Privatwirtschaft erlauben, bereits AUF TECHNISCHER Ebene entscheiden zu dürfen, welche Informationen übermittelt werden dürfen oder nicht? Eingriffe auf dieser Ebene dürften jedem Grundsatz unseres Rechtsstaats widersprechen!

Nur um Mißverständnisse zu vermeiden: Es gibt Contentprovider, die versuchen dürfen, über die Zusammenstellung von Inhalten Daten - dann natürlich selektiv - zu verbreiten. Aber es gibt Accessprovider, die lediglich den Zugang zur Infrastruktur vermitteln sollen und gerade von der Inhaltsebene losgelöst agieren.

Richtig ist - im Zeitalter von iPhone und hierauf abgestellten Content- und Access-Providingverträgen verwischen die Grenzen. Aber ein Verstoß gegen die Netzneutralität sollte durch Gerichte ohne Einschränkung kassiert werden.

seltsamerweise herrscht auf anderen "öffentlichen" Pfaden ebenfalls keine Netzneutralität:

- die Bahn kalkuliert ihre Netznutzung so, dass kleinere Konkurrenten benachteiligt werden

- die Netznutzungsentgelte der Stromriesen werden so kalkuliert, dass alternative Anbieter kaum den Markteintritt schaffen

- LKW bezahlen auf Autobahnen Maut - Kleinlaster, PKW und Motorräder nicht.

warum soll es dann ausgerechnet im Internet "Neutralität" geben?

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